Erstes Kind: Finanzplan für das erste Jahr — Kosten, Förderungen, Kinderdepot (2026)
Paare & FinanzenAutor: Tino Dagba · Veröffentlicht: 2026-05-17 · Letzte Prüfung: 2026-05-17
Alle Angaben auf Basis von EStG, BEEG, BKGG und SGB V (Stand Mai 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung. Individuelle Förderbeträge variieren je nach Bundesland.
Das erste Kind verändert alles — auch den Kontostand. Die meisten Paare unterschätzen die Kosten im ersten Jahr und überschätzen gleichzeitig, was sie selbst vorher wissen müssen. Dieser Artikel zeigt dir mit konkreten Zahlen, was auf euch zukommt, was der Staat beisteuert und was ihr in den 12 Monaten nach der Geburt wann erledigen müsst.
Zuletzt geprüft: Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Erstausstattung: 2.000 bis 5.000 € einmalig — wer gebraucht kauft, kommt mit 1.000 € aus.
- Laufende Kosten: 500 bis 900 € pro Monat im ersten Jahr.
- Kindergeld 2026: 255 €/Monat, automatisch — Antrag bei der Familienkasse (§ 66 EStG).
- Elterngeld: bis zu 1.800 €/Monat — Strategie für Paare: 14 Monate optimal aufteilen.
- Kind ist beitragsfrei in der GKV mitversichert (§ 10 SGB V) — keine separate Krankenversicherung nötig.
- Kinderdepot ab Monat 1: 50 €/Monat ETF-Sparplan = ca. 22.000 € nach 18 Jahren bei 7 % p. a.

Was ein Baby im ersten Jahr wirklich kostet
Hier wird’s konkret: Die Kosten teilen sich in eine einmalige Erstausstattung und laufende Monatskosten. Beide Posten variieren stark je nachdem, ob ihr neu oder gebraucht kauft und ob gestillt oder Säuglingsnahrung gegeben wird.
| Kostenblock | Sparend | Mitte | Komfort |
|---|---|---|---|
| Kinderwagen | 150–300 € (gebraucht) | 400–700 € | 900–1.500 € |
| Kinderbett + Matratze | 80–150 € (gebraucht) | 200–350 € | 400–600 € |
| Autositz (0–13 kg) | 60–100 € (gebraucht)* | 120–200 € | 250–400 € |
| Erstausstattung Kleidung | 100–200 € | 200–400 € | 500–800 € |
| Wickeltisch + Zubehör | 50 € (Kommode) | 80–150 € | 200–400 € |
| Erstausstattung gesamt | ca. 600–900 € | ca. 1.500–2.500 € | ca. 3.000–5.000 € |
| Windeln (Monat 1–12) | 50–70 €/Monat | 70–100 €/Monat | 90–130 €/Monat |
| Nahrung (Formel/Brei) | 0 € (stillen) | 80–150 €/Monat | 150–250 €/Monat |
| Laufende Kosten gesamt | ca. 300–400 €/Monat | ca. 500–700 €/Monat | ca. 700–950 €/Monat |
*Gebrauchte Autositze: nur kaufen, wenn keine Unfallhistorie bekannt ist — Sicherheitsrelevantes Bauteil.
Staatliche Förderungen: was euch als Eltern zusteht
Das Rechenbeispiel, das dir keiner zeigt: Ein Paar mit je 2.800 € Netto kann im ersten Jahr rund 24.000 € staatliche Leistungen erhalten — wenn sie alles beantragen und richtig aufteilen.
Förderübersicht 2026 (Paar, Kind 1)
- Kindergeld: 255 €/Monat = 3.060 €/Jahr — ab Geburt, bis das Kind 25 wird (§ 66 EStG)
- Elterngeld: bis 1.800 €/Monat für den beziehenden Elternteil — 12 bis 14 Monate (§ 2 BEEG). Wie ihr die Monate als Paar optimal aufteilt →
- Mutterschaftsgeld: 13 €/Tag von der Krankenkasse während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) — der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zum Netto
- Kinderzuschlag: bis zu 292 €/Monat für Familien, die ohne ihn auf SGB-II-Niveau rutschen würden (§ 6a BKGG) — lohnt sich zu prüfen, wenn das Elterngeld ausläuft
- Kita-Beitragsfreiheit: ab dem 3. Lebensjahr bundesweit Anspruch auf 6 Stunden Kita pro Tag (variiert nach Bundesland — Berlin, Hamburg, Bayern komplett beitragsfrei)
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: was ist besser?
Beide Instrumente existieren gleichzeitig — aber ihr könnt nur von einem steuerlich profitieren. Das Finanzamt rechnet automatisch nach, was günstiger für euch ist (Günstigerprüfung nach § 31 EStG).
Kindergeld (§ 66 EStG): 255 €/Monat, direkt ausgezahlt, für alle Einkommensstufen.
Kinderfreibetrag (§ 32 EStG): Reduziert euer zu versteuerndes Einkommen um 6.672 € pro Kind (Sachstand 2024/2025 — beider Elternteile zusammen) plus 2.928 € Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA). Bei verheirateten Paaren mit Splitting ergibt das eine Steuerersparnis, die erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von ca. 65.000 €/Jahr über dem ausgezahlten Kindergeld liegt.
Für dich bedeutet das: Ihr müsst nichts aktiv entscheiden. Beantragt das Kindergeld und macht in der Steuererklärung die Kinder geltend — das Finanzamt prüft beides und nimmt automatisch das Günstigere. Wenn euer Einkommen unter 65.000 € liegt, wird das Kindergeld ausgezahlt und der Freibetrag nur für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung genutzt.
