Kennst du das Gefühl, wenn du und dein Partner endlich beschließt, gemeinsam in die Zukunft zu investieren – und dann sitzt ihr da, jeder mit seinem eigenen Depot, und versucht herauszufinden, wer nun eigentlich welchen ETF gekauft hat? Ein Gemeinschaftsdepot könnte die Lösung sein, die eure Finanzen nicht nur übersichtlicher macht, sondern auch euren gemeinsamen Vermögensaufbau auf ein neues Level hebt. Statt parallel aneinander vorbei zu investieren, könnt ihr eure Strategie bündeln – und dabei sogar Steuerfreibeträge clever ausschöpfen.
Aber bevor du jetzt sofort zur nächsten Bank rennst, lass uns gemeinsam durch die wichtigsten Fragen, Vor- und Nachteile sowie steuerlichen Besonderheiten eines Partnerdepots navigieren. Denn wie bei jeder großen Finanzentscheidung steckt der Teufel im Detail.
Was ist ein Gemeinschaftsdepot und wie funktioniert es?
Ein Gemeinschaftsdepot ist im Grunde nichts anderes als ein Wertpapierdepot, das von zwei oder mehr Personen gemeinsam geführt wird – ähnlich wie ihr vielleicht schon ein gemeinsames Girokonto habt. Der entscheidende Unterschied zu Einzeldepots: Beide Partner sind gleichberechtigte Inhaber und können (je nach Depotart) eigenständig Wertpapiere kaufen, verkaufen oder Sparpläne einrichten.
Die Funktionsweise ist dabei denkbar simpel: Ihr eröffnet das Depot bei einem Broker eurer Wahl, beide legitimiert euch, und schon könnt ihr gemeinsam eure ETF-Sparplan-Strategie oder Einzelaktien verwalten. Das Depot läuft auf beide Namen, Gewinne und Verluste werden hälftig zugerechnet – zumindest steuerlich, aber dazu später mehr.
Wer kann ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?
Die gute Nachricht: Du musst nicht unbedingt verheiratet sein, um ein Partnerdepot zu eröffnen. Die meisten Broker bieten Gemeinschaftsdepots für folgende Konstellationen an:
- Ehepaare (mit oder ohne Kinder)
- Unverheiratete Paare in einer festen Beziehung
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Teilweise sogar Freunde oder Verwandte (z. B. Geschwister), die gemeinsam investieren möchten
Allerdings verlangen viele Banken, dass beide Depotinhaber volljährig sind und in Deutschland wohnen. Ein gemeinsames Konto bei derselben Bank kann die Eröffnung erleichtern, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
Oder-Depot vs. Und-Depot: Der entscheidende Unterschied
Hier wird’s spannend, denn nicht jedes Gemeinschaftsdepot ist gleich. Es gibt zwei Varianten, die sich fundamental unterscheiden:
Das Oder-Depot
Beim Oder-Depot kann jeder der beiden Partner allein über das Depot verfügen. Du kannst morgens Aktien kaufen, während dein Partner nachmittags einen ETF-Sparplan einrichtet – ohne dass ihr euch vorher absprechen müsst. Das klingt praktisch, birgt aber auch Risiken: Theoretisch könnte einer von euch das komplette Depot leerräumen, ohne dass der andere vorher informiert wird.
Vorteile:
- Maximale Flexibilität im Alltag
- Schnelle Reaktion auf Marktbewegungen möglich
- Ideal für Paare mit hohem Vertrauenslevel
Nachteile:
- Höheres Missbrauchsrisiko bei Beziehungsproblemen
- Keine automatische Absicherung gegen unabgesprochene Transaktionen
Das Und-Depot
Das Und-Depot erfordert die Zustimmung beider Depotinhaber für jede Transaktion. Klingt umständlich? Kann es auch sein. Aber es bietet maximale Sicherheit, weil niemand im Alleingang große Entscheidungen treffen kann.
Vorteile:
- Hohe Sicherheit durch Vier-Augen-Prinzip
- Schutz vor impulsiven Einzelentscheidungen
- Ideal bei größeren Vermögenswerten
Nachteile:
- Zeitaufwändig, da beide zustimmen müssen
- Unpraktisch bei zeitkritischen Trades
- Schwierig, wenn ein Partner oft unterwegs ist
Die meisten Paare entscheiden sich in der Praxis für ein Oder-Depot – einfach, weil der Alltag sonst zu kompliziert wird. Vertrauen ist hier die Basis.
