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Steuererklärung Ehepaare 2026: 7 Methoden für Tausende Euro Rückerstattung

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Steuererklärung Ehepaare 2026: 7 Methoden für Tausende Euro Rückerstattung

Ihr habt geheiratet, die Flitterwochen sind vorbei – und jetzt liegt der erste gemeinsame Steuerbescheid im Briefkasten. Willkommen in der Welt der Ehegattenbesteuerung, wo ein einziges Kreuzchen auf dem Mantelbogen über Tausende Euro entscheiden kann. Etwa 25 Milliarden Euro lässt sich der Staat das Ehegattensplitting jährlich kosten (BMF, 2023). Trotzdem verschenken viele Paare Jahr für Jahr Geld, weil sie die falsche Steuerklasse wählen, Freibeträge nicht ausschöpfen oder einfach die Zusammenveranlagung abnicken ohne zu prüfen, ob die Einzelveranlagung nicht klüger wäre. In diesem Artikel bekommst du 7 Methoden, mit denen ihr eure Steuererklärung Ehepaare optimal gestaltet – jede einzelne durch Zahlen und Gesetzeslage 2026 gedeckt. Bevor du loslegst, wirf einen Blick auf unseren großen Überblick zu allen Steuervorteilen für Paare 2026 – da findest du sämtliche Freibeträge und Änderungen auf einen Blick.

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TL;DR – Kurz & Knapp

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  • Zusammenveranlagung lohnt sich bei ungleichem Einkommen – bei 60.000 € / 0 € spart ihr 5.961 € Steuern im Jahr (Gottfried & Witczak, 2006, IAW Tübingen).
  • Steuerklassen 3 und 5 bleiben vorerst – die Ampel-Abschaffung wurde nach dem Koalitionsbruch gestrichen. Das Faktorverfahren ist freiwillig.
  • Einzelveranlagung kann Hunderte Euro sparen – bei Elterngeld, Krankheitskosten, Abfindungen oder Verlustvortrag.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen bis zu 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr – gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
  • Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer – das sind 352 € mehr im Jahr bei 20 km Arbeitsweg.

Methode 1: Das Ehegattensplitting – Deutschlands größtes Steuergeschenk

Das Ehegattensplitting ist kein Steuerschlupfloch. Es ist gewollt und steht im Einkommensteuergesetz. Die Mechanik: Das zu versteuernde Einkommen beider Partner wird addiert, halbiert, die Steuer darauf berechnet – und dann verdoppelt. Durch die Progression im Steuertarif ergibt sich ein Vorteil, der umso größer wird, je weiter die Einkommen auseinanderliegen. Konkret: Bei einem Alleinverdiener mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen spart das Paar durch das Splitting exakt 5.961 € gegenüber der Einzelveranlagung (Gottfried & Witczak, 2006, IAW Tübingen). Bei 100.000 € sind es 9.031 €, bei 150.000 € schon 9.337 €. Der absolute Maximalvorteil liegt rechnerisch bei etwa 13.000 €, wird aber erst bei sehr hohen Einkommen erreicht. Wichtig: Das Finanzamt wählt automatisch die Zusammenveranlagung, wenn ihr nichts anderes angebt. In 95 % der Fälle ist das auch die richtige Wahl – aber eben nicht immer. Die Zusammenveranlagung setzt voraus, dass ihr nicht dauernd getrennt lebt. Eine rein räumliche Trennung wie beim Living Apart Together schadet nicht, solange die persönliche und geistige Lebensgemeinschaft besteht (FG Münster).

Methode 2: Steuerklassen optimieren – 3/5, 4/4 oder Faktor?

