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Immobilie erben: Was du wirklich beachten musst 2026
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Immobilie erben: Was du wirklich beachten musst 2026

Das Wichtigste in Kürze: Eine geerbte Immobilie bedeutet drei Entscheidungen unter Zeitdruck: behalten, vermieten oder verkaufen. Wer Freibeträge kennt, das Familienheim-Privileg nutzt und die 10-jährige…

Key Facts

  • 54 % der Erben in Deutschland haben zuletzt eine Immobilie geerbt — 2018 waren es noch 40 % (Deutsche Bank Studie 2024).
  • 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden 2024 festgesetzt — ein neuer Höchstwert, +12,3 % gegenüber dem Vorjahr (Destatis).
  • Freibetrag für Kinder: 400.000 € — bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus in vielen deutschen Regionen reicht das für eine vollständige Steuerbefreiung.
  • Spekulationsfrist: 10 Jahre — wer die geerbte Immobilie vorher verkauft, zahlt Einkommensteuer auf den gesamten Wertzuwachs.
  • Familienheim-Privileg: Kinder können das selbstgenutzte Elternhaus bis 200 m² komplett steuerfrei erben — wenn sie 10 Jahre lang darin wohnen.
  • Erbengemeinschaft: Mehrere Miterben müssen einstimmig entscheiden — jeder Einzelne kann die Auflösung vor Gericht erzwingen.

Drei Entscheidungen, die du als Immobilienerbe treffen musst

Du hast eine Immobilie geerbt — herzlichen Glückwunsch und mein Mitgefühl gleichzeitig. Beides passt oft zusammen. Jetzt folgt schnell der nüchterne Teil: Du musst Entscheidungen treffen, und manche haben harte Fristen.

Option 1: Selbst einziehen. Wenn du das Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzt, profitierst du vom Familienheim-Privileg. Als Kind kannst du eine Immobilie bis 200 Quadratmeter komplett steuerfrei erben — vorausgesetzt, du wohnst dort mindestens 10 Jahre lang selbst. Bei einem Haus im Wert von 600.000 € spart das bei einem Kind mit 400.000 € Freibetrag bis zu 22.000 € Erbschaftsteuer (auf die verbleibenden 200.000 €, Steuersatz 11 %). Ziehst du vor Ablauf der 10 Jahre aus — außer aus zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit — entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.

Option 2: Vermieten. Du willst das Objekt behalten, aber nicht selbst nutzen? Dann profitierst du steuerlich trotzdem: Bei vermieteten Immobilien wird der Wert für die Erbschaftsteuer auf 90 % des Verkehrswerts angesetzt — eine gesetzlich verankerte Vergünstigung. Dazu kommen Mieteinnahmen, Abschreibungen (AfA: 2 % jährlich auf den Gebäudewert) und die langfristige Wertsteigerung als Vorteile. Wichtig: Mieteinnahmen gelten als Einkommen und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Kalkuliere das von Anfang an mit ein.

Option 3: Verkaufen. Manchmal ist Verkauf die vernünftigste Lösung — besonders bei Erbengemeinschaften oder wenn die Immobilie weit entfernt liegt. Hier kommt die Spekulationsfrist ins Spiel. Hatte der Erblasser die Immobilie schon länger als 10 Jahre, geht diese Frist auf dich über — du profitierst also von der bereits abgelaufenen Haltezeit. Einzige weitere Ausnahme: Hat der Erblasser das Objekt in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod selbst bewohnt, ist der Verkauf sofort steuerfrei — unabhängig von der Haltedauer.

Erbschaftsteuer auf Immobilien: Freibeträge richtig nutzen

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des geerbten Vermögens. Gute Nachricht: Die Freibeträge in Deutschland sind großzügig — und sie lassen sich alle 10 Jahre neu nutzen, auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

Verhältnis zum ErblasserPersönlicher FreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetrag. Lebenspartner500.000 €I
Kinder (auch Stiefkinder)400.000 €I
Enkel200.000 €I
Urenkel100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle übrigen Erben20.000 €III

Ein konkretes Beispiel: Du erbst als Kind ein Haus in Sachsen im Wert von 350.000 €. Dein Freibetrag beträgt 400.000 €. Ergebnis: null Erbschaftsteuer. Liegt der Wert bei 600.000 €, sind 200.000 € steuerpflichtig. Bei Steuerklasse I gilt für diesen Betrag ein Steuersatz von 11 % — macht 22.000 € Steuer. Nicht wenig, aber beherrschbar, wenn du es frühzeitig weißt und planst.

Besonders wichtig: Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach eigenen standardisierten Verfahren — und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Marktwert. Du hast das Recht, ein eigenes Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen vorlegen zu lassen. Liegt dieses Gutachten unter dem Finanzamtswert, gilt in der Regel der niedrigere Wert für die Steuerberechnung. Die Gutachterkosten von 1.000–3.000 € können sich dadurch vielfach amortisieren.

