Das Wichtigste in Kürze:
- Die beitragsfreie Familienversicherung Ehepartner spart euch im Schnitt rund 2.500 € Beitrag pro Jahr, wenn ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat
- 2026 liegt die Einkommensgrenze bei 565 € im Monat – bei einem Minijob sind sogar 603 € erlaubt
- Ist der verdienende Partner privat versichert (PKV), entfällt die kostenlose Mitversicherung komplett – das ist die häufigste Falle für Paare
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Die Familienversicherung Ehepartner ist eine der wertvollsten und zugleich am meisten unterschätzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient ein Partner wenig oder gar nichts, ist er nämlich beitragsfrei über den anderen mitversichert – ohne einen einzigen Euro extra. Laut GKV-Spitzenverband nutzen Millionen Familien diese Möglichkeit. Trotzdem tappen viele Paare in teure Fallen, weil sie die Einkommensgrenzen falsch einschätzen. Daher klären wir hier konkret, wann die kostenlose Mitversicherung greift, ab wann sie kippt und was das finanziell für euch als Paar bedeutet. Bevor ihr loslegt, lohnt zudem ein Blick darauf, welche Versicherungen ihr als Paar wirklich braucht.
Besonders heikel wird es, wenn ein Partner selbstständig wird, in die private Krankenversicherung wechselt oder plötzlich mehr verdient. Denn dann entfällt die Beitragsfreiheit oft schlagartig. In diesem Artikel zeigen wir euch deshalb Schritt für Schritt die Voraussetzungen, die genauen Grenzen für 2026 und die typischen Konstellationen bei Alleinverdiener-Paaren. So vermeidet ihr böse Überraschungen und nutzt die Familienversicherung Ehepartner optimal aus.

Was ist die beitragsfreie Familienversicherung?
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Die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Sie erlaubt es, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ohne eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. Voraussetzung ist, dass das mitversicherte Familienmitglied kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Folglich zahlt nur das Hauptmitglied seinen normalen Beitrag, während der Partner kostenlos den vollen Versicherungsschutz genießt.
Wichtig ist der Unterschied zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Wer nämlich die Grenzen überschreitet oder selbstständig ist, muss sich selbst versichern und zahlt einen eigenen Beitrag. Darauf gehen wir später genauer ein. Zunächst klären wir, welche Bedingungen alle erfüllt sein müssen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Damit die Familienversicherung Ehepartner greift, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fällt auch nur eine weg, entfällt die Beitragsfreiheit. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Wohnsitz in Deutschland: Das Familienmitglied muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
- Keine eigene Versicherungspflicht: Der Partner darf nicht selbst pflichtversichert sein, etwa durch einen sozialversicherungspflichtigen Job über der Grenze.
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Wer sich selbstständig macht und davon lebt, fällt grundsätzlich heraus.
- Einkommen unter der Grenze: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf die monatliche Grenze nicht übersteigen.
- Hauptmitglied gesetzlich versichert: Der verdienende Partner muss selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Insbesondere die letzte Bedingung übersehen viele. Denn ist der Hauptverdiener privat versichert, gibt es überhaupt keine Familienversicherung. Darauf kommen wir gleich zurück.
Einkommensgrenze 2026: Diese Werte gelten
Der wichtigste Punkt ist die Einkommensgrenze. Sie leitet sich aus der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung ab. Für 2026 steigt diese Bezugsgröße auf 3.955 € im Monat. Daraus ergibt sich die allgemeine Grenze als ein Siebtel dieses Werts. Konkret bedeutet das für euch folgende Zahlen.
| Einkommensart | Grenze 2026 (monatlich) | Grenze 2026 (jährlich) |
|---|---|---|
| Allgemeines Gesamteinkommen | 565 € | 6.780 € |
| Minijob (geringfügige Beschäftigung) | 603 € | 7.236 € |
| Bezugsgröße (Berechnungsbasis) | 3.955 € | 47.460 € |
Tabelle 1: Einkommensgrenzen der Familienversicherung 2026. Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, vdek. Stand 2026, Angaben ohne Gewähr.
