Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Vorsorgevollmacht Paare brauchen beide Partner jeweils einzeln – ein Dokument allein deckt nur eine Richtung ab.
- Ohne Vollmacht greift bei Verheirateten nur das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB: ausschließlich Gesundheit, streng auf sechs Monate befristet.
- Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet online per Lastschrift 20,50 € – Gericht und Ärzte finden eure Vollmacht so im Ernstfall sofort.
Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bei großem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen lasst euch zusätzlich anwaltlich oder notariell beraten.
Eine Vorsorgevollmacht Paare ist eines der wichtigsten Dokumente, die ihr gemeinsam regeln solltet – und genau das, was die meisten Paare aufschieben. Denn ein weitverbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Viele glauben, Ehepartner dürften im Notfall automatisch füreinander entscheiden. Das stimmt jedoch nicht. Fällt ein Partner durch Unfall oder Krankheit aus, gilt von Gesetzes wegen keine umfassende Vertretung (Quelle: Bundesministerium der Justiz, 2024). Wer hier nicht vorsorgt, überlässt im Ernstfall einem Gericht die Entscheidung – und nicht dem eigenen Partner.
Gerade für Paare, die ohnehin viele Finanzen teilen, ist das ein blinder Fleck. Wer ein Gemeinschaftskonto für Paare führt, denkt schnell, der Partner könne im Notfall sowieso alles regeln. Doch ein Notvertretungsrecht endet an der Gesundheitssorge – Bank, Wohnung und Verträge bleiben außen vor. Damit ihr versteht, wie ihr beide euch absichert, lohnt ein Blick in unsere Übersicht der wichtigsten Finanztipps für Paare, in die diese Vorsorge fest hineingehört.
In diesem Ratgeber klären wir die drei zentralen Fragen rund um die Vorsorgevollmacht Paare: Was unterscheidet Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung? Was passiert wirklich, wenn ihr nichts geregelt habt? Und was kostet euch eine ordentliche Vorsorge – mit konkreten Zahlen, Paragrafen und einem Rechenbeispiel für ein Paar. Anschließend wisst ihr genau, welche Dokumente ihr beide braucht und wo ihr sie hinterlegt.
Vorab eine Einordnung: Das Thema wirkt sperrig, ist aber in der Praxis schnell erledigt. Ihr müsst weder Jurist sein noch viel Geld ausgeben. Entscheidend ist allein, dass ihr es tatsächlich angeht und beide Partner ihre Dokumente unterschreiben. Wir führen euch Schritt für Schritt durch jeden Punkt – von der Begriffsklärung über die Kosten bis zur richtigen Aufbewahrung. So habt ihr am Ende eine klare Checkliste, die ihr gemeinsam abarbeiten könnt.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung: der Unterschied
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Zunächst die wichtigste Klarstellung: Es geht nicht um ein Dokument, sondern um drei verschiedene, die unterschiedliche Fragen beantworten. Wer sie verwechselt, sorgt am Ende an der falschen Stelle vor. Daher lohnt es sich, die drei sauber auseinanderzuhalten.
Die Vorsorgevollmacht: Wer vertritt mich rechtlich?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt ihr eine Vertrauensperson, die euch rechtlich vertritt, falls ihr selbst nicht mehr handeln könnt – etwa nach einem schweren Unfall, bei Krankheit oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Fähigkeiten. Typische Bereiche sind die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung (zum Beispiel der Umzug ins Pflegeheim), die Vertretung bei Behörden und Banken sowie alle finanziellen Dinge (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Der große Vorteil: Liegt eine wirksame Vollmacht vor, muss das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen. Ihr behaltet also die Kontrolle darüber, wer im Ernstfall entscheidet.
Die Patientenverfügung: Was soll medizinisch mit mir passieren?
Die Patientenverfügung regelt dagegen ausschließlich eure medizinischen Wünsche. Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand legt ihr darin im Voraus fest, ob ihr in bestimmte Behandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie ablehnt (Quelle: Bundesministerium der Justiz, 2023). Eine Patientenverfügung ist eine inhaltliche Handlungsanweisung an Ärzte und Angehörige – etwa für den Fall lebenserhaltender Maßnahmen. Wichtig dabei: Das Dokument sagt, was passieren soll, aber nicht, wer entscheidet. Deshalb gehört es immer mit einer Vorsorgevollmacht zusammen.
