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Homeoffice-Pauschale 2026: So holst du 1.260 € zurück
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Homeoffice-Pauschale 2026: So holst du 1.260 € zurück

Steuer
Homeoffice Pauschale 2026 — kurz: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage, ergibt 1.260 € jährlich. Du trägst den Betrag in Anlage N (Zeile 60–62) ein. Die Pauschale wird auf den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € angerechnet — echte Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz: bis 567 € plus Soli.

1.260 € Werbungskosten klingt nach viel Geld. Tatsächlich landen davon bei vielen Angestellten nur 30 € extra in der Steuererstattung. Der Grund: Die Homeoffice Pauschale wird ab 2026 auf den Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet, den das Finanzamt ohnehin automatisch abzieht. Hier wird’s konkret: Wer 100.000 € brutto verdient und alle 210 Tage ausschöpft, spart wirklich 567 € Steuern plus 31 € Soli — vorausgesetzt, andere Werbungskosten kommen dazu.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 nach BMF-Schreiben zur Anwendung der Tagespauschale.

📊 Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • 6 € pro Tag × maximal 210 Tage = 1.260 € Pauschale jährlich, gültig auch 2026 (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
  • Anrechnung auf Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €: nur 30 € Effekt ohne weitere Werbungskosten.
  • Tatsächliche Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz: 567 € + Soli 31 € — wenn du auf über 1.230 € WKK kommst.
  • 2026 prüft das Finanzamt das Überwiegenskriterium (mehr als 50 % Arbeitszeit zu Hause) strenger — Homeoffice-Tagebuch wird Pflicht in der Praxis.
  • Eintrag: Anlage N Zeile 60–62 (Angestellte) bzw. Anlage EÜR Zeile 63 (Selbstständige).
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Was steht im Gesetz: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG schwarz auf weiß

Die Tagespauschale für Homeoffice ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Schwarz auf weiß laut § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG: Für jeden Tag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, kann ein Pauschbetrag von 6 € abgezogen werden, höchstens 1.260 € im Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr.

Über § 9 Abs. 5 Satz 8 EStG gilt die Regelung sinngemäß für Werbungskosten — also für alle Angestellten. Die Verwaltungsanwendung steuert das BMF-Schreiben vom 15.08.2023 (BStBl I 2023, 1551). Wichtig: Das Schreiben definiert „überwiegend“ als mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit — quantitativ oder qualitativ. Ab 2026 will die Finanzverwaltung dieses Kriterium genauer prüfen, weil die Tagespauschale-Anträge sich seit 2023 verfünffacht haben.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026 wirklich?

Auf dem Papier 1.260 €. In der Realität liegt die echte Steuerersparnis bei 252 bis 567 € pro Jahr — abhängig von deinem Grenzsteuersatz und deinen restlichen Werbungskosten. Hier die Tabelle, die dir keiner zeigt:

Brutto-JahresgehaltGrenzsteuersatz 2026Steuerersparnis bei 1.260 € Pauschale*+ Soli
30.000 €20 %252 €
45.000 €30 %378 €
65.000 €35 %441 €24 €
100.000 €42 %529 €29 €
140.000 €45 %567 €31 €

*Voraussetzung: Du überspringst mit deinen gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € — sonst rechnet das Finanzamt die Pauschale gegen den Pauschbetrag und du sparst effektiv nur die Differenz. Stand April 2026, Grundtarif Einzelveranlagung.

Was ändert sich 2026 an der Homeoffice-Pauschale?

Drei Dinge ändern sich faktisch ab 2026, auch wenn der Pauschbetrag selbst gleich bleibt:

1. Strengere Prüfung des Überwiegenskriteriums. Die Finanzämter haben nach internen Richtlinien für 2026 angewiesen bekommen, das Kriterium „mehr als 50 % der Arbeitszeit“ tagesgenau zu hinterfragen. Eine pauschale Schätzung „ich war 180 Tage im Homeoffice“ reicht in einer Nachfrage nicht mehr. Was Taxman verschweigt: Du brauchst eine schriftliche Aufzeichnung — Datum, Stunden, optional Arbeitgeberbestätigung. Eine einfache Excel-Tabelle reicht.

2. Pendlerpauschale-Kollision wird automatisiert geprüft. Über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gleichen die Finanzämter ab, ob an einem Tag sowohl Pendlerpauschale als auch Tagespauschale geltend gemacht wurde. Doppelt geht nicht. Du musst dich pro Tag entscheiden: entweder 6 € Homeoffice-Pauschale oder 0,38 € pro Kilometer einfache Strecke.

