Das Wichtigste in Kürze:
- Die Steuerklasse Ehepaar bestimmt nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuer – die regelt erst die Steuererklärung.
- Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner rund 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient. Bei ähnlichem Lohn passt 4/4 besser.
- Steuerklasse 3 erhöht das Nettogehalt – und damit Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld, denn diese Leistungen hängen am Netto.
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Die richtige Steuerklasse Ehepaar zu wählen, ist eine der einfachsten Stellschrauben, mit der ihr als Paar jeden Monat mehr Netto herausholt. Trotzdem fahren viele Paare jahrelang mit der falschen Kombination, weil sie nach der Hochzeit nie aktiv gewählt haben. Dabei geht es um echtes Geld: mal um ein höheres Monatsgehalt, mal um mehr Elterngeld, mal um eine Steuererstattung statt einer bösen Nachzahlung. Wer das Thema einmal sauber durchdenkt, profitiert für viele Jahre. Einen guten ersten Überblick über alle Spielräume liefert außerdem unser Ratgeber zu den wichtigsten Steuervorteilen für Paare 2026.
In diesem Artikel klären wir die drei zentralen Fragen Schritt für Schritt: Welche Kombination passt zu eurem Einkommensverhältnis? Wie funktioniert das oft unterschätzte Faktorverfahren? Und worauf müsst ihr achten, bevor Nachwuchs, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit anstehen? Zudem zeigen wir, wie ihr die Steuerklasse beim Finanzamt wechselt und warum am Ende fast immer die Steuererklärung über euren tatsächlichen Vorteil entscheidet.

Steuerklasse Ehepaar: Was die Klasse wirklich steuert
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Zunächst das wichtigste Missverständnis: Die Steuerklasse legt nicht fest, wie viel Steuer ihr am Ende des Jahres zahlt. Sie steuert ausschließlich, wie viel Lohnsteuer euer Arbeitgeber Monat für Monat vorab einbehält. Die endgültige Höhe der Einkommensteuer ergibt sich erst aus eurer gemeinsamen Veranlagung – also aus der Steuererklärung.
Daher gilt: Eine geschickte Steuerklassenwahl verschiebt nur, wann ihr das Geld bekommt, nicht wie viel ihr unterm Strich zahlt. Wer in Steuerklasse 3 ein hohes Netto kassiert, bekommt im Folgejahr oft eine Nachzahlung. Wer in Steuerklasse 5 wenig Netto sieht, erhält später häufig eine Erstattung. Das Finanzamt rechnet am Jahresende exakt aus, was euch zusteht.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner ordnet das Gesetz zunächst beide automatisch in Steuerklasse 4 ein. Das regelt § 38b EStG ausdrücklich. Erst auf gemeinsamen Antrag wechselt ihr in eine andere Kombination. Genau hier liegt euer Gestaltungsspielraum – und den solltet ihr nutzen.
Der zentrale Hebel hinter allen Kombinationen ist der Grundfreibetrag. Bis zu dieser Grenze bleibt euer Einkommen steuerfrei. Jeder Mensch hat ihn einmal. Bei Steuerklasse 4 nutzt jeder Partner seinen eigenen. Bei Steuerklasse 3 wandert dagegen der Freibetrag des einen zum anderen, sodass der Höherverdiener praktisch den doppelten Freibetrag erhält. Der Partner in Steuerklasse 5 verliert ihn dafür komplett. Daher rührt der starke Netto-Unterschied zwischen 3 und 5 – es ist schlicht eine Verschiebung des Freibetrags.
Wichtig zu verstehen: Diese Verschiebung verändert nicht die Summe, die ihr als Paar dem Staat schuldet. Sie verändert nur, wer wie viel vorab zahlt. Deshalb ist die Steuerklasse eine reine Liquiditätsfrage, keine Sparfrage. Wer das verinnerlicht, trifft die Wahl viel gelassener und fällt nicht auf das Versprechen herein, mit 3/5 ließe sich Steuer sparen.