Die Betreuungsverfügung: Wen soll das Gericht beauftragen?
Die Betreuungsverfügung greift erst dann, wenn ihr keine Vollmacht erteilt habt oder die bevollmächtigte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann. In diesem Fall bestellt ein Gericht einen rechtlichen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung schlagt ihr dem Gericht vorab vor, welche konkrete Person das sein soll (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Sie ist also ein verbindlicher Personalvorschlag – aber kein sofortiger Handlungsspielraum wie bei der Vollmacht. Folglich ist sie nur die zweitbeste Lösung.
💡 Tipp für Paare: Stellt zuerst die Vorsorgevollmacht aus – sie verhindert das Gerichtsverfahren überhaupt. Ergänzt sie um die Patientenverfügung für die medizinischen Details. Die Betreuungsverfügung ist die Rückfalloption, falls doch einmal ein Gericht entscheiden muss.
Ohne Vollmacht: Was passiert dem Paar im Ernstfall?
Stellt euch vor, einer von euch fällt nach einem Unfall ins Koma. Ihr seid verheiratet, habt aber nichts geregelt. Was passiert jetzt? Viele rechnen damit, dass der gesunde Partner einfach übernimmt. Tatsächlich greift zwar seit 2023 ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht – allerdings ist es deutlich enger, als die meisten denken.
Das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB
Schwarz auf weiß laut § 1358 BGB: Kann ein Ehegatte wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Gesundheitsangelegenheiten nicht selbst besorgen, darf der andere Ehegatte in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen (Quelle: § 1358 BGB, gesetze-im-internet.de). Außerdem darf er Behandlungs-, Krankenhaus- und Reha-Verträge abschließen, und die Ärzte sind ihm gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Das klingt zunächst beruhigend – ist aber stark begrenzt.
Denn dieses Recht gilt erstens nur für die Gesundheitssorge und zweitens streng befristet auf sechs Monate. Diese Frist lässt sich nicht verlängern. Sind die sechs Monate verstrichen und der Partner liegt weiterhin im Koma, muss zwingend ein Betreuer bestellt werden – das kann zwar der Ehegatte sein, erfordert aber ein Gerichtsverfahren (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 21.01.2026). Zudem gibt es Ausschlussgründe: Lebt ihr getrennt oder hat der Erkrankte der Vertretung widersprochen, greift das Notvertretungsrecht gar nicht erst.
Was das Notvertretungsrecht NICHT abdeckt
Hier wird es für Paare richtig kritisch. Alles, was über die reine Gesundheitssorge hinausgeht, ist von § 1358 BGB nicht erfasst. Der gesunde Partner darf also nicht:
- Bankgeschäfte auf dem Einzelkonto des Partners erledigen oder laufende Rechnungen davon bezahlen
- über die gemeinsame Wohnung entscheiden, etwa den Mietvertrag kündigen oder umschreiben
- Verträge im Namen des Partners abschließen oder kündigen
- Behördengänge oder Steuersachen außerhalb der Gesundheit erledigen
Für genau diese Bereiche müsste das Betreuungsgericht sofort einen Betreuer bestellen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Das bedeutet Wochen der Unsicherheit, Aktenberge und im schlimmsten Fall einen fremden Berufsbetreuer, der über euer gemeinsames Geld bestimmt. Genau das verhindert eine Vorsorgevollmacht Paare zuverlässig.
Warum beide Partner jeweils eine eigene Vollmacht brauchen
Ein häufiges Missverständnis: „Wir machen das zusammen in einem Dokument.“ So funktioniert es nicht. Eine Vollmacht läuft immer in eine Richtung – eine Person (der Vollmachtgeber) bevollmächtigt eine andere (den Bevollmächtigten). Damit ihr euch gegenseitig vertreten könnt, braucht ihr deshalb zwei Vollmachten: eine, in der Partner A Partner B bevollmächtigt, und eine in umgekehrter Richtung.