3. Doppelte Haushaltsführung: Pauschale weiterhin gesperrt. Wenn du in einer Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung arbeitest, kannst du die Tagespauschale nach wie vor nicht ansetzen. Das BMF hat diese Sperre 2023 eingeführt und 2026 explizit bestätigt.

Das Rechenbeispiel, das dir keiner zeigt: Die Software-Entwicklerin Eva

Eva ist 32, verdient 78.000 € brutto als Senior-Software-Entwicklerin und arbeitet 100 % remote — kein Büro, kein Schreibtisch beim Arbeitgeber. 2026 hat sie 215 reguläre Arbeitstage. Davon ist sie 12 Tage im Urlaub und 8 Tage krank, also 195 effektive Arbeitstage. Alle 195 Tage sitzt sie zu Hause am Schreibtisch.

  • Tagespauschale: 195 × 6 € = 1.170 € Werbungskosten
  • Zusätzlich Computer (anteilig 50 %): 1.400 € × 50 % = 700 €
  • Zusätzlich Fachliteratur und Konferenzen: 480 €
  • Summe Werbungskosten: 2.350 €
  • Differenz zum Pauschbetrag (1.230 €): 1.120 € echte zusätzliche Werbungskosten

Bei 35 % Grenzsteuersatz (78k Brutto, ledig) spart Eva 1.120 € × 35 % = 392 € Lohnsteuer plus 21,57 € Soli. Ohne die Tagespauschale wären es nur 1.180 € Werbungskosten gewesen — das hätte den Pauschbetrag von 1.230 € nicht überschritten und ihr exakt 0 € Steuerersparnis gebracht.

Für dich bedeutet das: Die Tagespauschale lohnt sich nur dann maximal, wenn du sie mit anderen beruflichen Ausgaben kombinierst. Reicht die Pauschale allein nicht über 1.230 €, gewinnst du höchstens 30 €.

Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für mich?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf zwei Hebel an. Wie viele Tage warst du wirklich im Homeoffice — und kommst du mit deinen restlichen Werbungskosten über den Pauschbetrag? Hier ist die schnelle Entscheidungsmatrix:

Dein ProfilHomeoffice-TageLohnt sich?
100 % remote, ohne weitere Werbungskosten≥ 205 TageMini — du kommst gerade über 1.230 €
100 % remote, mit Computer-/Möbel-Anschaffung≥ 150 TageStark — Steuerersparnis 350 bis 567 €
Hybrid 2 Tage Office / 3 Homeofficeca. 130 TageJa, in Kombination mit Pendlerpauschale
Selbstständig im HomeofficeVariabelImmer ja — Betriebsausgabe ohne WKK-Schwelle
Lehrer / Außendienst ohne festen Platzca. 200 TageJa — Sonderregelung erlaubt Tagespauschale auch ohne 50-%-Schwelle
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💡 Werkzeug-Tipp: smartsteuer 2026

Wer die Tagespauschale richtig kombinieren will (Pendlerpauschale + Arbeitsmittel + Werbungskosten), schreibt die Anlage N nicht in 5 Minuten per Hand. Die smartsteuer-Software 2026 rechnet automatisch die optimale Variante (Pauschale vs. tatsächliche Arbeitszimmerkosten) und prüft, ob deine WKK-Summe den Pauschbetrag überspringt. Kosten: 39,95 €, Erstattung im Schnitt 1.063 € laut Anbieter-Statistik.

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Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig absetzen?

Ja, aber nicht für denselben Tag. Pro Kalendertag gilt entweder Tagespauschale (6 €) oder Entfernungspauschale (0,38 € pro Kilometer einfache Strecke ab 2026). Beides zusammen pro Tag wäre Doppelförderung und ist gesetzlich ausgeschlossen.

Konkretes Hybrid-Beispiel: Tom fährt 2 Tage pro Woche ins Büro (25 km einfache Strecke) und arbeitet 3 Tage zu Hause. Bei 215 Arbeitstagen 2026 sind das ungefähr 86 Bürotage und 129 Homeoffice-Tage.

