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Ehrenamtspauschale 2026: Wie Paare bis zu 8.520 € steuerfrei erhalten können

Veröffentlicht am 12.01.2026
Paar plant gemeinsam Ehrenamtspauschale 2026 - Steuerersparnis für Paare durch ehrenamtliche Tätigkeiten

Du engagierst dich im Sportverein, hilfst bei der Tafel oder trainierst die Jugendmannschaft? Perfekt! Denn ab 2026 kannst du für dein gesellschaftliches Engagement eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Die Ehrenamtspauschale 2026 steigt auf satte 960 Euro – und wenn du clever kombinierst, sind sogar mehrere Tausend Euro steuerfrei drin. Besonders spannend wird es für Paare: Zusammen könnt ihr richtig Geld sparen und gleichzeitig etwas Sinnvolles tun.

Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es aber nicht. In diesem Artikel zeige ich dir, wie die neuen Regelungen ab 2026 funktionieren, wo die Unterschiede zwischen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale liegen und wie du als Paar das Maximum rausholst. Spoiler: Es lohnt sich definitiv, weiterzulesen.

Was ändert sich 2026 konkret?

Starten wir mit den nackten Zahlen, denn die haben es in sich. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten deutlich:

Die Ehrenamtspauschale klettert von bisher 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr. Das sind satte 120 Euro mehr – und zwar komplett steuerfrei.

Die Übungsleiterpauschale legt noch einen drauf: Sie steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich. Auch hier bleiben dir 300 Euro mehr in der Tasche.

Moment mal – zwei Pauschalen? Genau! Und das Beste: Du kannst sie unter bestimmten Umständen sogar kombinieren. Aber dazu gleich mehr.

Wichtig zu verstehen: Wer zahlt eigentlich?

Bevor wir tiefer einsteigen, lass uns eine Sache klarstellen: Das Geld kommt von deinem Verein, nicht vom Finanzamt. Viele denken, man trägt die Pauschale in die Steuererklärung ein und bekommt sie automatisch zurückerstattet – so funktioniert es aber nicht.

Dein Sportverein, deine Kirchengemeinde oder die gemeinnützige Organisation zahlt dir eine Aufwandsentschädigung für deine ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Zahlung bleibt bis zur Höhe der jeweiligen Pauschale steuerfrei. Der Staat „schenkt“ dir also kein Geld, sondern verzichtet darauf, deine Aufwandsentschädigung zu besteuern.

Das heißt auch: Dein Verein muss über entsprechende Mittel verfügen und bereit sein, diese Zahlungen zu leisten. Nicht jeder kleine Verein kann oder will das – aber die Nachfrage lohnt sich definitiv!

Warum diese Erhöhung gerade jetzt?

Die Bundesregierung hat erkannt, dass Ehrenamtliche das Rückgrat unserer Gesellschaft sind. Ohne die unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfer würden viele Sportvereine, Kultureinrichtungen oder soziale Projekte schlichtweg nicht funktionieren. Die Erhöhung der Freibeträge ist ein kleines „Danke“ – und eine Anerkennung dafür, dass ihr eure Freizeit für das Gemeinwohl opfert.

Die Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten haben auch vor Ehrenamtlichen nicht Halt gemacht. Mit den neuen Sätzen ab 2026 passt der Gesetzgeber die Pauschalen endlich wieder an die Realität an.

Ehrenamts- vs. Übungsleiterpauschale: Wo liegt der Unterschied?

Okay, zwei verschiedene Pauschalen – aber wofür genau? Lass mich das aufdröseln, denn hier liegt oft der Knackpunkt.

Die Ehrenamtspauschale (960 €)

Diese gilt für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten. Du übernimmst den Vorstand im Sportverein? Du kümmerst dich um die Buchhaltung beim örtlichen Musikverein? Du organisierst das Sommerfest in der Kirchengemeinde? Perfekt – dann greift die Ehrenamtspauschale.