Die Wahl der Steuerklassen ist kein rein steuerliches Thema – sie bestimmt euer monatliches Netto und damit auch die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld. Die 60-40-Regel ist die Faustformel: Verdient ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens, lohnt sich der Wechsel in die Steuerklassen 3 (Besserverdiener) und 5 (Geringverdiener). Das monatliche Netto steigt spürbar. Allerdings: Das Finanzamt holt sich einen Teil des Vorteils über die Steuererklärung zurück – die Steuerklassen 3 und 5 sind ein Liquiditätsvorteil, kein dauerhafter Steuervorteil. Anders beim Faktorverfahren (4/4 mit Faktor): Hier wird die voraussichtliche Jahressteuer proportional zu beiden Einkommen auf die Monate verteilt. Das vermeidet böse Nachzahlungen und schafft realistischere Monatsnettos. Das Faktorverfahren ist freiwillig – ihr könnt es jederzeit beim Finanzamt beantragen. Was die geplante Abschaffung von 3/5 angeht: Entwarnung. Nach dem Ampel-Koalitionsbruch wurde der Passus aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen. Die Steuerklassen 3 und 5 bleiben vorerst bestehen (Finanztip, 2025).

Methode 3: Der Elterngeld-Trick – Steuerklasse wechseln vor der Geburt

Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate berechnet. Ein Steuerklassenwechsel in 3/5 erhöht bei dem Partner, der Elternzeit nimmt, das monatliche Netto – und damit das Elterngeld. Der Trick: Spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes muss der Wechsel beantragt sein. Wer das verpasst, verschenkt monatelang mehrere Hundert Euro. Ein Beispiel: Sarah (Steuerklasse 5, Brutto 2.500 €) und Matthias (Steuerklasse 3, Brutto 4.500 €) erwarten ein Kind. Wechselt Sarah vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3, steigt ihr Netto von etwa 1.500 € auf rund 1.900 € – und das Elterngeld entsprechend um etwa 260 € pro Monat. Auf 12 Monate Elterngeld gerechnet sind das über 3.000 € Unterschied. Achtung: Der Wechsel muss beim Finanzamt formlos beantragt werden. Ein Wechsel der Steuerklassen ist einmal pro Jahr möglich – also plant rechtzeitig.

Methode 4: Einzelveranlagung – Wann zwei Erklärungen besser sind

Das Finanzamt geht standardmäßig von der Zusammenveranlagung aus – aber in mindestens vier Konstellationen ist die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) die bessere Wahl. Erstens: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Sie sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt – sie erhöhen also den Steuersatz für das restliche Einkommen. Bei Einzelveranlagung trifft dieser Effekt nur den Empfänger, nicht den Partner. Zweitens: hohe außergewöhnliche Belastungen wie Zahnbehandlungen, Kuren oder Pflegekosten. Diese sind erst absetzbar, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist – und die wird vom individuellen Einkommen berechnet. Bei Einzelveranlagung zählt nur das Einkommen des kranken Partners, die Grenze ist schneller geknackt. Drittens: Abfindungen mit Fünftelregelung. Je höher das restliche Einkommen, desto geringer der Steuervorteil durch die ermäßigte Besteuerung – eine Einzelveranlagung kann den Effekt retten. Viertens: Verlustvortrag. Hat ein Partner geschäftliche Verluste, werden die bei Zusammenveranlagung mit dem Gehalt des anderen verrechnet. Bei Einzelveranlagung bleiben die Verluste erhalten und können in spätere Jahre vorgetragen werden (Finanztip, 2025).