  • Pendlerpauschale: 86 Tage × 25 km × 0,38 € = 817 €
  • Tagespauschale: 129 × 6 € = 774 €
  • Summe: 1.591 € Werbungskosten
  • Über Pauschbetrag (1.230 €): 361 € echte zusätzliche WKK
  • Bei 35 % Grenzsteuersatz: 126 € Steuerersparnis

Tipp: Mehr als 21 km einfache Strecke macht die Pendlerpauschale für Bürotage attraktiver als die Tagespauschale (21 km × 0,38 € = 7,98 € > 6 €). Unter 16 km gewinnt die Tagespauschale (16 × 0,38 € = 6,08 €). Für die Grenzdistanz 16 bis 21 km ist es eine Wash, mit leichtem Vorteil für die Tagespauschale wegen der einfacheren Dokumentation. Mehr Details findest du in unserem ausführlichen Pendlerpauschale-Leitfaden ab 0,38 €/km.

Häufige Fehler, die dich bare Münze kosten

  • Fehler 1: Krank- und Urlaubstage als Homeoffice-Tage zählen. Die 6 € gibt es nur für tatsächlich gearbeitete Tage. Wer im Urlaub krank zu Hause sitzt, darf die Pauschale nicht ansetzen.
  • Fehler 2: Doppelte Haushaltsführung übersehen. Wer in der Zweitwohnung am Arbeitsort wohnt und dort im Homeoffice arbeitet, bekommt die Pauschale nicht. Die Sperre laut § 9 Abs. 5 EStG schließt das aus.
  • Fehler 3: Tagespauschale plus Arbeitszimmerkosten gleichzeitig absetzen. Geht nicht. Du wählst pro Tag entweder Pauschale oder anteilige Arbeitszimmerkosten. Was Finanztip nicht groß rausstellt: Das Wahlrecht gilt tagesweise, du kannst also für 100 Tage die Pauschale und für 80 Tage die Tatsachen ansetzen — wenn du es nachweisen kannst.
  • Fehler 4: Keine schriftliche Aufzeichnung. 2026 wird das zum Knockout-Kriterium. Ohne Tagebuch oder Arbeitgeberbescheinigung verweigert das Finanzamt die Pauschale bei einer Nachfrage komplett.
  • Fehler 5: Gleitzeit-Tage falsch zählen. Wer um 10 Uhr ins Büro fährt und um 14 Uhr zu Hause arbeitet, hat nicht überwiegend im Homeoffice gearbeitet — sondern abhängig von der Tagesarbeitszeit oft nur knapp 40 %. Die Pauschale gilt dann nicht.

Eintrag in der Steuererklärung: Anlage N und Anlage EÜR

So trägst du die Tagespauschale schwarz auf weiß ein:

Wer du bistAnlageZeile (Steuerjahr 2026)Was eintragen
Angestellte/rAnlage NZeilen 60–62Anzahl Tage und Pauschalbetrag (Tage × 6 €)
Selbstständige/rAnlage EÜRZeile 63„Aufwendungen für Tätigkeit in häuslicher Wohnung“
Doppelte Tätigkeit (Arbeitnehmer + Selbstständig)BeideZeile 60–62 (N) ODER 63 (EÜR)Zuordnung nach Tagesschwerpunkt — Pauschale nur einmal pro Tag

Vorlage für dein Homeoffice-Tagebuch 2026

Was Finanztip nicht zeigt: Eine Vorlage. Hier ist die Mindeststruktur, die das Finanzamt 2026 akzeptiert:

Datum     | Tagesarbeitszeit | Davon Homeoffice | Überwiegend? | Pauschale (6 €)
2026-01-08 | 8:00–17:30 (8,5h) | 8h               | Ja           | 6 €
2026-01-09 | 9:00–17:00 (7,5h) | 4h               | Nein (53 %)  | 0 €
2026-01-12 | 8:00–17:30 (8,5h) | 8h               | Ja           | 6 €

Drei Spalten machen den Unterschied: Gesamtarbeitszeit, Homeoffice-Anteil, klare Ja/Nein-Spalte. Wer das durchgehend führt, hat bei einer Finanzamts-Nachfrage 0 Diskussion. Wir empfehlen Excel oder Google Sheets — handschriftliche Listen werden zwar akzeptiert, sind aber bei Hybrid-Modellen schnell unübersichtlich.

Für wen lohnt sich die Pauschale wirklich?

  • Selbstständige und Freiberufler: Immer. Die Pauschale ist Betriebsausgabe und mindert direkt den Gewinn — ohne Pauschbetrag-Schwelle.
  • Lehrer, Außendienst, Vertretungsberufe ohne festen Arbeitsplatz: Sehr lohnend, weil das 50-%-Kriterium entfällt — auch Stunden zu Hause neben einem Außentermin zählen.
  • Hybrid-Angestellte mit kurzem Arbeitsweg (unter 16 km): Die Tagespauschale schlägt die Pendlerpauschale rechnerisch fast immer.
  • 100-%-Remote-Angestellte mit Computer- oder Möbel-Anschaffung: Maximaler Effekt, weil die Werbungskosten dadurch deutlich über 1.230 € steigen.