Beide Dokumente sind unbefristet gültig und decken alle Lebensbereiche ab – anders als das auf sechs Monate begrenzte Notvertretungsrecht. Damit schließt ihr genau die Lücke, die das Gesetz offenlässt (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Tatsächlich ist das der entscheidende Schritt: Erst mit zwei sich ergänzenden Vollmachten seid ihr wirklich abgesichert. Wer das Thema gemeinsam angeht, sollte es ohnehin in die Finanzplanung integrieren – ähnlich wie ein gemeinsames Haushaltsbuch mit der passenden App sorgt eine gegenseitige Vollmacht dafür, dass im Ernstfall niemand vor verschlossenen Türen steht.
Denkt dabei auch an Patchwork- und unverheiratete Konstellationen. Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, gilt das Ehegattennotvertretungsrecht nämlich gar nicht – es ist ausdrücklich auf Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt. Für unverheiratete Paare ist die gegenseitige Vorsorgevollmacht daher noch wichtiger, weil sonst im Notfall niemand entscheidungsbefugt ist außer einem gerichtlich bestellten Betreuer.
Vollmacht und gemeinsame Finanzen: Was Paare bedenken sollten
Gerade beim Geld zeigt sich, wie lückenhaft das gesetzliche Notvertretungsrecht ist. Viele Paare gehen davon aus, dass ein gemeinsames Konto im Ernstfall reicht. Tatsächlich stimmt das nur teilweise. Bei einem Gemeinschaftskonto als „Oder-Konto“ darf jeder Partner einzeln verfügen – solange er selbst handlungsfähig ist. Fällt aber der Partner aus, über dessen Einzelkonto die Miete oder der Kredit läuft, kommt der andere ohne Vollmacht nicht heran.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Viele Banken akzeptieren allgemeine Mustervollmachten nicht ohne Weiteres. Sie verlangen häufig eine eigene, direkt bei der Bank unterschriebene Bankvollmacht (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Daher solltet ihr beim Aufsetzen der Vorsorgevollmacht parallel prüfen, ob eure Bank ein eigenes Formular wünscht. Erledigt das am besten direkt mit, dann gibt es im Ernstfall keine bösen Überraschungen am Schalter.
Ebenso wichtig: Eine Vorsorgevollmacht lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen, solange ihr geschäftsfähig seid. Trennt ihr euch später, solltet ihr die gegenseitigen Vollmachten umgehend widerrufen und alle Kopien einsammeln – sonst dürfte der Ex-Partner formal weiterhin über eure Angelegenheiten entscheiden. Plant diesen Schritt fest in eine Trennung ein, ähnlich wie das Auflösen eines gemeinsamen Kontos.
Die drei Vorsorgedokumente im Vergleich
Damit ihr die Unterschiede auf einen Blick habt, fasst die folgende Tabelle zusammen, was jedes Dokument regelt, wann es greift und wer davon profitiert.
| Dokument | Regelt | Greift | Empfehlung für Paare |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer euch rechtlich vertritt (Finanzen, Behörden, Gesundheit, Wohnung) | Sofort ab Unterschrift, unbefristet | Pflicht – jeder Partner stellt eine für den anderen aus |
| Patientenverfügung | Welche medizinischen Maßnahmen ihr wollt oder ablehnt | Bei Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Fragen | Pflicht – ergänzt die Vollmacht inhaltlich |
| Betreuungsverfügung | Welche Person das Gericht als Betreuer einsetzen soll | Nur falls keine wirksame Vollmacht existiert | Sinnvoll als Rückfalloption |
| Ehegattennotvertretung (§ 1358 BGB) | Nur akute Gesundheitssorge, kein Geld, keine Wohnung | Automatisch, aber max. 6 Monate | Nur Notnagel – ersetzt keine Vollmacht |
Tabelle 1: Vergleich der Vorsorgedokumente und des gesetzlichen Notvertretungsrechts, Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht – mit und ohne Notar?
Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Paare ist eine wirksame Vorsorge erstaunlich günstig. Eine handschriftliche oder am Computer erstellte und eigenhändig unterschriebene Vollmacht kostet erst einmal gar nichts. Eine notarielle Beurkundung ist nur in besonderen Fällen zwingend vorgeschrieben.