Methode 5: Sonderausgaben und Freibeträge – Das volle Programm ausschöpfen

Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 € pro Person – für Ehepaare also 24.696 €. Einkommen bis zu dieser Grenze ist komplett steuerfrei. Der Kinderfreibetrag beträgt 9.756 € pro Kind (6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € Betreuungsbedarf). Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld (259 € monatlich 2026). Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung), Spenden und Kirchensteuer werden bei Zusammenveranlagung gemeinsam berücksichtigt. Bei Einzelveranlagung könnt ihr auf Antrag eine hälftige Aufteilung beantragen (§ 26a Abs. 2 EStG) – das ist sinnvoll, wenn ein Partner seinen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft hat, der andere aber noch Spielraum hat. Gleiches gilt für den Behinderten-Pauschbetrag: Seit einem BFH-Urteil von 2017 kann er bei Einzelveranlagung hälftig auf beide Partner aufgeteilt werden – neu ab 2026 müssen die GdB-Daten elektronisch vom Versorgungsamt ans Finanzamt übermittelt werden (§ 33b Abs. 7 EStG). Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € jährlich) greift im Heiratsjahr noch zeitanteilig für die Monate vor der Eheschließung (BFH, 28.10.2021, III R 17/20).

Methode 6: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker – 5.200 € Steuerersparnis

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden mit 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen. Das macht sie zu einem der effektivsten Steuerspar-Instrumente. Die Höchstgrenze liegt bei 20.000 € Kosten pro Jahr, was maximal 4.000 € Steuerersparnis entspricht. Putzkraft, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister – alles was im Haushalt anfällt und nicht selbst erledigt wird. Für Handwerkerleistungen (Reparaturen, Renovierung, Austausch von Fenstern, Heizungswartung) gilt eine separate Deckelung: maximal 6.000 € Kosten pro Jahr, davon 20 % = 1.200 € Steuerersparnis. Wichtig: Beide Abzüge gelten pro Haushalt, nicht pro Person. Auch unverheiratet zusammenlebende Paare können sie nur einmal nutzen. Das Finanzamt erkennt nur Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden – keine Barzahlung. Die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt vom Material ausweisen, denn nur die Arbeitskosten sind absetzbar.

Methode 7: Pendlerpauschale, Homeoffice und Aktivrente – Die Neuerungen 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Pendlerpauschale: 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Bei 20 km Arbeitsweg bringt das 352 € mehr Steuerrückerstattung – sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschritten wird. Die Homeoffice-Pauschale bleibt bei 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Beide Pauschalen können in einer Steuererklärung kombiniert werden. Für Rentner, die weiterarbeiten, ist die Aktivrente 2026 neu: Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei zum Renteneinkommen hinzuverdienen – das gilt zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Ausgenommen sind Selbstständige, Minijobber und Beamte. Ebenfalls relevant: Die Pendlerpauschale ab Kilometer 1 und die Aktivrente sind zwei der größten Steuerneuerungen 2026 – unseren vollständigen Guide zur Steuererklärung 2026 für Arbeitnehmer solltest du dir dafür in einem neuen Tab aufheben.

Bonus: Sonderfälle – Trennung, Tod und Living Apart Together

Drei Sonderfälle, die häufiger vorkommen, als man denkt. Erstens das Trennungsjahr: Selbst wenn ihr euch im März trennt, dürft ihr für das gesamte Kalenderjahr noch die Zusammenveranlagung (Sondersplitting) nutzen – vorausgesetzt, beide stimmen zu. Ab dem Folgejahr gilt Einzelveranlagung, auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zweitens das Gnadensplitting bei Todesfall: Stirbt ein Ehepartner, profitiert der Hinterbliebene im Todesjahr und im darauffolgenden Jahr vom günstigen Splittingtarif (§ 32a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG). Drittens Living Apart Together: Dauerhaft getrennt wohnen, aber trotzdem ein Paar sein? Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass trotz räumlicher Trennung die Zusammenveranlagung möglich ist, wenn die persönliche und geistige Lebensgemeinschaft intakt ist – regelmäßige Besuche, gemeinsame Urlaube, geteilte Kosten für Haushalt und Kinder.