Verdient dein Partner also nur einen klassischen Lohn, gilt die Grenze von 565 € im Monat. Übt er hingegen ausschließlich einen Minijob aus, darf er sogar 603 € verdienen. Diese höhere Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde steigt. Daher liegt die Minijob-Grenze etwas über der allgemeinen Grenze.
Was zählt eigentlich zum Einkommen?
Hier liegt ein häufiges Missverständnis. Zum Gesamteinkommen zählen nämlich nicht nur Löhne, sondern auch andere regelmäßige Einnahmen. Dazu gehören beispielsweise Mieteinnahmen, Renten, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung. Bei Angestellten zieht die Kasse allerdings die Werbungskostenpauschale ab. Dadurch dürfen Angestellte rund 667,50 € brutto im Monat verdienen, bevor sie die 565-Euro-Grenze nach Abzug überschreiten.
Tatsächlich überschreiten viele Paare die Grenze unbemerkt, etwa durch eine kleine Erbschaft mit Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente. Deshalb solltet ihr alle regelmäßigen Einnahmen zusammenrechnen, nicht nur das Gehalt. Andernfalls droht eine Nachforderung der Kasse.
Nicht zum Einkommen zählen dagegen einige Leistungen. Dazu gehören beispielsweise Elterngeld, BAföG und steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt. Auch das Kindergeld bleibt außen vor. Folglich kippt ein Bezug solcher Leistungen die Familienversicherung nicht. Im Zweifel solltet ihr jedoch immer bei eurer Kasse nachfragen, denn die Einordnung einzelner Einnahmen kann komplex sein. Eine kurze schriftliche Anfrage schafft hier Klarheit und schützt euch vor späteren Überraschungen.
Wann der Partner NICHT mehr beitragsfrei mitversichert ist
Die Beitragsfreiheit ist kein Dauerzustand. Es gibt drei typische Konstellationen, in denen sie schlagartig endet. Jede davon kann euch finanziell empfindlich treffen. Daher solltet ihr sie kennen, bevor sie eintritt.
1. Der verdienende Partner ist privat versichert
Das ist die häufigste Falle. Ist der Hauptverdiener privat krankenversichert (PKV), gibt es keine Familienversicherung. Denn die kostenlose Mitversicherung existiert nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Folglich muss sich der Partner mit geringem Einkommen entweder freiwillig gesetzlich oder ebenfalls privat versichern. Beides kostet extra. Wer also überlegt, in die PKV zu wechseln, sollte diesen Effekt unbedingt einkalkulieren. Mehr dazu findet ihr in unserem PKV-Vergleich für Selbstständige.
Dieser Punkt wird gerne unterschätzt. Denn der Wechsel in die PKV wirkt auf den ersten Blick oft günstig, besonders bei jungen und gesunden Gutverdienern. Sobald jedoch ein Partner ohne eigenes Einkommen dazukommt, kippt die Rechnung. Statt einer kostenlosen Mitversicherung fällt nun ein zweiter Beitrag an. Bei Familien mit Kindern multipliziert sich dieser Effekt sogar, weil auch die Kinder einen eigenen PKV-Beitrag brauchen. Daher solltet ihr vor einem PKV-Wechsel immer die gesamte Familienkonstellation durchrechnen, nicht nur euren eigenen Beitrag. Andernfalls zahlt ihr am Ende deutlich mehr als gedacht.
2. Der Partner wird hauptberuflich selbstständig
Macht sich der bisher mitversicherte Partner hauptberuflich selbstständig, endet die Familienversicherung in der Regel ebenfalls. Das gilt selbst dann, wenn der Gewinn anfangs niedrig ist. Denn entscheidend ist die hauptberufliche Tätigkeit, nicht nur die Höhe des Einkommens. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mit geringem Gewinn bleibt die Mitversicherung dagegen oft bestehen. Die Kassen prüfen das jedoch im Einzelfall, etwa anhand von Arbeitszeit und Mitarbeitern.