Die drei möglichen Kombinationen im Überblick
Als Ehepaar habt ihr genau drei Optionen. Jede passt zu einer anderen Einkommenssituation. Im Folgenden gehen wir alle drei konkret durch, damit ihr eure eigene Lage sofort einordnen könnt.
Kombination 4/4: der faire Standard
Bei 4/4 zahlt jeder Partner die Lohnsteuer wie ein Lediger, jeweils mit eigenem Grundfreibetrag. Diese Kombination passt immer dann gut, wenn ihr beide ungefähr gleich viel verdient. Der Vorteil: Die monatlichen Abzüge sind realistisch, große Nachzahlungen bleiben aus. Außerdem ist 4/4 die Voreinstellung – ihr müsst also nichts tun, wenn euer Einkommen ähnlich ist.
Kombination 3/5: der Klassiker bei großem Gehaltsunterschied
Hier bekommt der Partner mit dem höheren Einkommen Steuerklasse 3 und damit den doppelten Grundfreibetrag, also auch den Anteil des anderen. Der Partner mit Steuerklasse 5 erhält im Gegenzug gar keinen Grundfreibetrag und zahlt entsprechend hohe Abzüge. Unterm Strich bleibt dem Paar Monat für Monat mehr Netto – allerdings nur vorläufig.
Diese Kombination lohnt sich vor allem, wenn ein Partner rund 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient und der andere etwa 40 Prozent. Je größer der Abstand, desto deutlicher der monatliche Effekt. Wichtig ist jedoch: 3/5 führt fast immer zu einer Nachzahlung im Folgejahr, weil monatlich zu wenig Steuer einbehalten wird.
Kombination 4/4 mit Faktor: das faire Mittelding
Das Faktorverfahren nach § 39f EStG kombiniert die Vorteile beider Welten. Das Finanzamt trägt zusätzlich zur Steuerklasse 4 einen Faktor ein, der immer kleiner als 1 ist. Berechnet wird er als Verhältnis der voraussichtlichen gemeinsamen Jahressteuer zur Summe der Lohnsteuer bei reiner Steuerklasse 4. Dadurch zahlt jeder Partner genau den Anteil, der seinem tatsächlichen Beitrag zur gemeinsamen Steuer entspricht.
Der große Pluspunkt: Die monatlichen Abzüge sind von Anfang an realistisch verteilt, und hohe Nachzahlungen wie bei 3/5 entfallen meist. Dafür ist das Netto etwas niedriger als beim Höherverdiener in Steuerklasse 3. Wer Streit übers Geld vermeiden und trotzdem fair aufteilen will, fährt mit dem Faktorverfahren oft am entspanntesten.
Ein Rechenbeispiel: 3.500 € und 2.000 € brutto
Theorie ist gut, ein konkretes Beispiel macht es greifbar. Stellen wir uns ein Paar vor: Anna verdient 3.500 Euro brutto im Monat, Ben 2.000 Euro. Gemeinsam kommen sie auf 5.500 Euro, Anna trägt also rund 64 Prozent bei. Damit liegt sie genau im typischen Bereich, in dem sich Steuerklasse 3 für den Höherverdiener anbietet.
Bei der Kombination 3/5 erhält Anna Steuerklasse 3 und den doppelten Grundfreibetrag. Ihr Netto steigt deutlich, während Ben in Steuerklasse 5 hohe Abzüge hinnimmt. Zusammen bleibt dem Paar monatlich spürbar mehr in der Kasse als bei 4/4. Allerdings ist dieser Effekt geliehen: Am Jahresende prüft das Finanzamt die gemeinsame Veranlagung und fordert die zu wenig gezahlte Steuer zurück.
Wählen Anna und Ben dagegen das Faktorverfahren, trägt das Finanzamt für beide einen Faktor unter 1 ein. Anna zahlt monatlich etwas mehr als bei Steuerklasse 3, Ben deutlich weniger als bei Steuerklasse 5. Unterm Strich landet jeder bei seinem fairen Anteil – und die gefürchtete Nachzahlung bleibt fast vollständig aus. Für viele Paare ist das die ruhigste Lösung.
