Autor: Tino Dagba, Finanzjournalist | Stand: Mai 2026 | Quellen: BGB, EStG, ErbStG, SGB VI, Bundesministerium der Justiz
Kurz & klar: Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht, kein Ehegattensplitting und keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Das kostet im schlimmsten Fall Zehntausende Euro. Vier Maßnahmen schließen die wichtigsten Lücken: Testament, Risikolebensversicherung über Kreuz, Vorsorgevollmacht und Partnerschaftsvertrag.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ohne Testament erbt der unverheiratete Partner gar nichts — die gesetzliche Erbfolge (§ 1931 BGB) kennt ihn nicht
- Erbschaftsteuer-Freibetrag: nur 20.000 € für unverheiratete Partner (vs. 500.000 € für Ehegatten)
- Kein Ehegattensplitting: bei ungleichen Einkommen kostet das mehrere Tausend Euro Steuern pro Jahr mehr
- Keine Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Gemeinsames Girokonto: gesamtschuldnerische Haftung — beide haften für jeden Dispo
In Deutschland leben Millionen Paare zusammen, ohne verheiratet zu sein. Das ist eine völlig legitime Entscheidung. Aber es ist keine kostenlose Entscheidung. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Steuerrecht sind auf die Ehe zugeschnitten — und wer ohne Trauschein zusammenlebt, übernimmt automatisch eine Reihe von Risiken, die die meisten gar nicht kennen. Dieser Artikel nennt die fünf größten — und zeigt, wie ihr sie mit konkreten Maßnahmen schließt.

Was „wilde Ehe“ rechtlich bedeutet — und was nicht
Der Begriff „wilde Ehe“ ist umgangssprachlich, rechtlich bedeutungslos. Es gibt in Deutschland keine „eingetragene Lebenspartnerschaft für Heterosexuelle“ oder eine sonstige Zwischenform zwischen ledig und verheiratet. Ihr seid entweder verheiratet — mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten — oder ihr seid es nicht. Ein drittes gibt es nicht.
Das bedeutet konkret: Egal wie lange ihr zusammen seid, egal ob ihr ein Haus kauft, Kinder habt oder gemeinsame Konten führt — aus dem bloßen Zusammenleben entsteht kein einziger gesetzlicher Schutz. Kein Erbrecht, kein Unterhaltsanspruch, keine Steuervorteile, keine Rentenansprüche. Jeder Schutz, den ihr wollt, müsst ihr aktiv und schriftlich vereinbaren.
Ausnahme Kindschaftsrecht: Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, gelten besondere Regeln. Der betreuende Elternteil hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt (§ 1615l BGB) — das ist unabhängig von einer Ehe. Kindesunterhalt und Sorgerecht richten sich nach dem Kindeswohl, nicht nach dem Ehestand der Eltern.
Kein Erbrecht, kein Splitting, keine Witwerrente: die drei teuersten Lücken
Lücke 1: Erbrecht. Die gesetzliche Erbfolge nach § 1931 BGB schützt Ehegatten, Kinder und Verwandte — aber nicht den unverheirateten Partner. Stirbt einer von euch ohne Testament, erben im schlimmsten Fall die Eltern des Verstorbenen alles — also auch die Hälfte eurer gemeinsamen Wohnung. Der überlebende Partner hat keinen Anspruch, nicht einmal ein Wohnrecht. Einzige Absicherung: ein Testament, das den Partner als Erben einsetzt.
Lücke 2: Erbschaftsteuer-Freibetrag. Selbst wenn ihr euch gegenseitig im Testament bedenkt, zahlt ihr deutlich mehr Erbschaftsteuer als Ehepaare. Der Freibetrag für unverheiratete Partner beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nur 20.000 € — Ehegatten haben 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Alles darüber hinaus wird mit 30–50 % besteuert (Steuerklasse III für nicht verwandte Personen). Eine Wohnung im Wert von 300.000 € vererbt ihr damit mit bis zu 84.000 € Erbschaftsteuerbelastung — für Ehegatten wäre es null.
Lücke 3: Steuer und Rente. Verheiratete Paare können das Ehegattensplitting nutzen (§ 26 EStG) — besonders wertvoll bei unterschiedlichen Einkommen. Dazu kommt die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für den Geringverdienenden sowie die Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle drei Vorteile entfallen komplett bei unverheirateten Paaren.
