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Homeoffice von der Steuer absetzen 2026: Was ist möglich?
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Homeoffice von der Steuer absetzen 2026: Was ist möglich?

Das Wichtigste in Kürze: Homeoffice lässt sich 2026 auf zwei Wegen von der Steuer absetzen: die vereinfachte Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €…

Die zwei Wege: Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten in der Steuererklärung:

Weg 1: Homeoffice-Tagespauschale – 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage pro Jahr, also maximal 1.260 € pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Diese Pauschale gilt seit dem Steuerrecht 2023 dauerhaft – sie wurde verlängert und erhöht. Kein Nachweis der tatsächlichen Raumkosten nötig.

Weg 2: Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, alt) – Anteilige Raumkosten nach Quadratmeteranteil. Gilt nur, wenn ein separater Raum ausschließlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Möblierung, Miete, Heizung, Strom – alles anteilig absetzbar. Höherer Aufwand, aber potenziell höherer Abzug.

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (gilt ab VZ 2023) kann die Tagespauschale auch dann genutzt werden, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist – also auch am Küchentisch. Das war vorher nicht möglich. Laut Bundesfinanzministerium nutzen Millionen von Arbeitnehmern diese Vereinfachung.

Die Homeoffice-Tagespauschale: So funktioniert sie

Die Tagespauschale ist der einfachste Weg. Für jeden Tag, an dem du überwiegend im Homeoffice arbeitest (mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit), trägst du 6 € ein. Das Maximum: 210 Tage × 6 € = 1.260 € jährlich.

Homeoffice-Tage pro JahrPauschale (6 €/Tag)Steuerersparnis (42 % Steuersatz)Steuerersparnis (30 % Steuersatz)
50 Tage300 €126 €90 €
100 Tage600 €252 €180 €
150 Tage900 €378 €270 €
210 Tage (Maximum)1.260 €529 €378 €

Wichtige Regeln zur Tagespauschale:

Die 1.260 € zählen als Werbungskosten und werden mit dem allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € ab 2023) verrechnet. Das bedeutet: Wenn du nur Homeoffice-Pauschale geltend machst und sonst keine Werbungskosten, bringt sie nur dann etwas, wenn du mit allen Werbungskosten über 1.230 € kommst. Viele Arbeitnehmer liegen mit Homeoffice + Fachliteratur + beruflicher Fortbildung bereits darüber.

Die Pauschale kann nicht gleichzeitig mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für denselben Tag geltend gemacht werden – entweder Homeoffice oder Pendeln, nicht beides.

Das häusliche Arbeitszimmer: Wann lohnt sich der Mehraufwand?

Ein absetzbares häusliches Arbeitszimmer setzt voraus:

  • Der Raum ist ein separates Zimmer (nicht eine Ecke im Wohnzimmer)
  • Der Raum wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt (private Nutzung max. 10 %)
  • Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – oder der Arbeitgeber stellt keinen festen Platz

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du den Raumkostenanteil unbegrenzt absetzen: (Fläche Arbeitszimmer / Gesamtfläche Wohnung) × Jahresmiete + Nebenkosten + Strom + Heizung.

Rechenbeispiel: Arbeitszimmer 15 m², Wohnung 75 m² = 20 % Anteil. Jahresmiete inkl. NK: 14.400 €. Absetzbarer Betrag: 2.880 €. Bei 35 % Steuersatz: Steuerersparnis ~1.008 €/Jahr – deutlich mehr als die Pauschale von max. 1.260 € abzugsfähig.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 kann das Arbeitszimmer auch dann unbegrenzt abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Für alle anderen gilt: Der Höchstbetrag von 1.250 € entfällt seit 2023 – entweder vollständige Kosten (bei Mittelpunkt) oder Tagespauschale.

Was du alles absetzen kannst: Vollständige Liste

Bei der Tagespauschale (einfach)

Nur die 6 € pro Tag – kein weiterer Nachweis. Zusätzlich können separat abgesetzt werden: Arbeitsmittel (Bürostuhl, Monitor, Tastatur, Headset), Fachliteratur, Fortbildungskosten, Berufsverbandsbeiträge.

Bei echtem häuslichem Arbeitszimmer

Anteilig absetzbar sind: Kaltmiete, Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll), Strom, Hausrat-Versicherung, Internet (anteilig oder pauschal 20 %), Abschreibung für Einrichtung (Schreibtisch, Stuhl, Regal), Reinigungskosten.

Wichtig: Diese Kosten werden als Werbungskosten in Anlage N (Zeile 44/Arbeitsmittel) bzw. direkt als „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ eingetragen.

Arbeitsmittel – immer separat absetzbar

Unabhängig vom gewählten Weg können Arbeitsmittel immer abgesetzt werden:

ArbeitsmittelAbsetzbarHinweis
Bürostuhl, SchreibtischAnteilig oder voll (bei ausschl. beruflicher Nutzung)Über 800 € netto: 3-jährige Abschreibung
Monitor, Tastatur, Maus100 % (wenn beruflich genutzt)Unter 800 € netto: Sofortabschreibung
Laptop/PC (anteilig)Beruflicher Anteil (z.B. 50–70 %)Privatnutzung schätzen, dokumentieren
Drucker, ScannerBeruflicher AnteilOft 50 % anerkannt
Headset, Webcam100 % bei beruflicher NutzungSofortabschreibung unter 800 €
Fachliteratur, Fachzeitschriften100 %Quittung aufbewahren