3. Das Einkommen steigt über die Grenze
Verdient der Partner regelmäßig mehr als 565 € im Monat (beziehungsweise 603 € im Minijob), entfällt die Beitragsfreiheit. Anschließend muss er sich selbst versichern, meist freiwillig gesetzlich. Wichtig ist dabei das Wort regelmäßig. Eine einmalige Sonderzahlung kippt die Versicherung nicht sofort. Dauerhaft höhere Einnahmen hingegen schon. Deshalb solltet ihr eine geplante Gehaltserhöhung rechtzeitig mit der Kasse besprechen.
Besonders tückisch ist der Übergang von einem Minijob zu einer regulären Teilzeitstelle. Denn dabei rutscht der Partner schnell über die Grenze. Plötzlich wird er versicherungspflichtig und zahlt einen eigenen Beitrag. Zwar fällt dann auch ein eigener Lohn an, doch die zusätzliche Beitragslast schmälert den Gewinn. Deshalb solltet ihr vor jeder Stundenaufstockung kurz nachrechnen, ob sich der höhere Lohn unterm Strich wirklich lohnt. Manchmal ist es finanziell klüger, knapp unter der Grenze zu bleiben.
So beantragt ihr die Familienversicherung
Die Familienversicherung läuft nicht automatisch an. Ihr müsst sie aktiv bei der Krankenkasse des Hauptmitglieds beantragen. Der Ablauf ist jedoch unkompliziert. Folgende Schritte solltet ihr beachten.
- Zuerst: Fordert bei der Kasse des verdienenden Partners den Fragebogen zur Familienversicherung an. Viele Kassen bieten ihn auch online an.
- Danach: Tragt das Einkommen des mitzuversichernden Partners vollständig ein, also auch Mieteinnahmen oder Renten.
- Anschließend: Reicht den Fragebogen zusammen mit den nötigen Nachweisen ein, etwa Heiratsurkunde oder Einkommensnachweis.
- Zum Schluss: Die Kasse prüft den Antrag und bestätigt die beitragsfreie Mitversicherung schriftlich.
Anschließend ist der Partner rückwirkend zum gewünschten Datum versichert. Wichtig ist außerdem, Änderungen sofort zu melden. Nimmt der Partner etwa einen neuen Job auf oder steigt sein Einkommen, müsst ihr das der Kasse mitteilen. Tut ihr das nicht, drohen später Nachforderungen für die Zeit, in der die Voraussetzungen eigentlich schon weggefallen waren. Deshalb lohnt sich Transparenz von Anfang an.
Fallbeispiel: Ein Alleinverdiener-Paar rechnet nach
Schauen wir uns ein typisches Beispiel an. Anna verdient als Angestellte 4.200 € brutto im Monat und ist gesetzlich versichert. Ihr Mann Tom kümmert sich um die beiden Kinder und arbeitet nebenbei in einem Minijob. Solange Tom unter 603 € im Monat bleibt, ist er beitragsfrei über Anna mitversichert. Ebenso sind beide Kinder kostenlos abgesichert. Die Familie zahlt also nur einen einzigen Krankenkassenbeitrag, nämlich den von Anna.
Nun überlegt Tom, seinen Minijob auf eine Teilzeitstelle mit 1.200 € im Monat aufzustocken. Dadurch wird er versicherungspflichtig und zahlt einen eigenen Beitrag von etwa 110 € im Monat. Zugleich verliert die Familie die kostenlose Mitversicherung für ihn. Zwar bringt die Teilzeitstelle mehr Lohn, doch der zusätzliche Beitrag frisst einen Teil davon wieder auf. Deshalb sollte Tom genau abwägen, ob sich der Schritt lohnt. Bleiben die Kinder weiter über Anna versichert, ist der Effekt jedoch begrenzt.