Mein Tipp: Stack die Werbungskosten

Mein Tipp: Die Tagespauschale allein bringt vielen Angestellten kaum Steuerersparnis. Wer aber gleichzeitig Anschaffungen plant — Laptop, Bürostuhl, Monitor — sollte die kombiniert ansetzen. Beispielrechnung: 1.200 € Tagespauschale + 1.500 € Bürostuhl/Tisch + 800 € Laptop (50 % beruflich) = 3.500 € Werbungskosten. Das überschreitet den Pauschbetrag um 2.270 €. Bei 35 % Grenzsteuer = 794 € Steuerrückerstattung — fast 14-mal mehr als ohne die Anschaffungen.

Quellen und Rechtsgrundlagen


Was bedeutet das für Paare?

Wenn beide Partner im Homeoffice arbeiten, kann jeder unabhängig voneinander bis zu 210 Tage × 6 € = 1.260 € Pauschale geltend machen — also gemeinsam bis zu 2.520 € Werbungskosten pro Jahr. Das macht die Pauschale für Paare besonders attraktiv, da beide den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten können, was erst zur echten Steuerersparnis führt.

💡 Tipp für Paare: Tragt beide unabhängig voneinander eure Homeoffice-Tage in ein einfaches Kalender-Dokument ein — wer 210 Tage voll ausschöpft, spart bei 42 % Grenzsteuersatz bis zu 567 € Steuern, zusammen also bis zu 1.134 €. Das ist Geld, das ihr euch im Mai einfach beim Finanzamt abholt.

„Die 1.260 € auf dem Papier sind dein Höchstrahmen — der echte Hebel ist die Kombination mit Anschaffungen über dem Pauschbetrag. Wer 2026 nur die Pauschale einträgt, verschenkt im Schnitt 400 € Steuererstattung.“

FAQ: Homeoffice Pauschale 2026

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

6 € pro Tag, maximal 210 Tage, ergibt 1.260 € pro Kalenderjahr. Der Betrag ist gesetzlich verankert in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG und ändert sich 2026 nicht.

Brauche ich für die Tagespauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Anders als bei den tatsächlichen Arbeitszimmerkosten reicht jede Arbeitsumgebung — Küchentisch, Sofa, Wohnzimmer. Die Pauschale ist ortsunabhängig in der Wohnung anwendbar.

Was passiert, wenn das Finanzamt 2026 nachfragt?

Du musst nachweisen, dass du an den geltend gemachten Tagen überwiegend (mehr als 50 % der Arbeitszeit) zu Hause gearbeitet hast. Akzeptiert werden ein Tagebuch, Arbeitgeberbescheinigungen oder Outlook/Teams-Kalenderauszüge. Eine pauschale Schätzung reicht ab 2026 nicht mehr aus.

Lohnt sich die Pauschale auch ohne Arbeitszimmer?

Ja, sogar ausschließlich dann. Die Tagespauschale wurde 2023 explizit für Personen ohne separates Arbeitszimmer eingeführt. Wer ein anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann alternativ die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 € geltend machen.

Kann ich Tagespauschale und Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?

Nein. Pro Tag gilt entweder Pendlerpauschale oder Tagespauschale. Du musst dich anhand der überwiegenden Tätigkeit entscheiden — bei vollständigem Arbeitstag im Büro: Pendlerpauschale, bei vollständigem Homeoffice-Tag: Tagespauschale.

Wie trage ich die Pauschale in der Steuererklärung 2026 ein?

Angestellte: Anlage N, Zeilen 60–62 — Anzahl Tage und Pauschalbetrag. Selbstständige: Anlage EÜR, Zeile 63 — als „Aufwendungen für Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“. Smartsteuer und WISO Steuer 2026 unterstützen den Eintrag automatisch.

Was kann ich neben der Tagespauschale absetzen?

Arbeitsmittel wie Laptop, Bürostuhl, Schreibtisch, Telefon, Fachliteratur und Fortbildungen bleiben separat absetzbar. Die Tagespauschale deckt nur die anteiligen Wohnkosten ab — alles, was darüber hinaus betrieblich angeschafft wird, kommt extra in die Werbungskosten.

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.