Rechenbeispiel: Max, Softwareentwickler, 120 Homeoffice-Tage

Max arbeitet in einem IT-Unternehmen und war 2025 an 120 Tagen im Homeoffice (Remote-First-Kultur). Er hat kein separates Arbeitszimmer, arbeitet am Küchentisch. Im Laufe des Jahres kaufte er einen neuen Monitor (350 €) und ein Headset (80 €) für Meetings. Er hat keine weiteren Werbungskosten außer dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Homeoffice-Tagespauschale: 120 × 6 € = 720 €
Monitor: 350 € (Sofortabschreibung, 100 % beruflich)
Headset: 80 € (Sofortabschreibung, 100 % beruflich)
Gesamte Werbungskosten: 720 + 350 + 80 = 1.150 €

Da 1.150 € unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt, wird automatisch der Pauschbetrag angewendet. Max profitiert nicht zusätzlich von der Pauschale in diesem Fall. Empfehlung: Er sollte weitere Werbungskosten prüfen (Fachbücher, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge), um über 1.230 € zu kommen.

Variante: Mehr Homeoffice – Wenn Max 200 Tage Homeoffice gehabt hätte: 200 × 6 € = 1.200 € + 430 € Arbeitsmittel = 1.630 €. Das liegt über dem Pauschbetrag: Steuerlicher Vorteil für die Differenz von 400 € (1.630 – 1.230): bei 30 % Steuersatz ~120 € Steuerersparnis zusätzlich.

So trägst du Homeoffice in die Steuererklärung ein

Die meisten Arbeitnehmer nutzen ELSTER (das offizielle Portal des Bundeszentralamts für Steuern) oder eine Steuersoftware wie Taxfix, WISO Steuer oder Steuererklarung.de.

In ELSTER: Anlage N → Zeile „Homeoffice-Tagespauschale“ → Anzahl Tage eintragen. Das wars. Die Software berechnet den Betrag automatisch.

Für ein häusliches Arbeitszimmer: Anlage N → „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ → Gesamtkosten + Flächenanteil angeben. Belege nicht einreichen (aufbewahren für eventuelle Nachfragen).

Dokumentation: Für die Tagespauschale reicht eine Liste mit Homeoffice-Tagen (Kalender, E-Mail-Nachweis). Das Finanzamt fragt selten nach, aber bei einer Prüfung sollte man nachweisen können, an welchen Tagen man zuhause gearbeitet hat. Eine Excel-Tabelle oder Kalenderauszug reicht.

Laut Destatis-Daten arbeiteten 2024 rund 24 % aller deutschen Beschäftigten regelmäßig im Homeoffice. Das entspricht ca. 10 Millionen Menschen – viele davon nutzen die Steuervorteile noch nicht vollständig aus.

FAQ — Häufige Fragen zur Homeoffice-Steuer

Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?

Nein. Für Tage, an denen du im Homeoffice gearbeitet hast, kannst du keine Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen. Umgekehrt gilt: Tage, an denen du ins Büro gefahren bist, zählen nicht als Homeoffice-Tage. Du musst also dokumentieren, an welchen Tagen du wo gearbeitet hast.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?

Ja – auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag nutzen (max. 1.260 € p.a.), wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Bei Selbstständigen wird sie als Betriebsausgabe in Anlage G oder S eingetragen.

Muss mein Arbeitgeber die Homeoffice-Arbeit bestätigen?

Nein, eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Es reicht eine eigene Aufzeichnung der Homeoffice-Tage. Allerdings muss die Arbeit tatsächlich zuhause stattgefunden haben – reine Behauptungen ohne Nachweis können bei einer Betriebsprüfung problematisch sein.

Was ist, wenn ich Homeoffice und ein Büro beim Arbeitgeber habe?

Kein Problem. Die Tagespauschale gilt für alle Tage, an denen du überwiegend zuhause gearbeitet hast, auch wenn du grundsätzlich ein Büro zur Verfügung hast. Du musst nicht begründen, warum du zuhause gearbeitet hast.

Kann ich Internet-Kosten separat absetzen?

Ja, aber nur den beruflichen Anteil. Das Finanzamt erkennt pauschal 20 % der monatlichen Internet-Kosten als beruflichen Anteil an, maximal 20 € pro Monat. Bei starker beruflicher Nutzung kann ein höherer Anteil beantragt werden, muss aber begründet werden.

Lohnt sich ein Steuerberater für die Homeoffice-Abrechnung?

Für einfache Fälle (nur Tagespauschale) meist nicht – das lässt sich mit kostengünstiger Steuersoftware in wenigen Minuten erledigen. Bei einem echten Arbeitszimmer, komplexen Arbeitsmitteln oder kombinierten Absetzungen (Selbstständigkeit + Anstellung) kann ein Steuerberater die Rendite deutlich steigern.

Fazit: Klein anfangen, nichts verschenken

Die Homeoffice-Tagespauschale ist eine der einfachsten Steuervergünstigungen in Deutschland – 6 € pro Tag, kein Nachweis, in 5 Minuten eingetragen. Wer 150 Tage im Jahr zuhause arbeitet und das nicht nutzt, verschenkt bis zu 378 € Steuererstattung jährlich. Dazu noch Arbeitsmittel und Fachliteratur, und die Erstattung wird schnell vierstellig. Es lohnt sich, jeden Euro zu nehmen, der legal abgesetzt werden kann.

Quellen & Weiterführende Links

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit. Er lebt in Frankfurt am Main und ist seit vielen Jahren in der Finanzbranche tätig. Mit FinanzSplit macht er komplexe Finanzthemen – von ETF-Sparplänen über Broker-Vergleiche bis hin zu Steuertipps – verständlich und umsetzbar für deutsche Privatanleger. Sein Ziel: Finanzen für jeden einfach machen, jeden Tag.

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