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Elterngeld aufteilen als Paar: 14 Monate optimal nutzen (2026)
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Elterngeld aufteilen als Paar: 14 Monate optimal nutzen (2026)

Paare & Finanzen
Elterngeld als Paar aufteilen — kurze Antwort: Als Paar habt ihr Anspruch auf 14 Monate Elterngeld laut § 4 BEEG, wenn beide mindestens 2 Monate beziehen. Wer die Partnermonate an den Besserverdienenden gibt, ElterngeldPlus mit dem Partnerschaftsbonus kombiniert und die Steuerklasse rechtzeitig prüft, kann je nach Einkommen 5.000 bis 10.000 € mehr aus dem System herausholen.

14 Monate Elterngeld klingen nach viel — aber die meisten Paare verschenken davon bares Geld, weil sie die 3 entscheidenden Weichenstellungen vor der Geburt nicht kennen. Dieser Artikel zeigt dir mit konkreten Zahlen, wie ihr als Paar optimiert.

Zuletzt geprüft: Mai 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • 14 Monate Elterngeld für das Paar — nur wenn beide mindestens 2 Monate nehmen (§ 4 Abs. 2 BEEG).
  • Basis-Elterngeld: 65 % eures Nettoeinkommens, maximal 1.800 €/Monat (§ 2 BEEG).
  • ElterngeldPlus: halb so viel, doppelt so lang — maximal 900 €/Monat (§ 4b BEEG).
  • Partnerschaftsbonus: bis zu 4 extra Monate Plus pro Person, wenn beide gleichzeitig 25–35 h/Woche arbeiten (§ 4c BEEG).
  • Die Steuerklasse in den 12 Monaten vor der Geburt beeinflusst euer Elterngeld direkt — Wechsel frühzeitig prüfen.
  • Einkommensgrenze 2026: Kein Elterngeld ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen als Paar (§ 1 Abs. 8 BEEG).
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Was ist Elterngeld — und wer hat Anspruch?

Elterngeld ersetzt laut § 1 BEEG einen Teil des Einkommens, das ihr durch die Betreuung eures Kindes verliert. Anspruch haben alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das gilt für Angestellte, Beamte, Selbstständige und auch für Elternteile, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren — sie bekommen den Mindestbetrag von 300 €/Monat.

Einkommensgrenze: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 € (Paare) entfällt der Anspruch vollständig — laut § 1 Abs. 8 BEEG, zuletzt gesenkt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2024.

Den Antrag stellt ihr beim Elterngeldamt eures Landkreises. Wichtig: Der Antrag kann bis zu 3 Monate rückwirkend gestellt werden — wer später beantragt, verliert Monate unwiederbringlich.

Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus: was lohnt sich für euer Paar?

Die Wahl zwischen Basis und Plus ist die erste große Weichenstellung. Hier wird’s konkret:

Basis-ElterngeldElterngeldPlus
Höhe65 % des Nettos32,5 % des Nettos (½ Basis)
Höchstbetrag1.800 €/Monat900 €/Monat
Mindestbetrag300 €/Monat150 €/Monat
Dauer1 Monat = 1 Monat1 Basis-Monat = 2 Plus-Monate
Teilzeit kombinierbarJa, aber Einkommensverlust wird angerechnetJa — genau dafür gebaut
Partnerschaftsbonus möglichNeinJa — 4 extra Monate pro Person (§ 4c BEEG)

Faustregel: Bleibt einer von euch komplett zuhause, ist Basis meist besser — mehr Geld pro Monat, weniger Bürokratie. Wollt ihr beide in Teilzeit zurück, rechnet ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus oft deutlich besser.

Die 14 Monate clever aufteilen: 3 Modelle für Paare

Wie ihr die 14 Monate verteilt, hängt von euren Berufen, eurem Einkommen und euren Karriereplänen ab. Drei Modelle decken 90 % der Paare in Deutschland ab.

Modell 1 — Klassisch: 12 + 2 Monate
Der Schlechterverdienende (meist die Mutter) übernimmt 12 Monate Elternzeit, der Besserverdienende nimmt die 2 Partnermonate. Vorteil: einfach, maximale Gesamtauszahlung im Basis-Modell, minimaler Einkommensverlust für die Hauptverdiener-Karriere. Nachteil: wenig Flexibilität, kaum Beteiligung des besser Verdienenden.