Erbengemeinschaft: So vermeidest du teuren Streit

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Klingt harmlos, ist aber ein juristisches Konstrukt mit erheblichem Konfliktpotenzial — denn alle wesentlichen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Einer will verkaufen, einer will vermieten, einer möchte selbst einziehen: Das Ergebnis ist oft jahrelange Blockade, in der die Immobilie verfällt und Steuern trotzdem fällig werden.

Deine drei wichtigsten Hebel in einer Erbengemeinschaft: Erstens, rede frühzeitig und offen mit allen Beteiligten. Die meisten Konflikte entstehen aus unterschiedlichen Erwartungen und fehlendem Wissen — nicht aus böser Absicht. Zweitens, hol dir die Teilungsversteigerung nicht ans Bein. Dieses Mittel zerstört Vermögen, weil Immobilien dabei regelmäßig weit unter Marktwert verkauft werden. Es ist das letzte Mittel, nicht das erste. Drittens, ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag bringt Klarheit für alle. Damit überträgst du Anteile rechtsverbindlich, kaufst Miterben aus oder teilst das Erbe transparent auf.

Wenn eine Einigung ausbleibt, hat jeder Miterbe das gesetzliche Recht, die Auflösung der Gemeinschaft gerichtlich zu erzwingen. Das dauert, kostet Nerven und Geld — plane lieber präventiv.

Was bedeutet das für dich?

Eine geerbte Immobilie ist kein Geschenk des Himmels, das sich von selbst regelt — sie ist eine finanzielle Aufgabe, die schnelles und durchdachtes Handeln verlangt. Die größten Fehler, die ich immer wieder sehe: zu lange warten, Steuerpflichten ignorieren und bei einer Erbengemeinschaft die falschen Kompromisse eingehen. Mein Rat: Hol dir innerhalb der ersten vier Wochen zwei Gespräche — eines mit einem Steuerberater, eines mit einem Immobiliengutachter. Die Kosten dafür sind klein im Vergleich zu dem, was du durch gute Planung sparen kannst.

FAQ — Häufige Fragen

Muss ich als Erbe sofort Erbschaftsteuer zahlen?

Nein, nicht sofort — aber du musst das Erbe innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt fordert danach die Erbschaftsteuererklärung an, meist mit einer Frist von mehreren Wochen. Erst dann wird die Steuer festgesetzt und eine Zahlungsfrist gesetzt.

Was passiert, wenn ich die geerbte Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufe?

Auf den erzielten Gewinn fällt Einkommensteuer an — die sogenannte Spekulationssteuer. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Erblasser und geht auf den Erben über. Ausnahme: Hat der Erblasser die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod selbst bewohnt, ist der Verkauf sofort steuerfrei — unabhängig von der bisherigen Haltedauer.

Was ist das Familienheim-Privileg und wer profitiert davon?

Ehepartner können das gemeinsam bewohnte Familienheim komplett steuerfrei erben — ohne Wertgrenze, ohne Mindest-Wohndauer. Kinder erben es steuerfrei bis maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche, wenn sie das Haus mindestens 10 Jahre lang selbst als Hauptwohnsitz nutzen. Ziehen sie vorher aus — außer aus zwingenden Gründen wie eigener Pflegebedürftigkeit — entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.

Kann ich eine Erbschaft ablehnen und sollte ich das prüfen?

Ja, jede Erbschaft kann innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme abgelehnt werden (6 Monate bei Auslandssachverhalten). Das solltest du unbedingt prüfen, wenn die Immobilie mit mehr Schulden oder Sanierungskosten belastet ist als sie wert ist — denn als Erbe übernimmst du auch sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers.

Was ist eine Erbengemeinschaft und wie kann ich sie auflösen?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Die Auflösung erfolgt durch Erbauseinandersetzung: entweder per notariellem Erbauseinandersetzungsvertrag, durch Auskauf der Miterben oder — als absolutes letztes Mittel — per Teilungsversteigerung. Letztere führt fast immer zu erheblichen Vermögensverlusten und sollte vermieden werden.

Wie bewertet das Finanzamt eine geerbte Immobilie?

Das Finanzamt setzt standardisierte Verfahren ein (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren), die häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Du hast das Recht, ein Gegengutachten eines anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Liegt dieses unter dem Finanzamtswert, gilt in der Regel der niedrigere Wert — das kann tausende Euro Steuern sparen.

Quellen & Weiterführende Links

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit. Er lebt in Frankfurt am Main und ist seit vielen Jahren in der Finanzbranche tätig. Mit FinanzSplit macht er komplexe Finanzthemen – von ETF-Sparplänen über Broker-Vergleiche bis hin zu Steuertipps – verständlich und umsetzbar für deutsche Privatanleger. Sein Ziel: Finanzen für jeden einfach machen, jeden Tag.

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