Die 7 Methoden im Überblick: Ersparnis vs. Aufwand

MethodeMaximale ErsparnisAufwandFrist
Ehegattensplitting nutzenbis 13.000 €Niedrig (automatisch)Steuererklärung
Steuerklassen optimierenLiquiditätsvorteil (monatlich)Niedrig1x pro Jahr wechselbar
Elterngeld-Trick~3.000 € pro Jahr ElternzeitMittel7 Monate vor Mutterschutz
Einzelveranlagung prüfenvariabel (oft Hunderte €)MittelSteuererklärung
Sonderausgaben + FreibeträgevariabelNiedrigSteuererklärung
Haushaltsnahe Dienste + Handwerker5.200 €NiedrigSteuererklärung
Pendlerpauschale + Homeoffice + Aktivrente1.260 € + 38 Cent/kmNiedrigSteuererklärung

Fallstudie: Julia & Marco, 34 & 37, aus Köln

Julia und Marco sind seit 2024 verheiratet. Marco verdient als Ingenieur 72.000 € brutto, Julia arbeitet nach der Elternzeit in Teilzeit (25.000 € brutto). Kind Leo ist 1 Jahr alt. Bisher haben sie einfach die Zusammenveranlagung abgenickt, Steuerklasse 4/4 behalten und die Steuererklärung mit einem Standardprogramm gemacht. Ergebnis 2025: 1.100 € Nachzahlung, weil Marcos Arbeitgeber die Steuerklasse 4 zu niedrig angesetzt hatte. Nach der Lektüre dieses Artikels ändern sie drei Dinge: Erstens wechseln sie in Steuerklassen 3 (Marco) und 5 (Julia) – das gibt ihnen monatlich rund 350 € mehr Netto. Zweitens prüfen sie beim nächsten Kind den Elterngeld-Trick und stellen Julias Steuerklasse 7 Monate vor dem Mutterschutz auf 3. Drittens machen sie Julias Physiotherapie-Rechnungen (außergewöhnliche Belastungen) konsequent in der Einzelveranlagung geltend, weil sie mit ihrem niedrigen Einkommen die zumutbare Belastungsgrenze schneller überschreitet. Für 2026 rechnen sie mit einer Steuerrückerstattung von etwa 2.400 € statt der üblichen Nachzahlung.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung als Ehepaar

1. Einfach Steuerklasse 4/4 behalten, weil es einfacher ist. Bei einem Einkommensverhältnis von 60/40 oder mehr verschenkt ihr monatlich Liquidität. Die Steuerklassenwahl ändert nichts an der Jahressteuer – aber am monatlichen Netto.

2. Einzelveranlagung nie prüfen. Das Finanzamt macht standardmäßig die Zusammenveranlagung. Kein Beamter wird euch freiwillig auf die günstigere Einzelveranlagung hinweisen. Ein Steuerprogramm rechnet beide Varianten in Sekunden durch.

3. Handwerkerrechnungen bar bezahlen. Nur unbar bezahlte Rechnungen (Überweisung, Lastschrift) werden vom Finanzamt anerkannt. Die Barzahlung an den Handwerker macht 1.200 € Steuerersparnis zunichte.

4. Kostenaufteilung bei Einzelveranlagung vergessen. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen könnt ihr per formlosem übereinstimmendem Antrag 50/50 aufteilen (§ 26a Abs. 2 EStG). Das erfordert nur einen formlosen Zettel.

5. Den Elterngeld-Trick verschlafen. Der Steuerklassenwechsel muss spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz beantragt sein. Wer das verpasst, verschenkt 3.000 € und mehr an Elterngeld.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Ehepaare

Lohnt sich das Ehegattensplitting bei gleich hohem Einkommen?

Nein. Bei exakt gleich hohem zu versteuerndem Einkommen bringt das Splitting keinen Vorteil – jeder würde mit dem Grundtarif genauso viel Steuern zahlen wie nach der Zusammenveranlagung. Der Splittingvorteil entsteht allein durch die Progression bei unterschiedlichen Einkommen. Aber: In der Praxis gibt es kaum Paare mit exakt gleichem zvE, schon allein wegen unterschiedlicher Werbungskosten.

Können wir mitten im Jahr die Steuerklasse wechseln?