Und bei 4/4 ohne Faktor? Dann zahlen beide wie Ledige. Anna gibt anteilig zu viel ab, weil ihr Grundfreibetrag nicht voll wirkt. Das gleicht die Steuererklärung später aus, doch unterjährig haben Anna und Ben weniger Liquidität. Daher passt reines 4/4 vor allem bei ähnlichem Einkommen, nicht bei einem Verhältnis von 64 zu 36.
Steuerklassen-Kombinationen im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle fasst zusammen, für wen welche Kombination am besten passt. Sie ersetzt keine individuelle Berechnung, gibt euch aber eine schnelle Orientierung.
| Kombination | Passt wenn… | Monatliches Netto | Jahresende |
|---|---|---|---|
| 4 / 4 | Beide verdienen ähnlich viel | Ausgewogen, realistisch | Kaum Nach- oder Rückzahlung |
| 3 / 5 | Ein Partner verdient ca. 60 %, der andere 40 % | Höher beim Höherverdiener | Häufig Nachzahlung |
| 4 / 4 mit Faktor | Unterschiedliches Einkommen, faire Verteilung gewünscht | Fair nach Anteil verteilt | Selten größere Nachzahlung |
Tabelle 1: Vergleich der drei Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare, Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Warum die Steuerklasse vor Elternzeit und Co. so wichtig ist
Jetzt kommt der Punkt, den viele Paare übersehen – und der oft mehr wert ist als jeder Monatsvorteil. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Nettogehalt. Und das Nettogehalt hängt direkt an der Steuerklasse.
Wer also weiß, dass eine dieser Leistungen ansteht, sollte die Steuerklasse rechtzeitig anpassen. Denn ein höheres Netto vor dem Bezug bedeutet eine höhere Leistung. Im Folgenden die drei wichtigsten Fälle.
Elterngeld: Steuerklasse 3 erhöht die Basis
Das Elterngeld ersetzt laut § 2 BEEG zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Wer also vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechselt, hat ein höheres Netto – und bekommt dadurch mehr Elterngeld. Wichtig: Der betreuende Elternteil sollte rechtzeitig in Steuerklasse 3 wechseln, idealerweise einige Monate vor Beginn des relevanten Bemessungszeitraums.
Wie ihr das Elterngeld zwischen euch beiden geschickt aufteilt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Elterngeld clever zwischen Paaren aufteilen. Dort findet ihr auch Beispiele, wie sich die Steuerklassenwahl konkret auswirkt.
Arbeitslosengeld und Krankengeld
Auch das Arbeitslosengeld I orientiert sich am pauschalierten Nettoentgelt und damit an der eingetragenen Steuerklasse. Ein Wechsel in eine günstigere Klasse kann die Leistung erhöhen. Allerdings prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit allein dem höheren Bezug dient – kurzfristige Tricksereien funktionieren also nicht zuverlässig.
Beim Krankengeld gilt Ähnliches: Es knüpft ans Nettoarbeitsentgelt an. Wer länger erkrankt, profitiert daher ebenfalls von einem höheren Netto. Deshalb lohnt es sich, die Steuerklasse vorausschauend zu planen, statt erst im Ernstfall zu reagieren.
Mutterschaftsgeld und der Blick aufs Timing
Auch das Mutterschaftsgeld bemisst sich am Nettoverdienst der letzten Monate vor der Schutzfrist. Eine günstige Steuerklasse wirkt sich also gleich mehrfach aus, weil Mutterschaftsgeld und anschließendes Elterngeld beide am Netto hängen. Entscheidend ist deshalb das Timing: Der Wechsel muss früh genug erfolgen, damit er im maßgeblichen Bemessungszeitraum vollständig greift.
Als Orientierung gilt: Wer in Steuerklasse 3 wechseln möchte, sollte das idealerweise einige Monate vor Beginn des Bemessungszeitraums erledigen. Denn die Leistungsträger schauen auf die tatsächlich abgerechneten Monate. Ein Wechsel kurz vor der Geburt bringt deshalb oft weniger als gedacht. Plant daher frühzeitig und nicht erst, wenn der Mutterpass schon voll ist.