Welche Versicherungen ihr für das Kind wirklich braucht
Keine Panik vor langen Versicherungslisten. Für die meisten Familien sind es genau 2 Punkte, die sofort geprüft werden müssen:
1. Private Haftpflichtversicherung — sofort prüfen: Viele Familientarife schließen Kinder automatisch ein. Wenn eure Police älter als 3 Jahre ist, prüft, ob Kinder explizit mitversichert sind. Ab dem Kindergartenalter verursachen Kinder oft teuren Schaden — ohne Haftpflicht zahlt ihr selbst. Familien-Haftpflicht kostet ca. 50–90 €/Jahr.
2. Krankenversicherung — läuft automatisch: Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, ist das Kind ab Geburt beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert (§ 10 SGB V). Ihr müsst lediglich das Kind bei der Krankenkasse anmelden — das erledigt in der Regel das Krankenhaus nach der Geburt.
Was ihr NICHT sofort braucht: Eine separate Kinderunfallversicherung ist erst relevant, wenn das Kind nicht mehr durch die Schülerunfallversicherung abgedeckt ist. Und eine Ausbildungsversicherung (Versicherungsprodukt, kein staatliches Programm) ist teuer und fast immer schlechter als ein simples ETF-Depot.
⚠️ BU-Versicherung der Eltern — jetzt wichtiger denn je
Mit Kind ändert sich die Risikostruktur eurer Familie komplett. Fällt ein Elternteil durch Berufsunfähigkeit aus, verliert die Familie nicht nur ein Gehalt — sondern auch den Elterngeld-Anspruch für künftige Kinder. Wer noch keine BU hat, sollte das nach der Geburt des ersten Kindes nachholen.
Monat für Monat: was wann zu tun ist
| Zeitpunkt | Aufgabe | Frist |
|---|---|---|
| Vor der Geburt | Elterngeld-Strategie planen, Notgroschen auf 3–6 Monatsausgaben aufstocken, Kita-Warteliste (ja, schon jetzt) | So früh wie möglich |
| Woche 1–2 | Geburtsurkunde beim Standesamt, Kind bei Krankenkasse anmelden, Elterngeld-Antrag stellen | Elterngeld: 3 Monate rückwirkend |
| Monat 1–2 | Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse, Haftpflichtversicherung auf Familienschutz prüfen, Kinderdepot eröffnen | Kindergeld: max. 6 Monate rückwirkend |
| Monat 3–6 | Haushaltsbuch etablieren (neue Fixkosten einkalkulieren), Kita-Gutschein beantragen, Steuererklärung vorbereiten | — |
| Monat 6–12 | Kinderzuschlag prüfen (wenn Elterngeld ausläuft), Kita-Platz bestätigen, ersten ETF-Sparplan-Beitrag erhöhen | — |
| Nach Monat 12 | Kinderzuschlag neu prüfen, Steuererklärung einreichen (Kinderbetreuungskosten absetzbar § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG), Sparplan weiter besparen | Steuer: bis 31.07. des Folgejahres |
Langfrist-Finanzplan: Kinderdepot ab Monat 1
Das ist der Teil, den die meisten Eltern auf „später“ verschieben und später bereuen. Der Zinseszinseffekt arbeitet nur dann für euch, wenn ihr früh anfangt.
Kinderdepot-Rechenbeispiel (50 €/Monat, 7 % Rendite p. a.):
- Start Monat 1 nach Geburt: ca. 22.000 € nach 18 Jahren
- Start erst mit 5 Jahren: ca. 14.500 € nach 13 Jahren
- Unterschied durch 5 Jahre früher starten: 7.500 € mehr
Das Kind hat ab Geburt einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG). Kursgewinne bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Ein gut geführtes Kinderdepot mit breitem ETF-Weltindex bleibt bis zur Volljährigkeit meist vollständig steuerfrei. Schwarz auf weiß laut § 32 AO: Das Depot läuft auf den Namen des Kindes — die Eltern sind bis zur Volljährigkeit gesetzliche Vertreter.
Wichtig: Das Geld im Kinderdepot gehört dem Kind. Ihr könnt es nicht für eigene Ausgaben verwenden. Wer das Depot als Notgroschen-Backup plant, hat das Konzept falsch verstanden.
Mehr dazu, wie ihr ein Kinderdepot steuerfrei führt: Kinderdepot eröffnen — steuerfrei und richtig.
💡 Expertentipp
Mein Tipp: Richtet einen automatischen Dauerauftrag ein, der am Tag nach dem Kindergeld-Eingang (normalerweise zwischen dem 25. und letzten des Vormonats) direkt in den ETF-Sparplan des Kindes fließt. 50 € vom Kindergeld ins Depot, 205 € für laufende Kosten — fertig. So sparrt ihr ohne nachzudenken.
FAQ — Erstes Kind: Finanzplan
Was kostet ein Baby im ersten Jahr?
Im ersten Jahr rechnet ihr mit 2.000 bis 5.000 € Erstausstattung plus laufenden Kosten von 500 bis 900 € pro Monat. Windeln kosten ca. 80 €/Monat, Stillen senkt die Nahrungskosten auf nahezu null.
Wann und wo beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld (255 € pro Monat laut § 66 EStG) beantragt ihr bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag sollte innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt gestellt werden, da rückwirkend maximal 6 Monate ausgezahlt werden.
Ist das Kind automatisch krankenversichert?
Ja — sofern ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, greift die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V) automatisch ab Geburt.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld — was ist besser?
Das Finanzamt prüft das automatisch (Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Unter einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 65.000 € ist Kindergeld fast immer besser.
Wann sollte ich ein Kinderdepot eröffnen?
So früh wie möglich — idealerweise im ersten Monat nach der Geburt. 50 € ETF-Sparplan ab Monat 1 ergibt bei 7 % Rendite nach 18 Jahren ca. 22.000 €. Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €/Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG).