Ja, einmal pro Kalenderjahr. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt zu stellen oder über ELSTER einzureichen. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat der Antragstellung. Für den Elterngeld-Trick gilt: mindestens sieben Monate vor Mutterschutzbeginn wechseln.

Müssen wir beide eine Steuererklärung abgeben?

Bei Zusammenveranlagung reicht eine gemeinsame Erklärung (Mantelbogen mit Kreuzchen bei Zusammenveranlagung), die beide unterschreiben müssen. Bei Einzelveranlagung gibt jeder seine eigene Erklärung ab. In Steuerklasse 3/5 oder mit Faktorverfahren seid ihr zur Abgabe verpflichtet.

Was passiert mit unseren Steuerklassen nach der Trennung?

Im Jahr der Trennung könnt ihr noch einmal die Zusammenveranlagung (Sondersplitting) nutzen, wenn beide zustimmen. Ab dem Folgejahr müsst ihr einzeln veranlagen – unabhängig davon, ob die Scheidung schon durch ist. Die Steuerklassen ändern sich automatisch: Aus 3/5 wird Steuerklasse 1 für beide.

Können wir haushaltsnahe Dienstleistungen doppelt absetzen – jeder für sich?

Nein. Die Höchstbeträge (4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, 1.200 € für Handwerker) gelten pro Haushalt – völlig unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Ein Zweipersonen-Haushalt kann nur einmal 20 % der Kosten ansetzen.

Bringt das Faktorverfahren Nachteile bei den Sozialversicherungen?

Nein. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) werden unabhängig von der Steuerklasse berechnet. Die Steuerklasse beeinflusst nur den Lohnsteuerabzug – nicht die SV-Beiträge, nicht das Brutto, nicht den Arbeitgeberanteil.

Ein oft übersehener Punkt: die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten. Sie wird in drei Stufen berechnet – abhängig vom Einkommen und davon, ob Kinder im Haushalt leben. Bei einem Ehepaar mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 80.000 € ohne Kinder beträgt die zumutbare Belastung 5 % (Stufe 2), also 4.000 €. Erst jeder Euro darüber ist absetzbar. Bei Einzelveranlagung des kranken Partners mit 25.000 € Einkommen sinkt die Grenze auf 1.250 € – damit werden 2.750 € mehr an Krankheitskosten steuerlich wirksam. Ein durchaus realistischer Fall: Zahnersatz für 6.000 €. Bei Zusammenveranlagung setzt ihr 2.000 € ab (6.000 – 4.000), bei Einzelveranlagung 4.750 € (6.000 – 1.250). Der Unterschied: rund 1.100 € weniger Steuern. Das Finanzamt wirbt nicht mit dieser Option – ihr müsst sie kennen.

Zum Solidaritätszuschlag 2026: Die Freigrenze steigt auf 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) der gezahlten Einkommensteuer. Wer darunter bleibt, zahlt keinen Soli. Wer knapp darüber liegt, zahlt ihn nur auf den übersteigenden Betrag. Für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen unter etwa 120.000 € ist der Soli 2026 in der Regel kein Thema mehr – das betrifft die breite Mehrheit. Ein weiteres Detail: Die erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent ab Kilometer 1 bringt die größte Entlastung für Berufspendler mit mittleren Distanzen (15–25 km). Wer zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommt, profitiert nicht – außer über die allgemeine Werbungskostenpauschale.