Welche Kombination passt zu euch? Die Kurzanleitung
Damit ihr nicht im Abstrakten hängen bleibt, hier eine schnelle Entscheidungshilfe. Geht die folgenden Fragen der Reihe nach durch, dann ergibt sich eure Kombination meist von selbst.
- Verdient ihr beide ähnlich viel? Dann bleibt 4/4. Hier müsst ihr nichts ändern, denn die Standardklasse passt ohnehin.
- Verdient einer deutlich mehr und ihr braucht jeden Monat mehr Liquidität? Dann ist 3/5 einen Blick wert. Legt aber Geld für die Nachzahlung zurück.
- Verdient einer mehr, ihr wollt aber fair aufteilen und keine Überraschung am Jahresende? Dann ist das Faktorverfahren die richtige Wahl.
- Steht Nachwuchs, Elternzeit oder eine längere Auszeit an? Dann prüft frühzeitig den Wechsel des betreuenden Elternteils in Steuerklasse 3.
Wer unsicher bleibt, nutzt einen offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner oder lässt sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Eine einmalige Prüfung kostet wenig Zeit und bewahrt euch vor jahrelangen kleinen Verlusten. Außerdem ändert sich eure Situation mit jedem größeren Gehaltssprung – ein gelegentlicher Check lohnt also immer.
Ein letzter Tipp zur Einordnung: Bewertet die Kombinationen nie isoliert, sondern im Zusammenspiel mit eurer gesamten Finanzplanung. Wer beispielsweise eine Nachzahlung bewusst einkalkuliert und das Geld zwischenzeitlich verzinst anlegt, kann von 3/5 sogar leicht profitieren. Wer dagegen jede Überraschung scheut, fährt mit dem Faktorverfahren entspannter. Es gibt also kein universell richtig – nur das, was zu eurem Alltag passt.
So wechselt ihr die Steuerklasse beim Finanzamt
Der Wechsel ist unkomplizierter, als viele denken. Ihr stellt gemeinsam einen Antrag beim zuständigen Finanzamt – entweder online über ELSTER oder per Formular. Beide Partner müssen unterschreiben, denn die Wahl betrifft euch beide.
Früher war ein Wechsel nur einmal pro Jahr möglich. Inzwischen dürft ihr die Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern, etwa vor einer geplanten Elternzeit und danach wieder zurück. Anträge bis zum 30. November wirken sich in der Regel noch im laufenden Jahr aus. Stellt ihr den Antrag später, greift die neue Klasse meist erst im Folgejahr.
Was ihr für den Antrag braucht, ist überschaubar: eure Steuer-Identifikationsnummern, die gewünschte Kombination und beide Unterschriften. Beim Faktorverfahren gebt ihr zusätzlich euer voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen an, denn daraus berechnet das Finanzamt den Faktor. Anschließend trägt die Behörde die neue Klasse in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein, und euer Arbeitgeber zieht sie automatisch heran.
Ein praktischer Hinweis zum Timing: Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach der Bearbeitung. Wer also pünktlich zum Jahreswechsel oder vor einem bestimmten Ereignis wechseln will, sollte den Antrag mit etwas Vorlauf stellen. Außerdem solltet ihr nach dem Wechsel die erste Gehaltsabrechnung prüfen, ob die neue Klasse korrekt übernommen wurde. So fällt ein Fehler sofort auf und nicht erst Monate später.
Plant ihr ohnehin eine Steuererklärung, lohnt vorab ein Blick in unseren Leitfaden zur Steuererklärung 2026 für Arbeitnehmer. Dort erfahrt ihr, welche Belege ihr braucht und wie ihr die Erstattung maximiert.