Vorteile und Nachteile: Gemeinschaftsdepot vs. zwei Einzeldepots
Jetzt fragst du dich vermutlich: Lohnt sich ein Depot für Paare überhaupt, oder fahren wir mit zwei separaten Depots besser? Lass uns die Pros und Contras auf den Tisch legen.
Die Vorteile eines Gemeinschaftsdepots
Gemeinsamer Vermögensaufbau mit klarer Strategie
Wenn ihr beide in dasselbe Depot einzahlt, habt ihr automatisch einen besseren Überblick über eure gemeinsame Anlagestrategie. Keine doppelten ETF-Käufe mehr, kein „Ups, haben wir nicht beide den gleichen World-ETF im Sparplan?“
Steuerliche Optimierung durch doppelten Freibetrag
Hier wird’s richtig interessant: Bei einem Gemeinschaftsdepot könnt ihr den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro pro Person – also insgesamt 2.000 Euro – gemeinsam nutzen. Das bedeutet, eure Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne) bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei. Bei zwei Einzeldepots müsstet ihr genau aufpassen, dass jeder seinen Freibetrag optimal ausschöpft.
Kostenersparnis
Manche Broker bieten günstigere Konditionen oder sogar kostenlose Depotführung ab einer bestimmten Aktivität. Ein gemeinsames Depot kann diese Schwellenwerte leichter erreichen als zwei kleine Einzeldepots.
Vereinfachte Verwaltung
Ein Login, eine Übersicht, ein Steuerbescheid. Gerade für Paare, die nicht jeden Tag an der Börse handeln wollen, ist das Gold wert.
Die Nachteile eines Gemeinschaftsdepots
Risiko bei Trennung oder Scheidung
Hier kommt der unangenehme Teil: Falls eure Beziehung in die Brüche geht, wird die Aufteilung des Depots kompliziert. Rechtlich gehört jedem Partner die Hälfte, aber in der Praxis gibt’s oft Streit darüber, wer was eingezahlt hat. Ein Oder-Depot kann dann zum Alptraum werden, wenn einer schneller ist und das Depot leert.
Kein individuelles Risikoprofil
Vielleicht bist du der mutige Typ, der gerne in Einzelaktien investiert, während dein Partner lieber auf sichere Anleihen-ETFs setzt. In einem Gemeinschaftsdepot müsst ihr einen gemeinsamen Nenner finden – was nicht immer einfach ist.
Haftung für Verluste
Beide Partner haften gesamtschuldnerisch für mögliche Verbindlichkeiten. Wenn einer von euch mit Hebelprodukten zockt und Verluste einfährt, haftet theoretisch auch der andere.
Weniger Flexibilität für persönliche Investments
Ein kleines „Spielgeld-Portfolio“ für riskante Wetten? Geht nicht so einfach, wenn alles transparent im gemeinsamen Depot liegt.
| Kriterium | Gemeinschaftsdepot | Zwei Einzeldepots |
|---|---|---|
| Übersichtlichkeit | Hoch | Mittel |
| Steueroptimierung | Einfacher | Komplexer |
| Trennung/Scheidung | Kompliziert | Klar getrennt |
| Individuelle Strategie | Eingeschränkt | Voll flexibel |
| Kosteneffizienz | Oft günstiger | Evtl. doppelte Gebühren |
Steuerliche Behandlung: Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer beim Gemeinschaftsdepot
Jetzt wird’s technisch – aber keine Sorge, ich erkläre es so, dass auch dein Partner es versteht, der bei „Kapitalertragssteuer“ sonst die Augen verdreht.
Der Freistellungsauftrag für Gemeinschaftsdepots
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht besteuert werden. Bei einem Gemeinschaftsdepot könnt ihr gemeinsam bis zu 2.000 Euro (Stand 2024: 2 × 1.000 Euro) an Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinnen steuerfrei kassieren.
Der Clou: Ihr stellt den Freistellungsauftrag gemeinsam beim Broker. Die Bank teilt die Erträge automatisch hälftig zu – egal, wer wie viel eingezahlt hat. Das kann clever sein, wenn einer von euch deutlich weniger Kapitaleinkünfte aus anderen Quellen hat.