Selbst erstellt oder bei der Betreuungsbehörde beglaubigt
Die Vollmacht muss schriftlich abgefasst, ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden; im Ernstfall ist sie nur im Original wirksam (Quelle: Verbraucherzentrale, 2026). Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift ist generell nicht nötig. Sie wird aber verlangt, wenn der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte tätigen oder ein Erbe ausschlagen soll. Diese Beglaubigung gibt es bereits für etwa 10 Euro bei der örtlichen Betreuungsbehörde – laut Bundesgerichtshof reicht das sogar für Immobiliengeschäfte aus.
Notarielle Beurkundung: wann sie nötig wird
Eine notarielle Beurkundung ist zwingend, wenn der Bevollmächtigte Darlehensverträge aufnehmen oder über Unternehmensanteile verfügen soll. Außerdem ist sie ratsam bei erheblichem Vermögen oder wenn später Zweifel an der Geschäftsfähigkeit entstehen könnten (Quelle: notar.de, 2026). Beim Notar wird im Gegensatz zur reinen Beglaubigung auch der Inhalt rechtlich geprüft – dafür sind Beratung und Entwurf in der Gebühr bereits enthalten.
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, der vom Vermögen abhängt. Maximal die Hälfte des Vermögens darf angesetzt werden (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG); bei Vollmachten, die erst im Krankheitsfall greifen, oft nur 30 Prozent. Für die Patientenverfügung gilt in der Regel ein Geschäftswert von 5.000 Euro (§ 36 Abs. 2 GNotKG).
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Egal ob selbst erstellt oder notariell: Hinterlegt eure Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte fragen dieses Register im Ernstfall ab und sehen sofort, dass es eine bevollmächtigte Person gibt (Quelle: Zentrales Vorsorgeregister, 2026). Ohne diesen Eintrag riskiert ihr, dass das Gericht von eurer Vollmacht gar nichts weiß und unnötig einen Betreuer bestellt.
| Registrierungsweg | Lastschrift | Überweisung | Je weitere Person |
|---|---|---|---|
| Online | 20,50 € | 23,00 € | + 3,50 € |
| Per Post | 23,50 € | 26,00 € | + 4,00 € |
Tabelle 2: Gebühren des Zentralen Vorsorgeregisters, Stand 2026. Die erste Vertrauensperson ist gebührenfrei; Änderung und Widerruf sind kostenlos.
Rechenbeispiel: Vollständige Vorsorge für ein Paar
Das Rechenbeispiel, das euch keiner zeigt:
Nehmen wir ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Vermögen von 150.000 Euro (Eigentumswohnung anteilig plus Ersparnisse). Beide wollen sich gegenseitig per Vorsorgevollmacht absichern und jeweils eine Patientenverfügung aufsetzen. Sie verzichten auf den Notar, weil kein Kredit und keine Unternehmensanteile im Spiel sind, und nutzen die Muster des Bundesministeriums der Justiz.
- Vollmacht und Patientenverfügung erstellen: 0 Euro (Muster des BMJ, selbst ausgefüllt)
- Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde (optional, für Immobilie): ca. 10 Euro pro Person, also 20 Euro
- Registrierung im Vorsorgeregister online per Lastschrift: 20,50 Euro pro Person, also 41 Euro
Für euch bedeutet das: Vollständige, gegenseitige Vorsorge für beide Partner gibt es ab rund 61 Euro – und ohne Beglaubigung sogar ab 41 Euro. Würde dasselbe Paar stattdessen den Notar für beide Vollmachten beauftragen, läge die reine Notargebühr bei einem Geschäftswert von rund 50.000 Euro bei etwa 165 Euro pro Person (Quelle: notar.de, 2026), zuzüglich Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die notarielle Variante kostet also ein Vielfaches – lohnt sich aber bei großem Vermögen oder Immobilienkrediten.
