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Steuerklasse 3, 4 oder 5 für Paare 2026: Welche Kombination lohnt sich?

Paare & Finanzen
Steuerklasse 3, 4 oder 5 für Paare 2026: Welche Kombination lohnt sich?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verheiratete und eingetragene Partner haben drei Möglichkeiten: IV/IV, IV/IV mit Faktor oder III/V.
  • Die Kombination III/V lohnt sich als Faustregel, wenn ein Partner rund 60 % und der andere rund 40 % des gemeinsamen Einkommens verdient oder das Verhältnis noch ungleicher ist.
  • Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer (also die Liquidität) – nie die endgültige Steuerlast. Die wird erst im Einkommensteuerbescheid über das Ehegattensplitting berechnet.
  • Ein Wechsel ist seit 2020 mehrmals pro Jahr möglich; für das laufende Jahr muss der Antrag bis 30. November beim Finanzamt eingehen.
  • Die Steuerklasse 5 senkt den Nettolohn – und damit auch Elterngeld, Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Wer eine solche Lohnersatzleistung erwartet, sollte rechtzeitig planen.

Wer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, steht früher oder später vor der Frage: Welche Steuerklassenkombination ist die richtige? III und V? Zweimal IV? Oder das Faktorverfahren? Die Entscheidung wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber leichter zu treffen, als viele denken – vorausgesetzt, man versteht, was die Steuerklasse überhaupt bewirkt (und was nicht).

Dieser Ratgeber erklärt die drei zulässigen Kombinationen für Paare, zeigt mit einer Faustregel, wann sich welche lohnt, und räumt mit dem häufigsten Missverständnis auf: dass die Steuerklasse darüber entscheidet, wie viel Steuern man am Ende zahlt. Außerdem klären wir den Stand der lange diskutierten Abschaffung von III und V.

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Was die Steuerklasse wirklich bewirkt – und was nicht

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Die Steuerklasse steuert ausschließlich, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber Monat für Monat von Ihrem Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt überweist. Sie ist damit eine reine Vorauszahlung auf die später fällige Einkommensteuer – eine Frage der Liquidität im laufenden Jahr, nicht der tatsächlichen Steuerhöhe.

Die endgültige Steuerlast eines Ehepaars steht erst fest, wenn die gemeinsame Steuererklärung verarbeitet wurde und der Einkommensteuerbescheid kommt. Dort gilt das sogenannte Ehegattensplitting: Das Finanzamt addiert beide Einkommen, halbiert die Summe, berechnet die Steuer auf diese Hälfte und verdoppelt das Ergebnis wieder. Welche Steuerklassen Sie im Jahr hatten, spielt für diese Schlussrechnung keine Rolle.

Daraus folgt der wichtigste Merksatz dieses Artikels: Die Steuerklassenwahl ändert nichts an der Gesamtsteuer eines Paares. Sie verschiebt nur, ob Sie unterjährig mehr Netto auf dem Konto haben (und am Ende ggf. nachzahlen) oder weniger Netto (und eine Erstattung erwarten dürfen). Eine ausführliche Erklärung zum gemeinsamen Veranlagen finden Sie in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Ehepaare.

Die drei Steuerklassen-Kombinationen für Paare

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können laut §38b Einkommensteuergesetz zwischen drei Kombinationen wählen. Ledige und getrennt Lebende bleiben dagegen in Steuerklasse I oder II.

Kombination IV/IV – der Standard

Nach der Heirat ordnet das Finanzamt beiden Partnern automatisch die Steuerklasse IV zu. Sie funktioniert wie zwei einzelne Steuerklassen I, berücksichtigt aber den doppelten Grundfreibetrag des Paares. IV/IV passt, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Der monatliche Lohnsteuerabzug entspricht dann ziemlich genau der späteren Steuerschuld – große Nachzahlungen oder Erstattungen sind unwahrscheinlich.

Kombination IV/IV mit Faktor – die genaue Lösung

Beim Faktorverfahren bleiben beide in Steuerklasse IV, das Finanzamt trägt aber zusätzlich einen Faktor ein (eine Zahl kleiner als 1). Dieser Faktor verteilt die voraussichtliche gemeinsame Steuerlast schon im Laufe des Jahres möglichst genau auf beide Gehälter – jeder zahlt anteilig so viel Lohnsteuer, wie seinem Beitrag zum gemeinsamen Einkommen entspricht.