Wichtig: Deine Tätigkeit muss bei einer gemeinnützigen Organisation stattfinden. Das können Vereine, Stiftungen, Kirchen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Die Übungsleiterpauschale (3.300 €)

Die Übungsleiterpauschale ist der große Bruder – mit einem deutlich höheren Freibetrag. Sie greift bei pädagogischen, künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten. Klassische Beispiele:

  • Du trainierst die Fußball-Jugend
  • Du gibst Klavierunterricht an der Musikschule
  • Du leitest einen Yoga-Kurs beim Sportverein
  • Du betreust als Erzieher eine Kindergruppe
  • Du gibst Nachhilfe an einer gemeinnützigen Bildungseinrichtung

Der Unterschied zur Ehrenamtspauschale? Die Übungsleiterpauschale 2026 honoriert Tätigkeiten, bei denen du anderen Menschen aktiv etwas beibringst, sie betreust oder anleitest.

Kann ich beides kombinieren?

Jetzt wird’s richtig interessant: Ja, du kannst beide Pauschalen gleichzeitig nutzen – allerdings nur, wenn du unterschiedliche Tätigkeiten ausübst.

Ein Beispiel: Du trainierst montags die Jugendmannschaft (Übungsleiterpauschale) und kümmerst dich donnerstags um die Vereinskasse (Ehrenamtspauschale). In diesem Fall kannst du ab 2026 insgesamt 4.260 Euro steuerfrei erhalten (3.300 € + 960 €).

Was nicht geht: Die gleiche Tätigkeit doppelt abrechnen. Wenn du nur als Trainer aktiv bist, bleibt es bei den 3.300 Euro der Übungsleiterpauschale.

Der Paare-Power-Move: Gemeinsam bis zu 8.520 € steuerfrei

Hier wird es für euch als Paar besonders spannend. Denn die Freibeträge gelten pro Person. Das bedeutet: Wenn beide Partner ehrenamtlich aktiv sind, könnt ihr die Beträge verdoppeln.

Rechenbeispiel für maximale Steuerersparnis:

PartnerTätigkeitFreibetrag 2026
Partner AFußballtrainer (Übungsleiterpauschale)3.300 €
Partner AKassenwart (Ehrenamtspauschale)960 €
Partner BChorleiter (Übungsleiterpauschale)3.300 €
Partner BSchriftführer (Ehrenamtspauschale)960 €
Gesamt8.520 €

Realitätscheck: Ist das wirklich machbar?

Zugegeben, vier Ehrenämter in einem Haushalt sind zeitlich intensiv. Zwischen Beruf, Kindern (falls vorhanden) und Privatleben kann das schon mal sportlich werden. Die Frage ist: Wollt ihr wirklich jede Woche mehrere Stunden in Vereinsarbeit stecken?

Aber hier die gute Nachricht: Ihr müsst nicht zwingend beide Pauschalen voll ausschöpfen, um richtig zu profitieren. Schon wenn jeder von euch „nur“ eine Übungsleiterpauschale nutzt, seid ihr bereits bei 6.600 Euro steuerfrei. Das ist immer noch eine gewaltige Summe!

Ein realistisches Beispiel: Du trainierst zweimal pro Woche die Jugendmannschaft, dein Partner gibt einmal wöchentlich Gitarrenunterricht beim Musikverein. Beide erhalten jeweils 3.300 Euro – macht zusammen 6.600 Euro, die ihr nicht versteuern müsst. Das sind über 500 Euro im Monat zusätzlich in der Haushaltskasse.

Und mal ehrlich: Viele von euch engagieren sich ohnehin schon, vielleicht sogar ohne Aufwandsentschädigung. Warum also nicht die bestehende Tätigkeit „monetarisieren“ und euch eure Zeit wenigstens ein bisschen honorieren lassen?

Wie spreche ich meinen Verein darauf an?

Viele Vereine wissen gar nicht, dass sie Aufwandsentschädigungen zahlen können – oder sie haben es bisher einfach nicht gemacht. Hier ist deine Chance, das Thema proaktiv anzusprechen.

Mein Gesprächsleitfaden:

  1. Wähle den richtigen Zeitpunkt: Sprich das Thema bei einer Vorstandssitzung oder einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Kassenwart an. Nicht zwischen Tür und Angel.
  2. Bereite dich vor: Zeig, dass du dich informiert hast. Erwähne die aktuellen Freibeträge und dass diese Zahlungen für den Verein völlig legal und problemlos sind.
  3. Betone den Gegenwert: Mach klar, wie viele Stunden du pro Monat investierst. Bei einer Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro jährlich sind das etwa 275 Euro monatlich – bei zwei Trainingseinheiten pro Woche absolut gerechtfertigt.
  4. Biete Flexibilität: Wenn die Vereinskasse knapp ist, könnt ihr auch eine niedrigere Aufwandsentschädigung vereinbaren. Jeder Euro, der unter der Pauschale liegt, ist steuerfrei.

