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Pendlerpauschale 2026: Werbungskosten richtig absetzen
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Pendlerpauschale 2026: Werbungskosten richtig absetzen

Das Wichtigste in Kürze: Die Pendlerpauschale 2026 beträgt 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km –…

Was ist die Pendlerpauschale und wer kann sie nutzen?

Die Pendlerpauschale (offiziell: „Entfernungspauschale“) ist eine gesetzlich geregelte Werbungskostenposition in der Einkommensteuererklärung. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht täglich zu Hause arbeiten, sondern eine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen müssen – also das klassische Büro oder den Betrieb.

Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Das Besondere: Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, S-Bahn, Fahrrad oder Zug. Und sie gilt für die einfache Entfernung, nicht für Hin- und Rückfahrt zusammen.

Key Facts: Pendlerpauschale 2026

  • 0,30 €/km für die ersten 20 Entfernungskilometer
  • 0,38 €/km ab dem 21. Entfernungskilometer (gilt seit 2022)
  • Maßgeblich: Einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Route)
  • Maximal 4.500 € pro Jahr mit ÖPNV oder Fahrrad (kein Limit mit eigenem Pkw)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (wird automatisch angesetzt, lohnt Erklärung erst darüber)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) für Tage ohne Fahrt zur Arbeit

Rechenbeispiel: Pendlerpauschale konkret berechnen

Thomas (35, Ingenieur in Düsseldorf) pendelt täglich 45 km (einfache Strecke) – 220 Arbeitstage im Jahr. Wie viel Pendlerpauschale kann er geltend machen?

Berechnung:

  • Erste 20 km: 20 km × 0,30 € × 220 Tage = 1.320 €
  • Ab km 21 bis km 45 (= 25 km): 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 €
  • Gesamte Pendlerpauschale: 3.410 €

Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: ca. 1.194 €. Das ist Geld, das Thomas ohne die Steuererklärung einfach liegen lassen würde.

Zusätzlich: Thomas arbeitet 45 Tage im Homeoffice. Homeoffice-Pauschale: 45 × 6 € = 270 € obendrauf.

Welche Entfernung darf ich ansetzen?

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. „Kürzest“ heißt: metrisch kürzer, nicht zeitlich. Gibt es aber eine „verkehrsgünstigere“ Route (z.B. Autobahn statt Stadtstraßen), kann diese angesetzt werden – wenn sie regelmäßig genutzt wird.

Was viele nicht wissen: Entfernungskilometer werden vom Finanzamt häufig über Google Maps oder amtliche Routenplaner geprüft. Trage immer die korrekte Adresse ein, nicht eine gerundete Zahl. Überprüfst du die Entfernung selbst vorab, gibt es keine böse Überraschung.

Kurze vs. verkehrsgünstige Route

BeispielKürzeste RouteVerkehrsgünstige RouteZulässig?
Stadtstraße vs. Autobahn28 km35 km (Autobahn, 15 min schneller)✅ Autobahn ansetzbar
Direkte Route vs. Umweg22 km30 km (kein Zeitvorteil)❌ Nur 22 km ansetzbar

Was viele vergessen: Diese Zusatzpositionen gehören in die Erklärung

1. Homeoffice-Pauschale kombinieren

Für jeden Arbeitstag, an dem du ausschließlich im Homeoffice arbeitest (also nicht ins Büro fährst), kannst du seit 2023 pauschal 6 € absetzen – maximal 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 €. Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale schließen sich gegenseitig aus: Pro Tag kannst du entweder die eine oder die andere nutzen – nicht beide.

2. Parkgebühren am Bahnhof

Wer mit dem Auto zum Bahnhof fährt und dort parkt, kann die Parkgebühren als Werbungskosten absetzen – zusätzlich zur Pendlerpauschale für die Strecke Wohnung-Bahnhof.

3. Jobticket und Fahrtkosten

Hat dein Arbeitgeber dir ein steuerfreies Jobticket überlassen, reduziert das deine absetzbare Pendlerpauschale entsprechend. Das Finanzamt prüft das. Lasse deinen Arbeitgeber den Wert des Jobtickets auf der Lohnsteuerbescheinigung eintragen.

4. Mehrere Wohnungen

Hast du sowohl einen Hauptwohnsitz (weiter entfernt) als auch eine Zweitwohnung näher am Arbeitsort (doppelte Haushaltsführung), kannst du die Pendlerpauschale für die tatsächlich genutzte Strecke ansetzen. Die Kosten der Zweitwohnung (bis 1.000 €/Monat) sind zusätzlich absetzbar.

So trägst du die Pendlerpauschale richtig in die Steuererklärung ein

In ELSTER oder in der Papier-Steuererklärung trägt die Pendlerpauschale in die Anlage N ein.