Vorteil: Das monatliche Netto ist gerechter zwischen den Partnern verteilt als bei III/V, und es drohen kaum Nachzahlungen. Das Faktorverfahren eignet sich besonders, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind, Sie aber Nachzahlungen oder hohe Erstattungen vermeiden möchten. Den Faktor müssen Sie beim Finanzamt beantragen; er gilt seit 2019 für zwei Kalenderjahre.

Kombination III/V – für sehr unterschiedliche Einkommen

Bei III/V wählt der Besserverdienende die Steuerklasse III (mit hohem Freibetrag, also viel Netto), der andere die Steuerklasse V (mit niedrigen Freibeträgen, also wenig Netto). In Summe behält das Paar dadurch im Jahr oft mehr Netto ein als bei IV/IV – allerdings auf Kosten einer fast sicheren Steuernachzahlung, weil unterjährig zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde. Wer III/V wählt, ist außerdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wichtig für die Fairness im Paar: In Klasse V wird besonders viel Lohnsteuer einbehalten. Das gefühlte „Minus“ trifft nur den Partner mit Klasse V – obwohl die Steuerlast eine gemeinsame ist. Reden Sie deshalb offen über die Verteilung, etwa über ein gemeinsames Konto. Tipps dazu in unserem Beitrag zur Aufteilung von Elterngeld und Familienfinanzen.

Welche Kombination passt zu welchem Paar?

Als grobe Faustregel gilt: Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner rund 60 % und der andere rund 40 % des gemeinsamen Einkommens verdient – oder das Verhältnis noch ungleicher ist. Bei annähernd gleichen Gehältern fahren Paare mit IV/IV oder dem Faktorverfahren am unkompliziertesten. Die folgende Übersicht fasst es zusammen:

KombinationPasst bei …Monatliches NettoSteuererklärung Pflicht?Nachzahlungsrisiko
IV / IVetwa gleichem Einkommen (ca. 50/50)fair verteiltneingering
IV / IV mit Faktorunterschiedlichem Einkommen, Wunsch nach Genauigkeitfair verteiltjasehr gering
III / Vstark ungleichem Einkommen (ca. 60/40 oder mehr)ungleich (V trägt die Last)jahoch (Nachzahlung wahrscheinlich)

Entscheidend ist: Egal, welche Zeile Sie wählen – die Summe, die Ihr Paar übers Jahr an Steuern zahlt, bleibt gleich. Die Tabelle beschreibt nur, wann das Geld fließt und wie es sich auf beide Partner verteilt.

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Tipp für Paare

Die Steuerklasse ist kein Spar-, sondern ein Liquiditäts-Werkzeug. Wer III/V wählt, sollte die Nachzahlung von Anfang an einkalkulieren – legen Sie den Differenzbetrag am besten monatlich auf ein gemeinsames Tagesgeldkonto, dann trifft Sie der Bescheid nicht unvorbereitet.

Und ganz wichtig: Steht Familienzuwachs, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit im Raum, planen Sie die Steuerklasse vorher. Denn der Nettolohn der letzten Monate bestimmt, wie hoch Elterngeld & Co. ausfallen (mehr dazu weiter unten).

Grundfreibetrag und Splitting 2026

Für 2026 ist der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro pro Person gestiegen (Quelle: Bundesfinanzministerium). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Für gemeinsam veranlagte Paare verdoppelt er sich auf 24.696 Euro.

Genau dieser doppelte Freibetrag ist der Kern des Ehegattensplittings und der Grund, warum die Steuerklassenwahl die Gesamtsteuer nicht verändert: Über den Splittingtarif wird der Vorteil ohnehin immer vollständig berücksichtigt – unabhängig davon, ob das Paar im Jahr III/V, IV/IV oder das Faktorverfahren genutzt hat.

Steuerklasse wechseln: So geht es 2026

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel deutlich flexibler: Paare können ihn mehrmals pro Jahr vornehmen, nicht mehr nur einmalig. So lassen sich Lebensänderungen wie ein neuer Job, Teilzeit oder eine bevorstehende Elternzeit zeitnah abbilden.

Der Ablauf in Kürze:

  • Wo? Beim zuständigen Finanzamt – am einfachsten online über das Portal ELSTER mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Auch der Papierweg ist möglich.
  • Bis wann? Damit der Wechsel noch für das laufende Kalenderjahr wirkt, muss der Antrag bis zum 30. November eingehen. Spätere Anträge gelten ab Januar des Folgejahres.
  • Wer unterschreibt? In der Regel beide Partner gemeinsam (bei einem Wechsel von V nach IV kann ein Antrag genügen).