Viele Vereine sind froh, engagierte Menschen auf diese Weise zu binden. Gerade in Zeiten, wo überall Ehrenamtliche fehlen, ist eine Aufwandsentschädigung ein starkes Argument, jemanden langfristig zu halten.

Ehrenamt und Minijob: Geht das zusammen?

Eine Frage, die mir immer wieder begegnet: „Kann ich mein Ehrenamt mit einem Minijob kombinieren?“

Die kurze Antwort: Ja, aber es wird kompliziert.

Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind sozialversicherungsfrei. Das heißt, sie zählen nicht zu deinem regulären Einkommen. Wenn du also zusätzlich einen Minijob hast, bei dem du bis zu 556 Euro im Monat verdienst (Stand 2025, Anpassungen für 2026 sind möglich), kommt dein Ehrenamt da nicht rein.

Aber Vorsicht: Die Minijob-Grenze und die Ehrenamtspauschale sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn du beim gleichen Verein sowohl als Minijobber angestellt bist als auch eine Aufwandsentschädigung für dein Ehrenamt beziehst, wird es heikel. Dann prüft die Minijob-Zentrale genau, ob nicht doch beide Tätigkeiten zusammengehören – und plötzlich überschreitest du womöglich die Minijob-Grenze.

Mein Tipp: Halte beide Tätigkeiten strikt getrennt. Am besten engagierst du dich ehrenamtlich bei einem Verein und hast deinen Minijob woanders. So vermeidest du Ärger mit Finanzamt und Sozialversicherung.

E-Sport wird gemeinnützig: Gaming-Trainer aufgepasst!

Jetzt kommt noch ein Highlight für alle Gamer da draußen: Ab 2026 wird E-Sport offiziell als gemeinnützig anerkannt. Das klingt erst mal abstrakt, hat aber richtig Power.

Was bedeutet das konkret? E-Sport-Vereine können ab dem 1. Januar 2026 als gemeinnützig eingestuft werden. Und damit greifen auch die steuerlichen Vergünstigungen – inklusive Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.

Beispiel: Du trainierst eine Jugend-E-Sport-Mannschaft und bringst ihr Teamplay, Strategie und vielleicht sogar ein bisschen Sportwissenschaft bei (ja, auch bei E-Sport gibt es Fitness- und Mentaltraining). Ab 2026 kannst du dafür die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro geltend machen.

Das ist ein Riesenschritt für die Gaming-Community. Endlich wird anerkannt, dass E-Sport nicht nur „Daddelei“ ist, sondern echte Bildungs- und Förderarbeit geleistet wird. Ob du League of Legends, FIFA oder Counter-Strike trainierst – solange es unter dem Dach eines gemeinnützigen Vereins passiert, bist du dabei.

Steuererklärung: So machst du alles richtig

Kommen wir zum bürokratischen Teil – aber keine Sorge, so kompliziert ist das gar nicht.

Musst du die Ehrenamtspauschale überhaupt angeben?

Ja! Auch wenn deine Aufwandsentschädigung steuerfrei bleibt, möchte das Finanzamt wissen, dass du sie beziehst. Das dient der Dokumentation und schützt dich auch, falls später Fragen auftauchen.

Wo trage ich die Pauschalen ein?

  • Als Selbstständiger oder Freiberufler: In der Anlage S oder Anlage G deiner Steuererklärung
  • Als Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit: Ebenfalls in der entsprechenden Anlage, je nach Art deiner Haupttätigkeit

Dein gemeinnütziger Verein stellt dir normalerweise eine Bescheinigung aus, in der steht, wie viel du als Aufwandsentschädigung bekommen hast und dass diese unter die Freibeträge fällt. Leg diese Bescheinigung zu deinen Steuerunterlagen – das macht alles einfacher.

Pro-Tipp: Wenn du mehrere Ehrenämter gleichzeitig ausübst, achte darauf, dass du die Freibeträge nicht überschreitest. Sobald du mehr als 960 Euro bzw. 3.300 Euro einnimmst, musst du den überschießenden Betrag versteuern.

Die häufigsten Fragen auf einen Blick

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale ab 2026?

Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist komplett steuerfrei und gilt für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen.