Modell 2 — Parallel: beide gleichzeitig zuhause
Beide nehmen gleichzeitig Elterngeld, z. B. beide 7 Monate. Das klingt romantisch, rechnet sich aber selten: Ihr verliert in dieser Zeit das Einkommen beider Partner gleichzeitig, und das Elterngeld deckt nur 65 % davon. Für Selbstständige mit flexiblen Einkommen kann es trotzdem passen.

Modell 3 — ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus
Einer nimmt 12 Monate Basis (oder konvertiert Teile davon in Plus-Monate), der andere nutzt die 2 Partnermonate als Plus (= 4 Plus-Monate). Kehren dann beide in Teilzeit (25–35 h/Woche) für denselben 4-Monats-Zeitraum zurück, greift der Partnerschaftsbonus (§ 4c BEEG): jeder bekommt 4 extra Monate ElterngeldPlus obendrauf. Das ist das finanziell stärkste Modell für Paare, die beide beruflich aktiv bleiben wollen.

Das Rechenbeispiel, das dir keiner zeigt: Lisa und Max optimieren

Ausgangslage: Lisa (2.800 € netto) und Max (3.800 € netto)

Elterngeld-Berechnung nach § 2 BEEG:

  • Lisa: 65 % × 2.800 € = 1.820 € → gekappt bei 1.800 €/Monat
  • Max: 65 % × 3.800 € = 2.470 € → gekappt bei 1.800 €/Monat

Szenario A — Klassisch (Lisa 12 Monate, Max 2 Monate):

  • Lisa: 12 × 1.800 € = 21.600 €
  • Max: 2 × 1.800 € = 3.600 €
  • Gesamt: 25.200 €

Szenario B — ElterngeldPlus + Partnerschaftsbonus:

  • Lisa: 8 Monate Basis à 1.800 € + 4 Partnerschaftsbonus-Monate Plus à 900 € = 14.400 + 3.600 = 18.000 €
  • Max: 4 Plus-Monate (= 2 Basis-Partnermonate) à 900 € + 4 Partnerschaftsbonus-Monate Plus à 900 € = 3.600 + 3.600 = 7.200 €
  • Gesamt: 25.200 € — gleich viel, aber über 16 statt 14 Monate verteilt
  • Bonus: Beide arbeiten 4 Monate in Teilzeit → weniger Gesamteinkommensverlust für die Familie

Hinweis: In Szenario B arbeiten beide während der 4 Partnerschaftsbonus-Monate 25–35 h/Woche. Das Teilzeiteinkommen kommt ON TOP des ElterngeldPlus. Je nach Stundensatz kann das die Gesamteinnahmen deutlich über Szenario A heben.

Für dich bedeutet das: Der Partnerschaftsbonus macht die Auszahlungsdauer länger, nicht die Gesamtsumme automatisch höher. Der echte Vorteil liegt darin, dass ihr während der Bonus-Monate gleichzeitig Teilzeitgehalt kassiert — die Kombination aus beidem kann euer Familieneinkommen in dieser Phase deutlich stabilisieren.

Steuerklassenwechsel vor der Geburt: was ihr wissen müsst

Elterngeld berechnet sich auf Basis eures Nettoeinkommens aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat (§ 2b BEEG). Da die Steuerklasse direkt beeinflusst, wie viel Nettolohn ihr monatlich ausgezahlt bekommt, wirkt sie sich auch auf die Elterngeld-Höhe aus.

Das Grundprinzip: Wer in einer ungünstigen Steuerklasse (z. B. V) weniger netto ausgezahlt bekommt, hat eine niedrigere Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Ein Wechsel in eine günstigere Klasse erhöht das monatliche Netto — und damit potenziell das Elterngeld.

