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Grunderwerbsteuer sparen: 5 legale Tricks für Käufer

Immobilien
Grunderwerbsteuer sparen: 5 legale Tricks für Käufer

Autor: Tino Dagba · Veröffentlicht: 2026-04-13 · Letzte Prüfung: Mai 2026

Alle Angaben recherchiert anhand von Anbieter-Preisverzeichnissen, Bundesbank-Daten und aktuellen Gesetzestexten (Stand Mai 2026). Keine Anlage- oder Steuerberatung.

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Key Facts zur Grunderwerbsteuer 2026

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  • Steuerspanne: Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein).
  • Beispielrechnung 400.000 € Kaufpreis: Bayern = 14.000 €, NRW = 26.000 € — ein Unterschied von 12.000 € für dieselbe Immobilie.
  • Staatliche Einnahmen: Auf dem Höhepunkt 2021 nahmen die Bundesländer 18,3 Milliarden Euro an Grunderwerbsteuer ein — 2023 brach das auf 12,2 Milliarden € ein (–28,7 %).
  • Nebenkosten insgesamt: Käufer sollten beim Immobilienerwerb insgesamt 10–15 % des Kaufpreises für Nebenkosten einplanen (Steuer, Notar, Grundbuch, Makler).
  • Inventar-Trick: Bis zu 10–15 % des Kaufpreises können als bewegliches Inventar aus der Steuerbemessungsgrundlage herausgehalten werden — wenn es korrekt im Notarvertrag steht.
  • Steuerfreie Übertragungen: Immobilienübertragungen innerhalb der direkten Verwandtschaft sind nach § 3 GrEStG vollständig steuerfrei.

Was ist die Grunderwerbsteuer — und warum ist sie so teuer?

Wenn du eine Immobilie kaufst, will das Finanzamt sofort mitverdienen. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden anfällt — und sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben. Das Besondere: Du zahlst sie, bevor du auch nur einen Quadratmeter betreten hast, und sie ist nicht in Raten zahlbar. Der Betrag ist kurz nach dem notariellen Beurkundungstermin fällig.

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bayern hat seitdem nie erhöht und steht weiterhin bei 3,5 %. Nordrhein-Westfalen dagegen liegt heute bei 6,5 %. Das macht bei einem 400.000-Euro-Objekt einen Unterschied von 12.000 € — nur wegen des Bundeslands. Kein Tippfehler.

Die Steuer gilt für den gesamten Kaufpreis im Notarvertrag: alles, was dort als Kaufpreis für Grundstück und Gebäude ausgewiesen ist. Was nicht Teil dieses Kaufpreises ist, wird nicht besteuert. Genau hier liegt die größte legale Sparmöglichkeit. Und: Es gibt keine Freibeträge, keine Ermäßigung für Erstkäufer, keine Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum. Entweder du optimierst aktiv — oder du zahlst den vollen Satz.

Grunderwerbsteuer im Bundesland-Vergleich 2026

Bayern und Sachsen stehen weiterhin beim günstigsten Satz von 3,5 %. Thüringen hat 2024 seinen Satz von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt — eine der wenigen Senkungen der letzten Jahre. Bremen hingegen erhöhte im Juli 2025 von 5,0 % auf 5,5 %. Die folgende Tabelle zeigt alle 16 Bundesländer mit der konkreten Steuer bei einem Kaufpreis von 400.000 €:

BundeslandSteuersatzSteuer bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Sachsen3,5 %14.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Mecklenburg-Vorpommern5,0 %20.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Wenn du bei deiner Wohnortwahl die Wahl zwischen zwei Bundesländern hast — etwa weil dein Arbeitsort nah an einer Landesgrenze liegt — kann dieser Vergleich tatsächlich fünfstellige Beträge sparen. Natürlich nur, wenn andere Faktoren wie Kaufpreise und Lebensqualität vergleichbar sind.

5 legale Tricks, um weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen

Die folgenden Strategien sind legal, vom Bundesfinanzhof anerkannt oder langjährige Praxis. Du brauchst in fast allen Fällen einen Notar, der weiß, was er tut.

1. Inventar separat im Kaufvertrag ausweisen

Bewegliches Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer: Einbauküchen, Markisen, Außenmöbel, Einbauschränke oder Gartengeräte — sofern sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Du listest diese Gegenstände mit realistischen Zeitwerten separat im notariellen Kaufvertrag auf. Finanzämter akzeptieren pauschale Inventarwerte von rund 10–15 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € wäre das ein steuerfreier Anteil von bis zu 60.000 € — die Steuerbemessungsgrundlage sinkt entsprechend. Wichtig: Der Wert muss plausibel sein, und die Auflistung muss im Notarvertrag stehen, nicht in einem separaten privatschriftlichen Dokument.