Achtung: 3/5 und Faktor lösen die Steuerpflicht aus
Wer die Kombination 3/5 oder das Faktorverfahren wählt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das schreibt § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG vor. Diese sogenannte Pflichtveranlagung ist kein Nachteil, sondern die logische Folge: Das Finanzamt muss am Jahresende prüfen, ob die monatlich einbehaltene Steuer gepasst hat.
Daraus folgt: Rechnet bei 3/5 mit einer Nachzahlung und legt Geld dafür zurück. Sonst trifft euch die Forderung im Folgejahr unvorbereitet. Wer das einplant, hat schlicht einen Teil der Steuer gestundet – ein zinsloser Aufschub, mehr nicht. Wer dagegen lieber eine Erstattung möchte, fährt mit 4/4 oder dem Faktorverfahren ruhiger.
Häufige Fehler bei der Steuerklassenwahl
- Fehler 1: Nach der Hochzeit nichts tun. Das Finanzamt setzt automatisch 4/4. Bei großem Gehaltsunterschied verschenkt ihr damit Monat für Monat Liquidität. Prüft daher aktiv, welche Kombination passt.
- Fehler 2: 3/5 für mehr Steuerersparnis halten. Die Kombination spart unterm Strich keinen einzigen Euro Steuer – sie verschiebt nur den Zeitpunkt. Wer das nicht weiß, wundert sich über die Nachzahlung.
- Fehler 3: Steuerklasse vor der Elternzeit vergessen. Wer zu spät in Steuerklasse 3 wechselt, verschenkt bares Elterngeld. Plant den Wechsel deshalb mehrere Monate im Voraus.
- Fehler 4: Das Faktorverfahren ignorieren. Viele kennen nur 3/5 und 4/4. Dabei ist der Faktor oft die fairste Lösung bei ungleichem Einkommen.
💡 Expertentipp: Wenn Kinder geplant sind, lohnt sich oft ein klarer Fahrplan: Vor der Geburt der betreuende Elternteil in Steuerklasse 3, danach zurück in eine ausgewogene Kombination. Außerdem solltet ihr die Wahl mit dem Kinderfreibetrag und Kindergeld 2026 gemeinsam betrachten, denn beide Themen greifen ineinander.
Ausblick: Das Aus für die Klassen 3 und 5
Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen 3 und 5 mittelfristig abzuschaffen und alle betroffenen Paare ins Faktorverfahren zu überführen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Partnern, vor allem zugunsten des bislang in Klasse 5 benachteiligten Partners. Ein konkreter Starttermin steht noch nicht endgültig fest, der Umstieg ist aber politisch beschlossen.
Für euch heißt das: Wer sich heute mit dem Faktorverfahren vertraut macht, ist auf die Reform bestens vorbereitet. Daher kann es sinnvoll sein, schon jetzt auf den Faktor zu setzen, statt später umgewöhnen zu müssen. Beobachtet die Entwicklung, denn die genauen Regeln werden noch finalisiert.
Ein wichtiger Punkt vorweg, damit keine Sorge aufkommt: Die geplante Abschaffung betrifft nur das monatliche Abzugsverfahren, nicht das Ehegattensplitting selbst. Das Splitting, also die gemeinsame Veranlagung mit dem Splittingtarif, bleibt bestehen. Verwechselt deshalb beides nicht. Der Wegfall von 3 und 5 verschiebt lediglich die unterjährige Lohnsteuer hin zu einer faireren Verteilung – eure tatsächliche Jahressteuer ändert sich dadurch nicht.
Bis es so weit ist, bleibt alles wie gewohnt. Ihr könnt weiterhin frei zwischen 3/5, 4/4 und dem Faktorverfahren wählen. Sobald die Reform greift, informiert euch das Finanzamt automatisch über den Übergang. Ihr müsst also nicht selbst aktiv werden, solltet aber die Ankündigungen im Blick behalten, um rechtzeitig zu reagieren, falls sich für eure Liquidität etwas ändert.
Häufige Fragen zur Steuerklasse für Ehepaare
Welche Steuerklasse-Kombination spart am meisten Steuern?