Steuerklasse und Elterngeld: Warum die richtige Wahl bares Geld wert ist

Hier wird die Steuerklasse plötzlich doch entscheidend – nämlich für die Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld bemessen sich am Nettolohn der relevanten Monate vor der Leistung. Wer in Steuerklasse V ist, hat ein niedriges Netto – und bekommt dadurch eine niedrigere Leistung.

Konkret beim Elterngeld: Wenn absehbar ist, wer den Großteil der Elternzeit nimmt, sollte dieser Partner rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse (z. B. III) wechseln. Wichtig ist der Zeitpunkt: Beim Elterngeld muss der Wechsel in der Regel mehrere Monate vor der Geburt erfolgen, damit das höhere Netto im maßgeblichen Bemessungszeitraum liegt. Planen Sie das also deutlich im Voraus – eine kurzfristige Umstellung bringt nichts mehr.

Wie Sie das clever kombinieren und das Elterngeld als Paar optimal aufteilen, lesen Sie in unserem Ratgeber Elterngeld als Paar aufteilen.

Abschaffung von Steuerklasse III und V: Was ist der aktuelle Stand?

Seit Jahren wird diskutiert, die Kombination III/V abzuschaffen und durch das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) zu ersetzen. Das Ziel: mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Partnern.

Die frühere Ampel-Koalition hatte das im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes verankert – geplant war ein Start zum 1. Januar 2030. Entscheidend ist aber: Dieser Punkt wurde in der letztlich verabschiedeten Fassung des Gesetzes nicht übernommen. Eine Abschaffung von III und V ist damit aktuell nicht beschlossen und auch nicht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthalten.

Für die Praxis heißt das: Stand Juni 2026 bleiben alle drei Kombinationen – inklusive III/V – uneingeschränkt wählbar. Ob und wann die Reform zurückkehrt, ist offen. Wer heute III/V nutzt, muss vorerst nichts ändern; behalten Sie das Thema aber im Blick, falls es politisch wieder aufgegriffen wird.

FAQ – Häufige Fragen zu den Steuerklassen für Paare

Spare ich mit Steuerklasse III/V wirklich Steuern?

Nein. Die Steuerklasse verändert nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die Gesamtsteuer. Bei III/V haben Sie unterjährig mehr Netto, müssen aber fast immer nachzahlen. Die endgültige Steuerlast Ihres Paares wird über das Ehegattensplitting im Steuerbescheid berechnet – unabhängig von der gewählten Kombination.

Welche Steuerklasse haben wir nach der Heirat automatisch?

Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft (Kombination IV/IV). Wenn Sie III/V oder das Faktorverfahren möchten, müssen Sie dies aktiv beim Finanzamt beantragen.

Wie oft können wir die Steuerklasse pro Jahr wechseln?

Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich. Damit eine Änderung noch für das laufende Kalenderjahr gilt, muss der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt eingegangen sein – am einfachsten online über ELSTER.

Welche Kombination ist die beste bei sehr unterschiedlichem Einkommen?

Als Faustregel lohnt sich III/V ab einer Einkommensverteilung von etwa 60/40 zugunsten eines Partners. Wer Nachzahlungen vermeiden und das Netto fairer verteilen möchte, fährt mit dem Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) oft besser – bei gleicher Gesamtsteuer.

Beeinflusst die Steuerklasse mein Elterngeld?

Ja, indirekt. Elterngeld bemisst sich am Nettolohn vor der Geburt. Steuerklasse V senkt das Netto und damit das Elterngeld, Steuerklasse III erhöht es. Wer den Großteil der Elternzeit nimmt, sollte daher rechtzeitig – meist mehrere Monate vor der Geburt – in eine günstigere Klasse wechseln. Das Gleiche gilt für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld.

Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Geplant war eine Abschaffung zum 1. Januar 2030 im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes. Dieser Punkt wurde jedoch nicht in die verabschiedete Fassung des Gesetzes übernommen. Stand Juni 2026 ist eine Abschaffung nicht beschlossen, und alle drei Kombinationen bleiben wählbar.

Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Betriebswirt, Bankmitarbeiter und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Alle genannten Produkte, Broker und Strategien wurden redaktionell unabhängig recherchiert. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen zugelassenen Finanzberater.