Praxistipp: Wenn ihr mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken habt, müsst ihr die 2.000 Euro entsprechend aufteilen. Ein Rechner oder eine simple Excel-Tabelle hilft hier, den Überblick zu behalten.
Abgeltungssteuer und Verlustverrechnung
Auf Kapitalerträge, die über euren Freibetrag hinausgehen, zahlt ihr die Abgeltungssteuer von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Bei einem Gemeinschaftsdepot wird diese Steuer automatisch von der Bank abgeführt – und zwar für beide Partner je zur Hälfte.
Das bedeutet: Auch wenn du 90 % des Kapitals eingezahlt hast und dein Partner nur 10 %, werden die Gewinne steuerlich 50:50 aufgeteilt. Das kann in manchen Konstellationen ein Vorteil sein (z. B. wenn einer von euch in einer niedrigeren Steuerklasse ist), in anderen eher ein Nachteil.
Wichtig: Verluste aus dem Gemeinschaftsdepot werden ebenfalls hälftig zugerechnet. Das kann bei der Steuererklärung relevant werden, wenn ihr Gewinne und Verluste aus verschiedenen Depots verrechnen wollt.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Die unangenehme Wahrheit: Genau wie bei einem gemeinsamen Haus oder Auto wird auch das Gemeinschaftsdepot bei einer Trennung zum Streitpunkt. Rechtlich gehört jedem Partner die Hälfte der Wertpapiere – unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat (außer, ihr könnt das Gegenteil beweisen).
Praktische Schritte bei einer Trennung
- Depot einfrieren: Am besten wandelt ihr ein Oder-Depot vorübergehend in ein Und-Depot um oder vereinbart schriftlich, dass keine Transaktionen ohne Zustimmung des anderen stattfinden.
- Bestandsaufnahme: Dokumentiert den aktuellen Wert des Depots und alle Wertpapiere.
- Aufteilung vereinbaren: Idealerweise einigt ihr euch gütlich – z. B. jeder behält die Hälfte der Anteile oder einer übernimmt das Depot und zahlt den anderen aus.
- Depot auflösen oder übertragen: Entweder ihr übertragt die Wertpapiere anteilig auf zwei neue Einzeldepots oder einer kauft den anderen heraus.
Tipp: Falls ihr euch nicht einigen könnt, solltet ihr rechtlichen Beistand hinzuziehen. Ein Anwalt für Familienrecht kann helfen, die Aufteilung fair zu regeln.
Todesfall: Was geschieht mit dem Partnerdepot?
Auch wenn niemand gerne darüber nachdenkt: Was passiert eigentlich mit eurem gemeinsamen Depot, wenn einer von euch stirbt?
Rechtliche Grundlagen
Bei einem Gemeinschaftsdepot im Todesfall geht der Anteil des Verstorbenen automatisch in seinen Nachlass über. Das bedeutet:
- Oder-Depot: Der überlebende Partner kann zunächst weiter auf das Depot zugreifen, aber nur über seinen eigenen Anteil (50 %). Die andere Hälfte gehört nun den Erben.
- Und-Depot: Hier wird’s kompliziert, denn ohne Zustimmung aller Erben kann der überlebende Partner keine Transaktionen mehr durchführen.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Die geerbte Hälfte des Depots unterliegt der Erbschaftsteuer. Für Ehepartner gibt’s allerdings großzügige Freibeträge (aktuell 500.000 Euro), sodass in den meisten Fällen keine Steuer anfällt. Unverheiratete Paare haben es schwerer: Hier liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro – darüber wird’s teuer.
Wichtiger Hinweis: Ein Testament kann hier viel Ärger ersparen. Regelt klar, wer was erben soll, und denkt über eine Vorsorgevollmacht nach, damit der Partner im Notfall handlungsfähig bleibt.
Kosten und Gebühren: Was kostet ein Gemeinschaftsdepot?
Die gute Nachricht: Ein Gemeinschaftsdepot kostet nicht grundsätzlich mehr als ein Einzeldepot. Die Gebührenstruktur ist in der Regel identisch. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail.
Typische Kostenarten
- Depotführungsgebühr: Viele moderne Broker wie Scalable Capital, Trade Republic oder die ING bieten kostenlose Depotführung an – egal, ob Einzel- oder Gemeinschaftsdepot.