Wann ihr vorsorgen solltet und wo ihr die Vollmacht hinterlegt
Die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt lautet: jetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist kein Dokument für alte Menschen, sondern für jeden Erwachsenen. Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung trifft auch junge Paare. Solange ihr gesund seid, könnt ihr in Ruhe entscheiden, wem ihr vertraut – im Notfall geht das nicht mehr. Deshalb gilt: lieber zu früh als zu spät.
Wichtig ist außerdem, dass die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird. Ein perfekt formuliertes Dokument nützt nichts, wenn niemand weiß, dass es existiert oder wo es liegt. Deshalb empfehlen sich zwei Schritte: Erstens die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, das Gerichte und Ärzte abfragen. Zweitens ein klares Gespräch mit eurer Vertrauensperson, wo das Original liegt. Hinterlegt zusätzlich einen Hinweis im Portemonnaie, etwa eine Karte mit dem Vermerk, dass eine Vollmacht existiert.
💡 Tipp für Paare: Macht daraus einen festen Termin. Setzt euch an einem ruhigen Abend zusammen, druckt die Muster des Bundesministeriums der Justiz aus und füllt beide Dokumente parallel aus. So stellt ihr sicher, dass keiner es aufschiebt – und ihr beide gleich gut abgesichert seid.
Häufige Fehler bei der Vorsorgevollmacht
Selbst wer vorsorgt, macht oft vermeidbare Fehler. Diese fünf sehen wir in der Praxis besonders häufig:
- Fehler 1: Bedingungen in die Urkunde schreiben. Sätze wie „Gilt erst, wenn ich nicht mehr entscheiden kann“ klingen sinnvoll, lähmen aber die Vollmacht: Der Bevollmächtigte müsste bei jeder Nutzung ein ärztliches Attest vorlegen. Besser: Die Vollmacht nach außen uneingeschränkt gültig machen und Bedingungen nur separat im Innenverhältnis regeln.
- Fehler 2: Spezielle Gesundheitsformulierungen vergessen. Für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, freiheitsentziehende Maßnahmen oder ärztliche Zwangsmaßnahmen verlangt das Gesetz wortgenaue Formulierungen. Eine schlichte Generalvollmacht reicht dafür nicht. Besser: Die Mustertexte des BMJ wortgetreu übernehmen.
- Fehler 3: Die Bankvollmacht vergessen. Viele Banken akzeptieren gängige Mustervollmachten nicht. Besser: Zusätzlich eine separate Bankvollmacht direkt bei eurer Bank unterschreiben.
- Fehler 4: Nur eine Vollmacht für beide. Eine Vollmacht wirkt nur in eine Richtung. Besser: Jeder Partner stellt eine eigene Vollmacht für den anderen aus.
- Fehler 5: Alte Kopien nicht vernichten. Wer eine neue Vollmacht erstellt, vergisst oft, alte Originale und Kopien zurückzufordern. Besser: Beim Widerruf alle alten Exemplare einsammeln und vernichten.
💡 Expertentipp: Bewahrt das Original nicht im Bankschließfach auf – im Ernstfall kommt niemand schnell heran. Besser ist ein sicherer, aber zugänglicher Ort zu Hause, dessen Standort eure Vertrauensperson kennt, plus der Eintrag im Vorsorgeregister.
Fazit: Eine Vorsorgevollmacht Paare gehört zu zweit erledigt
Eine Vorsorgevollmacht Paare ist kein Thema für „irgendwann später“, sondern für heute. Denn ohne sie greift nur das enge, auf sechs Monate befristete Ehegattennotvertretungsrecht – und das auch nur für Gesundheit, nicht für Geld oder Wohnung. Unverheiratete Paare stehen ganz ohne automatische Vertretung da. Die Lösung ist günstig und in einem Nachmittag erledigt.
Setzt euch also zusammen, füllt jeweils eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aus, beglaubigt sie bei Bedarf für rund 10 Euro und registriert beide im Vorsorgeregister. Damit habt ihr für unter 100 Euro die wichtigste Absicherung, die kein Sparplan ersetzen kann. Wer seine gemeinsamen Finanzen ordnet, sollte diesen Baustein fest einplanen – er schützt im Ernstfall genau die Selbstbestimmung, die euch wichtig ist.