Was ändert sich bei der Übungsleiterpauschale?

Der Freibetrag erhöht sich von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich. Diese Pauschale gilt für pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten wie Trainer, Musiklehrer oder Betreuer.

Können beide Partner die Pauschalen nutzen?

Ja, absolut! Die Freibeträge gelten pro Person. Ein Paar kann also gemeinsam bis zu 8.520 Euro steuerfrei erhalten, wenn beide Partner sowohl die Ehrenamts- als auch die Übungsleiterpauschale ausschöpfen. Realistischer – und für viele zeitlich machbarer – sind 6.600 Euro, wenn beide nur die Übungsleiterpauschale nutzen.

Muss ich das Ehrenamt in der Steuererklärung angeben?

Ja, auch wenn die Aufwandsentschädigung steuerfrei bleibt, sollte sie in der Anlage S oder G angegeben werden. Das dient der Dokumentation und der Rechtmäßigkeit. Dein Verein stellt dir dafür normalerweise eine Bescheinigung aus.

Gilt die Erhöhung auch für E-Sport-Trainer?

Ja! Da E-Sport ab 2026 offiziell als gemeinnützig anerkannt wird, können auch E-Sport-Trainer die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro geltend machen – vorausgesetzt, sie sind bei einem gemeinnützigen Verein aktiv.

Praxis-Tipps für mehr Geld in der Paarkasse

Lass mich dir noch ein paar konkrete Strategien mitgeben, wie ihr als Paar das Maximum aus den neuen Regelungen rausholt:

1. Diversifiziert eure Ehrenämter Überlegt euch, ob jeder von euch sowohl eine Übungsleiter- als auch eine Ehrenamtstätigkeit übernehmen kann. Ein Partner trainiert die Jugendfußballer und kümmert sich um die Vereins-Website. Die andere leitet den Chor und sitzt im Vorstand. So nutzt ihr beide Pauschalen voll aus – wenn die Zeit es zulässt.

2. Dokumentiert alles sauber Legt euch eine einfache Excel-Tabelle an, in der ihr eure Tätigkeiten, die dazugehörigen Vereine und die erhaltenen Aufwandsentschädigungen festhaltet. Das spart Nerven bei der Steuererklärung.

3. Redet mit eurem Verein Viele Vereine wissen gar nicht, dass sie Aufwandsentschädigungen zahlen können. Sprecht das Thema proaktiv an – oft sind Vorstände froh, engagierte Menschen durch diese steuerfreien Zahlungen zu entlohnen.

4. Denkt langfristig Selbst 6.600 Euro im Jahr sind über 550 Euro im Monat. Das ist kein Kleingeld! Wenn ihr dieses Geld konsequent spart oder investiert, baut ihr euch langfristig ein ordentliches finanzielles Polster auf.

Mein Fazit: Ehrenamt lohnt sich – in jeder Hinsicht

Die Ehrenamtspauschale 2026 und die erhöhte Übungsleiterpauschale sind mehr als nur trockene Zahlen im Steuerrecht. Sie sind eine echte Chance für Paare, gesellschaftliches Engagement mit finanziellen Vorteilen zu verbinden.

Stell dir vor: Du tust etwas, das dir Spaß macht, das deiner Community hilft – und bekommst dafür auch noch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Für mich ist das ein Win-Win-Win: Du gewinnst, dein Verein gewinnt und die Gesellschaft gewinnt.

Ab 2026 werden die Rahmenbedingungen noch besser. Nutzt diese Möglichkeit! Egal ob im Sportverein, in der Kirchengemeinde, beim lokalen Kulturprojekt oder sogar im E-Sport – überall werden Menschen gebraucht, die anpacken.

Meine Challenge an dich: Schaut euch gemeinsam um, wo ihr euch in eurer Region engagieren könnt. Sprecht mit Vereinen, fragt nach Möglichkeiten und prüft, ob ihr die Pauschalen nutzen könnt. Ihr werdet überrascht sein, wie viele Türen sich öffnen – und wie gut sich das anfühlt, wenn ihr am Ende des Jahres feststellt, dass ihr nicht nur etwas Sinnvolles getan, sondern auch noch Steuern gespart habt.

Also: Ärmel hochkrempeln, Gutes tun und dabei clever Geld sparen. Viel Erfolg dabei!


Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung für 2026. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Für individuelle Beratung wende dich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.