- Ordergebühren: Pro Kauf oder Verkauf zahlt ihr eine Gebühr. Bei Neobrokern oft nur 1 Euro, bei klassischen Banken kann’s teurer werden.
- Sparplangebühren: Gerade für den ETF-Sparplan im Gemeinschaftsdepot wichtig: Viele Broker bieten hunderte kostenlose Sparpläne an.
- Sonstige Gebühren: Negativzinsen auf Verrechnungskonten (inzwischen selten), Gebühren für Dividendenauszahlungen (exotische Märkte) oder Währungsumrechnungen.
Kostenvergleich: Gemeinschaftsdepot vs. Einzeldepot
In den meisten Fällen spart ihr sogar Geld mit einem Gemeinschaftsdepot, weil:
- Ihr nur einmal Ordergebühren zahlt (statt zwei Käufe bei zwei Depots)
- Ihr Mindestaktivitätsgebühren leichter vermeidet
- Ihr Sparplan-Aktionen besser nutzen könnt (z. B. „100 kostenlose ETF-Sparpläne“)
Kann ich ein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Kurze Antwort: Nicht direkt. Die meisten Broker erlauben keine einfache „Umwandlung“ eines bestehenden Einzeldepots in ein Partnerdepot. Aber es gibt einen Workaround:
So geht’s in der Praxis
- Neues Gemeinschaftsdepot eröffnen: Beide Partner eröffnen gemeinsam ein neues Depot bei demselben oder einem anderen Broker.
- Depotübertrag: Ihr übertragt die Wertpapiere vom Einzeldepot auf das neue Gemeinschaftsdepot. Das ist in Deutschland steuerneutral, solange keine Verkäufe stattfinden.
- Altes Depot schließen: Sobald alle Wertpapiere übertragen sind, könnt ihr das alte Einzeldepot auflösen.
Achtung: Rechtlich gesehen ist der Übertrag vom Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot eine Schenkung. Das bedeutet, der Partner, der nichts eingezahlt hat, erhält plötzlich 50 % der Wertpapiere. Bei größeren Summen können hier Schenkungssteuerfreibeträge relevant werden (Ehepartner: 500.000 Euro, unverheiratete Paare: nur 20.000 Euro).
Unterlagen für die Eröffnung: Was brauche ich?
Die Bürokratie hält sich zum Glück in Grenzen. Für die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots benötigt ihr typischerweise:
- Personalausweise oder Reisepässe beider Partner
- Steueridentifikationsnummern (steht auf eurer Lohnsteuerbescheinigung)
- Gemeinsame oder getrennte Bankverbindung für das Verrechnungskonto
- Legitimation per VideoIdent oder PostIdent (bei Online-Brokern)
Manche Broker verlangen zusätzlich eine Meldebescheinigung oder einen Nachweis über die gemeinsame Wohnanschrift. Das dauert in der Regel aber nur ein paar Minuten und ist online schnell erledigt.
Gibt es spezielle Prämien für Gemeinschaftsdepots?
Oh ja, die gibt es! Viele Broker werben mit attraktiven Neukunden- oder Wechselprämien – und die gelten oft auch für Partnerdepots.
Typische Aktionsangebote
- Geldprämien: Zwischen 25 und 150 Euro für die Eröffnung und aktive Nutzung
- Gratis-Trades: Die ersten 10-20 Orders ohne Gebühren
- Erhöhte Zinsen: Auf das Verrechnungskonto für die ersten Monate
- Kostenlose ETF-Sparpläne: Dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit
Wo gibt’s die besten Deals?
Schaut regelmäßig bei Vergleichsportalen vorbei oder direkt bei Brokern wie comdirect, ING, Scalable Capital oder der DKB. Die Konditionen ändern sich häufig, deshalb lohnt sich ein aktueller Gemeinschaftsdepot-Vergleich.
Ist das Kapital durch die Einlagensicherung geschützt?
Hier kommt eine wichtige Unterscheidung: Die Einlagensicherung schützt Bankeinlagen (Tagesgeld, Girokonto) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Aber Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen – und damit grundsätzlich besser geschützt.
Was bedeutet das für euer Gemeinschaftsdepot?
- Wertpapiere: Eure Aktien, ETFs und Anleihen gehören rechtlich euch, nicht der Bank. Selbst wenn euer Broker pleitegeht, bleiben eure Wertpapiere sicher und können auf ein anderes Depot übertragen werden.