Zusammenfassend gilt: Eine Vorsorgevollmacht Paare ist günstig, schnell erledigt und verhindert im Ernstfall ein langwieriges Betreuungsverfahren. Wartet also nicht auf den perfekten Moment, sondern macht den ersten Schritt noch in dieser Woche – eurem Partner zuliebe.
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht für Paare
Brauchen verheiratete Paare überhaupt eine Vorsorgevollmacht?
Ja, unbedingt. Das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für akute Gesundheitsangelegenheiten und ist auf sechs Monate befristet. Finanzen, Bankgeschäfte, Wohnung und Verträge deckt es nicht ab. Für all diese Bereiche müsste sonst ein Gericht einen Betreuer bestellen. Nur eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass euer Partner unbefristet und in allen Lebensbereichen für euch handeln darf.
Reicht ein gemeinsames Dokument für beide Partner?
Nein. Eine Vollmacht wirkt immer nur in eine Richtung: Eine Person bevollmächtigt eine andere. Damit ihr euch gegenseitig vertreten könnt, braucht ihr zwei getrennte Vollmachten – eine, in der Partner A Partner B bevollmächtigt, und eine umgekehrt. Beide solltet ihr separat ausfüllen, unterschreiben und im Vorsorgeregister hinterlegen.
Muss eine Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigt werden?
In den meisten Fällen nicht. Eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht ist wirksam. Eine notarielle Beurkundung ist nur zwingend, wenn der Bevollmächtigte Kredite aufnehmen oder über Unternehmensanteile verfügen soll. Für Grundstücksgeschäfte reicht eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift, die es bereits für rund 10 Euro bei der Betreuungsbehörde gibt.
Was kostet die Registrierung im Vorsorgeregister?
Die Online-Registrierung per Lastschrift kostet 20,50 Euro, per Überweisung 23,00 Euro. Per Post sind es 23,50 beziehungsweise 26,00 Euro. Die erste Vertrauensperson ist gebührenfrei, jede weitere kostet 3,50 Euro (online) oder 4,00 Euro (Post). Änderungen und der Widerruf einer Registrierung sind kostenlos. Ihr zahlt die Gebühr einmalig pro Registrierungsvorgang.
Was passiert mit unserer Wohnung, wenn ein Partner ins Koma fällt?
Ohne Vorsorgevollmacht darf der gesunde Partner Entscheidungen zur Wohnung nicht treffen – das Ehegattennotvertretungsrecht deckt nur die Gesundheitssorge ab. Den Mietvertrag kündigen, umschreiben oder über die gemeinsame Immobilie verfügen darf nur ein gerichtlich bestellter Betreuer oder eben ein wirksam Bevollmächtigter. Mit einer gegenseitigen Vorsorgevollmacht regelt euer Partner solche Dinge sofort und ohne Gericht.
Gilt das Notvertretungsrecht auch für unverheiratete Paare?
Nein. Das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt ausschließlich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Paare haben im Notfall gar keine automatische Vertretungsbefugnis – auch nicht in Gesundheitsfragen. Für sie ist die gegenseitige Vorsorgevollmacht daher noch wichtiger, weil sonst ausschließlich ein fremdbestimmter Betreuer entscheiden dürfte.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (BMJ): Vorsorge und Betreuungsrecht, 2024. https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/VorsorgeUndBetreuungsrecht_node.html
- § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. gesetze-im-internet.de, Stand 2026.
- Verbraucherzentrale: Vorsorgevollmacht – warum sie so wichtig ist, 2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-warum-sie-so-wichtig-ist-46972
- Verbraucherzentrale: Das Notvertretungsrecht für Ehegatten, Stand 21.01.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/das-notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-was-ist-das-102664
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Kosten einer Registrierung, 2026. https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/kosten
- Notar.de (Bundesnotarkammer): Notarkosten-Beispiele zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, 2026. https://www.notar.de/themen/familie/notarkosten-beispiele
- § 98 Abs. 3 S. 2 und § 36 Abs. 2 GNotKG – Geschäftswert von Vollmacht und Patientenverfügung. gesetze-im-internet.de, Stand 2026.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
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