Verheiratet vs. unverheiratet: Was sich wirklich unterscheidet
| Bereich | Verheiratet | Unverheiratet |
|---|---|---|
| Gesetzliches Erbrecht | Ja — § 1931 BGB | Nein |
| Erbschaftsteuer-Freibetrag | 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) | 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) |
| Einkommensteuer | Ehegattensplitting möglich (§ 26 EStG) | Nur Einzelveranlagung |
| Steuerklassen | III/V oder IV/IV wählbar | Nur Steuerklasse I |
| GKV-Mitversicherung | Beitragsfrei für Geringverdienenden | Kein Anspruch |
| Witwen-/Witwerrente (GRV) | Ja | Nein |
| Unterhalt bei Trennung | § 1569 ff. BGB (Ehegattenunterhalt) | Nur § 1615l BGB (Kindesbetreuung) |
| Grunderwerbsteuer bei Übertragung | Befreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG) | Volle GrEst fällig |
Gemeinsame Wohnung und Konto: worauf ihr achten müsst
Zur Wohnung: Wer nicht im Mietvertrag steht, hat kein Recht, in der Wohnung zu bleiben — auch nicht nach zehn Jahren. Wenn nur einer der Mieter ist und die Beziehung scheitert, kann der andere den ausziehenden Partner sofort kündigen lassen. Die Lösung: beide in den Mietvertrag, von Anfang an. Viele Vermieter stellen den Vertrag problemlos um — einfach nachfragen.
Wenn ihr zusammen eine Immobilie kauft, gelten zusätzliche Regeln — die wichtigsten erklärt der Artikel Haus kaufen als Paar: Grundbucheintrag, Eigenkapitalaufteilung, Trennungsschutz.
Zum gemeinsamen Konto: Ein klassisches Gemeinschaftskonto klingt praktisch — und ist es auch. Aber es bringt ein konkretes Risiko: Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Wenn einer von euch Schulden hat und ein Gläubiger pfändet, kann das gemeinsame Konto betroffen sein. Dasselbe gilt für Dispo-Verbindlichkeiten: Beide haften zu 100 %.
Die sicherere Alternative: Statt eines klassischen Gemeinschaftskontos führt ihr getrennte Privatkonten und nutzt zusätzlich ein gemeinsames Konto ausschließlich für geteilte Fixkosten — Miete, Strom, Lebensmittel. Wer mit bunq arbeitet, kann dafür Unterkonten mit eigenem Budget einrichten, ohne ein zweites vollwertiges Konto zu eröffnen. Details zu gemeinsamen Konten für Paare findet ihr im separaten Vergleich.
Achtung Kontopfändung: Wenn euer gemeinsames Konto gepfändet wird, ist das Guthaben beider Inhaber eingefroren — auch der Teil des schuldenlosen Partners. Stellt sichert eurem Konto einen Pfändungsschutz-Antrag (P-Konto) auf, wenn der andere Partner bekannte Schulden hat.
Das Rechenbeispiel: Was das Ehegattensplitting wirklich kostet
Das Ehegattensplitting lohnt sich umso mehr, je größer der Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern ist. Ein Beispiel mit typischen Zahlen:
Lisa (35.000 € brutto) & Max (65.000 € brutto) — zusammen 100.000 € brutto
| Szenario | Lisa Einkommensteuer | Max Einkommensteuer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Unverheiratet (Einzelveranlagung) | ca. 5.200 € | ca. 17.400 € | ca. 22.600 € |
| Verheiratet (Splittingtarif, je 50.000 €) | ca. 10.400 € | ca. 10.400 € | ca. 20.800 € |
| Splitting-Vorteil pro Jahr | ca. 1.800 € | ||
Vereinfachte Modellrechnung auf Basis des deutschen Einkommensteuertarifs 2026. Individuelle Freibeträge, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nicht berücksichtigt. Exakte Berechnung: BMF-Steuerrechner (bmf-steuerrechner.de).
Bei einem noch größeren Einkommensunterschied — etwa 20.000 € und 80.000 € — steigt der Splitting-Vorteil auf mehrere Tausend Euro pro Jahr. Wenn einer der Partner gar nicht arbeitet (z. B. wegen Kinderbetreuung), erreicht der Vorteil sein Maximum. Das ist das Geld, das unverheiratete Paare jedes Jahr mehr zahlen — automatisch, ohne es zu merken.