Exkurs: Die Kritik am Ehegattensplitting – was du wissen solltest

Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten politisch umstritten – und das aus gutem Grund. Die Hauptkritik: Es fördert die Hausfrauenehe, weil für den geringer verdienenden Partner (meist die Frau) jeder zusätzlich verdiente Euro mit dem Grenzsteuersatz des Hauptverdieners besteuert wird. Das DIW Berlin rechnet vor, dass eine Abschaffung des Splittings rund 500.000 zusätzliche Vollzeitarbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bringen und das BIP einmalig um 1,5 Prozent steigern könnte (RWI-Studie). Die Prognos-Studie von 2009/2014, beauftragt vom Wirtschafts- und Familienministerium, kam zum Schluss, dass Splitting und beitragsfreie Mitversicherung Familien zwar kurzfristig entlasten, sich aber langfristig negativ auf die Berufstätigkeit von Müttern auswirken. Auf der anderen Seite betonen Befürworter wie der ehemalige Finanzminister Christian Lindner, dass das Splitting „auf keinen Fall abgeschafft“ werde – es schütze die Ehe als Institution und verhindere eine verfassungswidrige Besteuerung des Existenzminimums. In der Praxis für dich relevant: Solange das Splitting besteht, nutze es. Die politische Debatte dreht sich ohnehin im Kreis – konkrete Gesetzesänderungen sind frühestens mit einer neuen Regierungskoalition ab 2029 realistisch.

Fazit: 30 Minuten Arbeit, Tausende Euro Ersparnis

Die Steuererklärung als Ehepaar ist kein Hexenwerk – aber sie belohnt die, die sich 30 Minuten Zeit nehmen, um die richtigen Kreuzchen zu setzen. Prüft einmal im Jahr: Zusammen- oder Einzelveranlagung? Steuerklasse 3/5, 4/4 oder Faktor? Elterngeld-Trick vor der nächsten Geburt? Handwerkerrechnungen per Überweisung bezahlt? Alle haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen? Mehr verlangt das Finanzamt nicht von euch. Der Unterschied zwischen „einfach machen“ und „einmal richtig machen“ liegt bei den meisten Paaren zwischen 500 und 5.000 € – jedes Jahr aufs Neue.

Quellen

  1. Gottfried, P. & Witczak, D. (2006). Das Ehegattensplitting – Kurzexpertise für das BMFSFJ. IAW Tübingen.
  2. Bach, S., Buslei, H. (2003). Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung. DIW Wochenbericht 22/03.
  3. Bach, S., Geyer, J., Haan, P. & Wrohlich, K. (2011). Reform des Ehegattensplittings: Nur eine reine Individualbesteuerung erhöht die Erwerbsanreize deutlich. DIW Wochenbericht 41/2011.
  4. Wersig, M. (2013). Der lange Schatten der Hausfrauenehe. Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings. Opladen, Berlin, Toronto: Budrich.
  5. Maiterth, R. & Chirvi, M. (2015). Das Ehegattensplitting aus Sicht der Steuerwissenschaften. Steuer und Wirtschaft, 1/2015, 19–32.
  6. Chirvi, M. (2021). Arbeiten Frauen aufgrund des Ehegattensplittings weniger? Eine empirische Untersuchung für Deutschland. Steuer und Wirtschaft, 2/2021, 148–161.
  7. Bundesministerium der Finanzen (2023). Datensammlung zur Steuerpolitik 2023.
  8. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF (2018). Zur Reform der Besteuerung von Ehegatten.
  9. Bundesregierung (2025/2026). Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG); Steueränderungen 2026.
  10. Finanztip (2025). Steuerklassen 3 und 5: Abschaffung gestoppt. finanztip.de
  11. BFH, Urteil vom 28.10.2021, III R 17/20 (Entlastungsbetrag im Heirats-/Trennungsjahr).
  12. FG Münster (Living Apart Together – Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung).
  13. RWI – Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung. Studie: Auswirkungen einer Abschaffung des Ehegattensplittings auf Arbeitsmarkt und BIP.
  14. Prognos AG (2009/2014). Studie im Auftrag von BMWi und BMFSFJ: Auswirkungen von Ehegattensplitting und beitragsfreier Mitversicherung.
  15. Vereinigte Lohnsteuerhilfe (2025/2026). Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Steuertarif 2026.
  16. § 26, § 26a, § 26b, § 32a, § 33b, § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) – Stand 2026.
Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Finanzexperte und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.

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