2. Grundstücks- und Bauvertrag beim Neubau trennen

Kaufst du ein Grundstück und baust darauf ein Haus, fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an — nicht auf die Bauleistungen. Voraussetzung: Kauf des Grundstücks und Bauvertrag sind rechtlich getrennt — unterschiedliche Vertragsparteien, zeitlicher Abstand, kein verbundenes Gesamtpaket. Bei einem 200.000-€-Bauvolumen in NRW (6,5 %) kann das 13.000 € Ersparnis bedeuten.

3. Familienübertragungen steuerfrei nutzen

Nach § 3 GrEStG sind Immobilienübertragungen zwischen Ehegatten sowie in gerader Linie (Eltern → Kinder → Enkel) vollständig steuerfrei. Das gilt auch für Schenkungen und Verkäufe zum Nominalpreis innerhalb der Familie — ideal für vorweggenommene Erbfolge. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht eingetragene Partner sind hingegen nicht begünstigt.

4. Keine Nebenleistungen in den notariellen Kaufpreis einrechnen

Alles, was im Notarvertrag als Kaufpreis steht, ist steuerpflichtig. Übernimmst du eine Hypothek oder gleichst du Baulasten aus, sollten diese Posten nicht in den Kaufpreis eingerechnet werden. Ein erfahrener Notar kann die Vertragsstruktur so gestalten, dass nur der eigentliche Grundstückspreis der Steuer unterliegt.

5. Teilentgeltliche Übertragung unter Verwandten nutzen

Kaufst du eine Immobilie weit unter Marktwert — etwa von deinen Eltern zum halben Preis — wird die Grunderwerbsteuer nur auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis erhoben, nicht auf den Verkehrswert. Der Schenkungsanteil ist für die Grunderwerbsteuer irrelevant. Das Finanzamt prüft zwar die Schenkungsteuer gesondert — aber die Grunderwerbsteuer orientiert sich ausschließlich am vertraglich vereinbarten Preis.


Was bedeutet das für Paare?

Grunderwerbsteuer sparen ist beim Immobilienkauf als Paar doppelt wichtig: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind von der Steuer befreit — kauft also zuerst ein Partner allein und überträgt die Hälfte erst danach auf den anderen, kann das bei einem 400.000-€-Objekt in NRW 13.000 € Steuer sparen. Allerdings braucht ihr dafür eine klare Vertragsgestaltung vom Notar.

💡 Tipp für Paare: Bevor ihr den Kaufvertrag unterzeichnet, lasst euch vom Notar die Variante ‚Kauf durch einen Partner + spätere Schenkung der Hälfte an den anderen‘ durchrechnen — besonders in Bundesländern mit 5–6,5 % Grunderwerbsteuer lohnt sich das fast immer.

FAQ — Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein). Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 5,4 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € macht das zwischen 14.000 € und 26.000 € aus.

Kann ich als Erstkäufer Grunderwerbsteuer sparen?

Nein — es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Freibetrag oder eine Vergünstigung für Erstkäufer. Bis dahin hilft nur aktive Vertragsgestaltung: Inventar separat ausweisen, Neubau-Verträge trennen oder Familientransfers nutzen.

Ist der Inventar-Trick beim Finanzamt wirklich anerkannt?

Ja, grundsätzlich schon — wenn die Werte realistisch und plausibel sind und die Auflistung im notariellen Kaufvertrag steht. Das Finanzamt prüft, ob die Zeitwerte zum Alter und Zustand der Gegenstände passen. Unrealistisch hohe Werte können nachträglich aberkannt werden.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Das Finanzamt sendet nach der notariellen Beurkundung einen Steuerbescheid — die Steuer ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt zu zahlen. Der Notar darf den Eigentumsübergang erst beantragen, wenn die Steuer bezahlt ist oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Müssen Eheleute beim gemeinsamen Immobilienkauf Grunderwerbsteuer zahlen?

Ja, wenn beide Ehepartner eine Immobilie von einem Dritten kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Die Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG gilt nur für Übertragungen zwischen Ehepartnern — also wenn einer dem anderen die Immobilie überträgt oder schenkt.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Für selbst genutztes Wohneigentum: nein. Für vermietete Immobilien: ja — die Grunderwerbsteuer ist Teil der Anschaffungskosten und erhöht die Abschreibungsbasis (AfA), die über 50 Jahre steuermindernd wirkt.

Quellen & Weiterführende Links

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Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Alle genannten Produkte, Broker und Strategien wurden redaktionell unabhängig recherchiert. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen zugelassenen Finanzberater.