Vier Maßnahmen, mit denen ihr euch ohne Trauschein absichert
Heirat ist keine Pflicht. Aber ohne Heirat braucht ihr aktive Absicherung. Diese vier Maßnahmen decken die wichtigsten Lücken:
- Testament: Setzt euch gegenseitig als Erben ein. Ein handschriftliches Testament ist formlos gültig (§ 2247 BGB) — vollständig handgeschrieben, datiert, unterschrieben. Für komplexere Situationen (Kinder aus früheren Beziehungen, Immobilien, größeres Vermögen) empfiehlt sich ein Notar. Wichtig: Testamente müssen regelmäßig aktualisiert werden.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: Lisa versichert das Leben von Max — Max versichert das Leben von Lisa. Stirbt einer, erhält der Überlebende die Versicherungssumme. „Über Kreuz“ heißt: Der Überlebende ist Versicherungsnehmer und Begünstigter in einem — der Betrag fällt nicht in den Nachlass, unterliegt nicht der Erbschaftsteuer und ist pfändungssicher. Ihr regelt damit sowohl den Kredit- als auch den Lebensunterhalt des Überlebenden.
- Vorsorgevollmacht: Ohne Ehe hat der Partner kein automatisches Recht, für euch zu entscheiden — weder medizinisch noch finanziell. Liegt einer im Krankenhaus und kann nicht kommunizieren, dürfen Ärzte ohne Vollmacht nur mit direkten Verwandten sprechen. Eine Vorsorgevollmacht löst das: Ihr ermächtigt euch gegenseitig, im Notfall zu handeln. Muster gibt es beim Bundesministerium der Justiz kostenlos.
- Partnerschaftsvertrag: Für alles, was nicht über Testament oder Versicherung geregelt wird — vor allem gemeinsame Immobilien, gemeinsame Schulden, Auseinandersetzung bei Trennung. Was ein Partnerschaftsvertrag nicht kann: gesetzliches Erbrecht begründen, Splitting aktivieren oder Rentenansprüche schaffen. Er ergänzt die anderen Maßnahmen, ersetzt sie nicht.
Empfehlung zur Priorität: Wenn ihr heute erst eine Sache umsetzt, dann das Testament. Es ist kostenlos, sofort wirksam und schließt die größte Lücke — das fehlende Erbrecht. Alles andere (Vollmacht, Versicherung, Partnerschaftsvertrag) ist wichtig, aber das Testament ist dringend.
Für die steuerliche Seite lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater — vor allem, wenn einer von euch deutlich mehr verdient als der andere oder wenn gemeinsamer Immobilienbesitz geplant ist. Die Kosten für eine Erstberatung sind fast immer geringer als die jährliche Steuermehrbelastung durch fehlendes Splitting.
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FAQ — Häufige Fragen: Unverheiratet zusammenleben
Haben unverheiratete Paare ein gesetzliches Erbrecht?
Nein. Der unverheiratete Partner erbt ohne Testament absolut nichts. Die gesetzliche Erbfolge nach § 1931 BGB kennt nur Ehegatten, Kinder und Verwandte. Einzige Absicherung ist ein handschriftliches oder notarielles Testament.
Was ist der größte finanzielle Nachteil der wilden Ehe?
Beim Tod greift ein Doppelproblem: kein gesetzliches Erbrecht und ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von nur 20.000 Euro statt 500.000 Euro für Ehegatten. Dazu fehlt das Ehegattensplitting, was bei unterschiedlichen Einkommen mehrere Tausend Euro pro Jahr mehr kostet.
Kann ein Partnerschaftsvertrag die Ehe ersetzen?
Teilweise. Ein Partnerschaftsvertrag kann Immobilienregelungen und Trennungsmodalitäten regeln, aber kein gesetzliches Erbrecht begründen, kein Ehegattensplitting aktivieren und keinen Rentenanspruch schaffen. Er ergänzt das Testament, ersetzt es nicht.
Hafte ich für die Schulden meines Partners?
Grundsätzlich nein, sofern ihr keine gemeinsamen Verbindlichkeiten eingegangen seid. Das größte Risiko ist ein gemeinsames Girokonto: Beide Inhaber haften gesamtschuldnerisch für jeden Dispo. Lösung: getrennte Konten für Persönliches, gemeinsames Konto nur für Fixkosten.
Müssen wir heiraten, um uns finanziell vollständig abzusichern?
Heirat ist nicht zwingend, löst aber viele Probleme automatisch. Ohne Ehe braucht ihr mindestens vier Maßnahmen: Testament, Risikolebensversicherung über Kreuz, Vorsorgevollmacht und Partnerschaftsvertrag.