Keine. Das ist der entscheidende Punkt: Die Steuerklasse verändert nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer. Die endgültige Höhe legt erst die gemeinsame Veranlagung fest. 3/5 bringt mehr Netto pro Monat, dafür meist eine Nachzahlung. 4/4 und der Faktor verteilen gleichmäßiger. Unterm Strich zahlt ihr in allen Fällen dieselbe Jahressteuer.
Wann lohnt sich die Steuerklasse 3/5 für ein Ehepaar?
Die Kombination 3/5 lohnt sich vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – als Faustregel etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Dann fließt monatlich spürbar mehr Netto. Beachtet jedoch, dass daraus eine Pflicht zur Steuererklärung folgt und am Jahresende häufig eine Nachzahlung ansteht, für die ihr Geld zurücklegen solltet.
Was ist das Faktorverfahren und für wen passt es?
Das Faktorverfahren nach § 39f EStG ergänzt die Steuerklasse 4 um einen individuellen Faktor unter 1. Dadurch zahlt jeder Partner genau seinen Anteil an der gemeinsamen Steuer. Es passt besonders für Paare mit ungleichem Einkommen, die fair aufteilen und große Nachzahlungen vermeiden möchten. Der Nachteil ist ein etwas niedrigeres Netto als bei Steuerklasse 3.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Da Steuerklasse 3 das Netto erhöht, steigt damit auch das Elterngeld. Der betreuende Elternteil sollte deshalb rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum in Steuerklasse 3 wechseln. So holt ihr aus der Elternzeit oft mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich heraus.
Wie oft dürfen wir die Steuerklasse wechseln?
Inzwischen dürft ihr die Steuerklasse mehrmals pro Jahr wechseln, nicht mehr nur einmal. Den Antrag stellt ihr gemeinsam beim Finanzamt, online über ELSTER oder per Formular. Ein Antrag bis zum 30. November wirkt meist noch im laufenden Jahr. Das ist praktisch, etwa um vor der Elternzeit zu wechseln und danach wieder zurück.
Müssen wir bei 3/5 eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Bei der Kombination 3/5 und beim Faktorverfahren seid ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das regelt § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Das Finanzamt gleicht damit ab, ob die monatlich einbehaltene Steuer gepasst hat. Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung – je nachdem, wie eure Einkommen verteilt waren.
Fazit: Erst rechnen, dann wählen
Die beste Steuerklasse Ehepaar gibt es nicht pauschal – sie hängt von eurem Einkommensverhältnis und euren Plänen ab. Bei ähnlichem Lohn bleibt 4/4 die einfachste Wahl. Bei großem Abstand bringt 3/5 mehr Liquidität, das Faktorverfahren mehr Fairness. Entscheidend ist: Die Steuerklasse verschiebt nur den Zeitpunkt, nicht die Höhe eurer Steuer.
Plant ihr Nachwuchs oder droht Arbeitslosigkeit, ist die rechtzeitige Wahl von Steuerklasse 3 bares Geld wert. Nehmt euch deshalb einmal eine Stunde Zeit, rechnet eure Situation durch und stellt den Antrag. Diese Stunde zahlt sich über Jahre aus.
Und denkt daran: Eure Lebenssituation verändert sich. Ein neuer Job, eine Gehaltserhöhung oder eine Familiengründung – jedes dieser Ereignisse ist ein guter Anlass, die Steuerklasse erneut zu prüfen. Wer das Thema einmal im Blick behält, trifft als Paar Jahr für Jahr die finanziell klügere Entscheidung und lässt kein Geld liegen.
Quellen
- § 38b EStG – Lohnsteuerklassen. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
- § 39f EStG – Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39f.html
- § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG – Pflichtveranlagung bei Steuerklasse V und Faktorverfahren. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes (65–67 % des Nettoeinkommens). gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Merkblatt zur Steuerklassenwahl für Ehegatten und Lebenspartner. https://www.bundesfinanzministerium.de
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld – Höhe und Berechnung nach pauschaliertem Nettoentgelt. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH): Steuerklasse 3, 4 oder 5 – welche ist die richtige? https://www.vlh.de
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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