Dieses Beispiel zeigt: Die Familienversicherung ist kein starres Konstrukt. Jede Veränderung beim Einkommen kann die Beitragslast verschieben. Deshalb lohnt es sich, vor größeren Schritten kurz die Zahlen zu prüfen. So trefft ihr als Paar eine bewusste Entscheidung statt einer teuren Überraschung.
Kinder mitversichern: Das gilt für Familien
Nicht nur der Ehepartner, sondern auch Kinder lassen sich beitragsfrei mitversichern. Das funktioniert grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung sogar bis 25. Auch hier gelten die Einkommensgrenzen von 565 € beziehungsweise 603 € im Minijob. Solange das Kind also kein höheres Einkommen hat, bleibt es kostenlos versichert.
Eine wichtige Ausnahme betrifft gemischte Paare. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner, kann die Familienversicherung für die Kinder entfallen. Dann müssen die Kinder unter Umständen privat versichert werden. Das verursacht zusätzliche Kosten. Wer ein Kind erwartet, sollte diese Frage früh klären – wie viel sonst noch auf euch zukommt, zeigt unser Finanzplan fürs erste Kind.
Konkret greift diese Regel, wenn der privat versicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. In diesem Fall ordnet das Gesetz die Kinder dem besserverdienenden Elternteil zu. Folglich bleibt nur der Weg in die private Versicherung der Kinder. Für viele Familien ist das ein spürbarer Kostenfaktor, denn jeder PKV-Kindertarif kostet einen eigenen Beitrag. Deshalb solltet ihr diese Konstellation schon vor der Geburt durchrechnen. Manchmal lohnt es sich sogar, dass der besserverdienende Partner in der gesetzlichen Kasse bleibt, allein um die Kinder beitragsfrei mitzuversichern.
Auch nach dem 18. Geburtstag bleibt einiges zu beachten. Studiert das Kind oder macht es eine Ausbildung, verlängert sich die Mitversicherung bis zum 25. Geburtstag. Übt das Kind in dieser Zeit jedoch einen Job über der Einkommensgrenze aus, endet die Familienversicherung. Dann muss sich das Kind selbst versichern, etwa über die studentische Krankenversicherung. Deshalb ist es sinnvoll, auch bei volljährigen Kindern den Überblick über das Einkommen zu behalten.
Freiwillig gesetzlich vs. Familienversicherung: Der Unterschied
Viele verwechseln diese beiden Modelle. Der Unterschied ist jedoch entscheidend für euren Geldbeutel. Bei der Familienversicherung zahlt der Partner keinen eigenen Beitrag. Bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung dagegen schon. Die folgende Tabelle stellt beide gegenüber.
| Merkmal | Familienversicherung | Freiwillig gesetzlich |
|---|---|---|
| Eigener Beitrag | 0 € (beitragsfrei) | ca. 200–250 € pro Monat |
| Einkommensgrenze | 565 € / 603 € (Minijob) | keine Obergrenze |
| Selbstständigkeit erlaubt | nur nebenberuflich | ja, auch hauptberuflich |
| Partner in PKV möglich | nein | ja |
Tabelle 2: Vergleich der beiden Modelle. Beitragshöhe je nach Einkommen und Kasse. Stand 2026, ohne Gewähr.
Für die meisten Alleinverdiener-Paare ist die Familienversicherung also klar günstiger. Sie funktioniert allerdings nur, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald ihr die Grenzen sprengt, landet ihr automatisch in der freiwilligen Versicherung mit eigenem Beitrag.