Was eintragenWo (Anlage N)
Entfernung Wohnung – Arbeit (km)Zeile 31 (oder Zeile 32 bei mehreren Arbeitsstätten)
Anzahl Arbeitstage vor OrtZeile 31
Homeoffice-TageZeile 44 (Homeoffice-Pauschale)
Parkgebühren BahnhofZeile 40 (sonstige Werbungskosten)

ELSTER berechnet die Pauschale automatisch, sobald du Entfernung und Arbeitstage eingibst. Du musst keine Belege einreichen – aber du solltest Nachweise bereithalten, falls das Finanzamt fragt.

Pendlerpauschale und ÖPNV: Was gilt beim Zug?

Auch Bahn-Pendler können die Entfernungspauschale nutzen – auf Basis der Straßenkilometer, nicht der Bahnkilometer. Es gibt allerdings eine Besonderheit: Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist die absetzbare Pendlerpauschale auf 4.500 € jährlich begrenzt, es sei denn, die tatsächlichen Kosten übersteigen diesen Betrag – dann sind die tatsächlichen Kosten ansetzbar.

Beispiel: Jahresticket für 2.400 €, aber Entfernungspauschale würde 5.100 € ergeben – dann wähle die tatsächlichen Kosten von 5.100 € (günstiger als das 4.500 €-Limit, das nur für PKW-Fahrer nicht gilt).

Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale

  • Zu wenige Arbeitstage eintragen: Urlaub, Krankheitstage und Homeoffice-Tage abziehen. Wer 220 Tage ansetzt, aber nur 180 Tage tatsächlich gefahren ist, riskiert Nachzahlung.
  • Falsche Entfernung: Gerundete oder geschätzte km – immer nachmessen. Das Finanzamt prüft gegen Google Maps.
  • Vergessen, wenn kein Fahrzeug vorhanden: Auch Fahrradfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer können die Entfernungspauschale ansetzen.
  • Homeoffice-Tage und Fahrtage addieren: Für jeden Tag darf nur eine der beiden Pauschalen angesetzt werden.
  • Keine doppelte Haushaltsführung angemeldet: Wer weiter weg wohnt als nötig, verpasst möglicherweise erhebliche Steuerersparnisse durch die doppelte Haushaltsführung.

Was bedeutet das für dich?

Die Pendlerpauschale ist eine der einfachsten und sichersten Steuerersparnisse für Arbeitnehmer. Wer täglich pendelt und keine Steuererklärung abgibt, verschenkt je nach Strecke mehrere Hundert bis über Tausend Euro pro Jahr. Die Erklärung dauert mit ELSTER unter einer Stunde – und der Erstattungsbetrag liegt oft über dem, was man in Stunden Arbeit verdienen würde. Mach es.

FAQ — Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € je km ab dem 21. Entfernungskilometer – bezogen auf die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nicht für denselben Tag. Für Tage, an denen du ins Büro fährst, gilt die Pendlerpauschale. Für Tage, an denen du ausschließlich zu Hause arbeitest, gilt die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag). Pro Tag nur eine von beiden.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrradfahrer?

Ja. Die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel – Auto, ÖPNV, Fahrrad oder sogar zu Fuß. Maßgeblich ist immer die Straßenkilometeranzahl zwischen Wohnung und Arbeit, nicht der tatsächlich zurückgelegte Weg.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir einen Firmenwagen stellt?

Bei einem Firmenwagen, den du auch privat nutzen darfst, kann die Pendlerpauschale nicht geltend gemacht werden – weil du keine eigenen Fahrtkosten trägst. Der geldwerte Vorteil wird stattdessen als Arbeitslohn versteuert (1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode).

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Nur Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage und Dienstreisen (mit separatem Reisekostenabzug) werden abgezogen. Typischer Richtwert: 200–220 Tage für Vollzeitbeschäftigte.

Brauche ich Belege für die Pendlerpauschale?

Nein – es handelt sich um eine Pauschale, für die keine Belege eingereicht werden müssen. Allerdings solltest du Nachweise bereithalten, falls das Finanzamt nachfragt (z.B. Kalendereinträge, Arbeitszeitnachweise). Eine genaue Aufzeichnung der Fahrtage empfiehlt sich.

Quellen & Weiterführende Links

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit. Er lebt in Frankfurt am Main und ist seit vielen Jahren in der Finanzbranche tätig. Mit FinanzSplit macht er komplexe Finanzthemen – von ETF-Sparplänen über Broker-Vergleiche bis hin zu Steuertipps – verständlich und umsetzbar für deutsche Privatanleger. Sein Ziel: Finanzen für jeden einfach machen, jeden Tag.

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