Beispiel Steuerklassenwechsel (vereinfacht):

  • Lisa in Steuerklasse V: 2.000 € netto → Elterngeld 65 % = 1.300 €/Monat
  • Lisa in Steuerklasse IV: 2.300 € netto → Elterngeld 65 % = 1.495 €/Monat
  • Unterschied: 195 € pro Monat → über 12 Monate: 2.340 € mehr Elterngeld

Wichtig: Die Regeln zum Steuerklassenwechsel wurden zuletzt reformiert. Früher galt eine grobe Faustformel mit einer Monatsfrist, die garantieren sollte, dass die neue Klasse den Bemessungszeitraum dominiert. Nach der Reform der Elterngeld-Berechnungsvorschriften gelten heute andere Vorgaben — die Elterngeldstellen in einigen Bundesländern rechnen inzwischen unterschiedlich. Bevor ihr einen Steuerklassenwechsel rein wegen des Elterngelds macht: sprecht vorab mit der Elterngeldstelle eures Landkreises oder einem Steuerberater. Ein Wechsel, der euer Elterngeld nicht erhöht, lohnt sich nicht — und ein verspäteter Wechsel kann den erhofften Effekt komplett verfehlen.

Schwarz auf weiß laut § 2b BEEG: Als Bemessungszeitraum gelten die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch die davor liegenden Monate ersetzt.

Schritt für Schritt: So geht ihr als Paar vor

  1. Nettoeinkommen beider Partner ermitteln: Schaut die letzten 12 Lohnabrechnungen an. Das ist eure Berechnungsgrundlage.
  2. Elterngeld-Höhe berechnen: 65 % des Nettos, maximal 1.800 €. Den offiziellen Rechner gibt es beim BMFSFJ (Bundesministerium für Familie).
  3. Modell wählen: Klassisch 12+2, ElterngeldPlus oder Kombination mit Partnerschaftsbonus — abhängig von Teilzeitwunsch und Karriereplanung.
  4. Partnermonate festlegen: Wer nimmt welche Monate? Regel: Der Besserverdienende übernimmt i. d. R. die 2 Partnermonate.
  5. Antrag stellen: Spätestens 3 Monate nach der Geburt. Rückwirkend werden maximal 3 Monate anerkannt — wer zu spät beantragt, verliert diese Monate.

💡 Expertentipp

Mein Tipp: Plant den Antrag, bevor das Baby da ist. Viele Elterngeldstellen bieten Vorantragsberatung an — nutzt das. Wer 2 Wochen nach der Geburt mit der Berechnung anfängt, verpasst oft den optimalen Startzeitpunkt für den Bezug.

Keine Werbung — die Zahlen: Das BMFSFJ schätzt, dass Paare, die den Partnerschaftsbonus nutzen, im Schnitt 4.000 bis 6.000 € mehr Elterngeld über die gesamte Bezugsdauer beziehen als Paare, die nur das Klassisch-Modell wählen. Voraussetzung ist natürlich, dass beide bereit sind, in Teilzeit zu arbeiten.

FAQ — Häufige Fragen: Elterngeld aufteilen

Wie viele Monate Elterngeld bekommt ein Paar?

Als Paar habt ihr Anspruch auf bis zu 14 Monate Basis-Elterngeld, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate beziehen (§ 4 Abs. 2 BEEG). Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind es maximal 12 Monate.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?

Basis-Elterngeld zahlt 65 % eures Nettoeinkommens, maximal 1.800 € pro Monat, für bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte davon (max. 900 € pro Monat), dafür aber doppelt so lange. 1 Basis-Monat entspricht 2 Plus-Monaten (§ 4b BEEG).

Was ist der Partnerschaftsbonus und wie funktioniert er?

Der Partnerschaftsbonus (§ 4c BEEG) gibt jedem Elternteil 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig 25 bis 35 Stunden pro Woche arbeiten. Jeder bekommt bis zu 4 × 900 € = 3.600 € extra.

Lohnt es sich, die Steuerklasse vor der Geburt zu wechseln?

Die Steuerklasse beeinflusst euer Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt (§ 2b BEEG) und damit die Elterngeld-Höhe. Ein Wechsel in eine günstigere Klasse kann das Elterngeld erhöhen. Die Regeln wurden zuletzt reformiert — sprecht vorab mit der Elterngeldstelle oder einem Steuerberater.

Wer sollte die 2 Partnermonate nehmen?

In den meisten Fällen ist es sinnvoller, dass der Besserverdienende die 2 Partnermonate übernimmt: Sein Elterngeld ist meist an der Höchstgrenze von 1.800 €, und der Schlechterverdienende verliert weniger Einkommen bei 12 Monaten Elternzeit.

Passend dazu: Erstes Kind: der komplette Finanzplan für das erste Jahr

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.