- Verrechnungskonto: Das Geld auf dem Verrechnungskonto (also das „Parkgeld“ zwischen Käufen und Verkäufen) ist allerdings eine Bankeinlage. Hier greift die Einlagensicherung: 100.000 Euro pro Person – bei einem Gemeinschaftskonto also insgesamt 200.000 Euro.
Praxistipp: Lasst nicht dauerhaft große Summen auf dem Verrechnungskonto liegen. Investiert das Geld lieber in Wertpapiere oder parkt es auf einem separaten Tagesgeldkonto.
Die besten Broker für Gemeinschaftsdepots im Vergleich
Ihr seid überzeugt und wollt jetzt ein Partnerdepot eröffnen? Hier sind meine Top-Empfehlungen:
1. ING Direkt-Depot
Die ING ist ein Klassiker unter den Direktbanken und bietet ein solides Gesamtpaket. Das Depot ist ab 50.000 Euro Anlagevolumen oder bei aktivem Sparplan komplett kostenlos. Mit über 1.000 Sparplänen und einer benutzerfreundlichen App ist die ING ideal für Paare, die langfristig mit ETFs Vermögen aufbauen wollen.
Perfekt für: Paare mit mittel- bis langfristigem Anlagehorizont und Fokus auf ETF-Sparpläne.
2. comdirect Gemeinschaftsdepot
Die comdirect bietet sowohl Oder- als auch Und-Depots an – eine Seltenheit unter den Brokern. Die Depotführung ist kostenlos bei zwei Trades pro Quartal oder einem aktiven Sparplan. Besonders praktisch: Die comdirect gehört zur Commerzbank, ihr habt also Zugang zu einem großen Filialnetz, falls ihr mal persönliche Beratung braucht.
Perfekt für: Paare, die Wert auf Flexibilität und gelegentliche Beratung legen.
3. Scalable Capital Broker
Der Neobroker Scalable Capital punktet mit extrem niedrigen Gebühren und über 2.500 kostenlosen ETF-Sparplänen. Das Flatrate-Modell (ab 2,99 Euro/Monat für unbegrenzte Trades) ist ideal, wenn ihr aktiver handeln wollt. Allerdings gibt’s hier nur ein Oder-Depot.
Perfekt für: Technikaffine Paare, die viel selbst entscheiden und Kosten minimieren wollen.
4. DKB-Broker
Die DKB bietet ein kostenloses Depot ohne Bedingungen – und das bleibt auch so. Mit günstigen Ordergebühren (ab 10 Euro) und einer großen Auswahl an Sparplänen ist die DKB eine solide Wahl. Besonders praktisch: Wenn ihr eh schon das kostenlose DKB-Girokonto nutzt, ist alles aus einer Hand.
Perfekt für: Paare, die ein rundum sorgloses Bankerlebnis wollen.
Fazit: Ist ein Gemeinschaftsdepot das Richtige für euch?
Ein Gemeinschaftsdepot kann ein cleverer Schachzug sein – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Ihr profitiert von einfacherer Verwaltung, steuerlicher Optimierung und oft auch von Kostenvorteilen. Aber Vorsicht: Bei Trennung, Scheidung oder im Todesfall kann’s kompliziert werden.
Meine Empfehlung? Wenn ihr langfristig zusammen seid, gemeinsame finanzielle Ziele habt und euch blind vertrauen könnt, spricht viel für ein Partnerdepot. Ein Oder-Depot bietet dabei maximale Flexibilität im Alltag. Falls ihr aber unterschiedliche Risikobereitschaften habt oder euch bei großen Finanzentscheidungen nicht immer einig seid, können zwei Einzeldepots die bessere Wahl sein.
Mein Tipp: Startet mit einem kleinen Gemeinschaftsdepot für gemeinsame Sparpläne (z. B. 200 Euro monatlich in einen World-ETF) und behaltet eure Einzeldepots für individuelle Investments. So habt ihr das Beste aus beiden Welten.
Und jetzt: Schnappt euch euren Partner, sucht euch einen der oben genannten Broker aus und legt los. Die ersten 2.000 Euro Kapitalerträge sind steuerfrei – das ist quasi Geld, das der Staat euch schenkt. Also, worauf wartet ihr noch?