Die freiwillige gesetzliche Versicherung hat dennoch ihre Berechtigung. Denn sie bietet vollen Versicherungsschutz auch dann, wenn die Familienversicherung nicht greift. Das gilt etwa für hauptberuflich Selbstständige mit geringem Gewinn. Hier berechnet die Kasse den Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen, mindestens jedoch nach einem Mindesteinkommen. Daher kann der Beitrag bei niedrigem Gewinn überschaubar bleiben. Trotzdem bleibt die beitragsfreie Mitversicherung immer die günstigere Variante, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was die Familienversicherung finanziell für Paare bedeutet
Rechnen wir das einmal konkret durch. Angenommen, ein Partner verdient gut und der andere kümmert sich um Kinder oder Haushalt. Ohne Familienversicherung müsste sich der nicht verdienende Partner freiwillig gesetzlich versichern. Das kostet je nach Mindestbeitrag rund 200 bis 250 € im Monat. Über das Jahr summiert sich das auf etwa 2.400 bis 3.000 €.
Genau diese Summe spart ihr euch mit der beitragsfreien Mitversicherung. Für ein klassisches Alleinverdiener-Paar ist das ein echter Vorteil. Deshalb lohnt es sich, die Einkommensgrenze bewusst im Blick zu behalten. Wer etwa einen Minijob hat, sollte aufpassen, nicht über 603 € zu rutschen. Andernfalls verliert ihr die Beitragsfreiheit und zahlt plötzlich den vollen Beitrag.
Steuerlich spielt die Konstellation übrigens mit eurer Steuerklasse zusammen. Wer mehr über die optimale Aufteilung wissen möchte, sollte auch über staatliche Familienleistungen wie den Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2026 nachdenken. So holt ihr als Familie das Maximum heraus.
Sonderfälle: Elternzeit, Rente und Trennung
Neben dem klassischen Alleinverdiener-Modell gibt es einige Sonderfälle, die ihr kennen solltet. Denn gerade in besonderen Lebensphasen ändern sich die Voraussetzungen schnell. Im Folgenden gehen wir die wichtigsten durch.
Elternzeit und Elterngeld
Während der Elternzeit reduziert sich das Einkommen oft deutlich. Dadurch kann ein bisher selbst versicherter Partner plötzlich in die Familienversicherung rutschen. Das Elterngeld selbst zählt dabei nicht als Einkommen im Sinne der Grenze. Folglich kann sich ein Partner während der Elternzeit beitragsfrei mitversichern, sofern die übrigen Einnahmen unter der Grenze liegen. Das spart bares Geld in einer ohnehin angespannten Phase. Deshalb lohnt es sich, gleich zu Beginn der Elternzeit bei der Kasse nachzufragen.
Rentner und Familienversicherung
Auch Rentner können unter Umständen familienversichert sein. Allerdings zählt die gesetzliche Rente voll zum Gesamteinkommen. Übersteigt die Rente also die Grenze von 565 € im Monat, entfällt die Mitversicherung. Viele Rentner liegen jedoch darüber und fallen daher in die Krankenversicherung der Rentner. Bei sehr kleinen Renten hingegen bleibt die Familienversicherung möglich. Hier lohnt eine genaue Prüfung im Einzelfall, denn schon wenige Euro entscheiden über die Beitragspflicht.
Trennung und Scheidung
Bei einer Trennung endet die Familienversicherung für den Ehepartner mit der rechtskräftigen Scheidung. Solange ihr nur getrennt lebt, aber noch verheiratet seid, bleibt die Mitversicherung bestehen. Nach der Scheidung muss sich der bisher mitversicherte Partner jedoch selbst versichern. Deshalb solltet ihr diesen Punkt frühzeitig einplanen. Andernfalls steht der Partner nach der Scheidung plötzlich ohne Versicherungsschutz da. Die Kinder bleiben dagegen weiterhin über den gesetzlich versicherten Elternteil abgesichert.
Häufige Fehler bei der Familienversicherung
- Fehler 1: Nur das Gehalt zählen. Mieteinnahmen, Renten und Kapitalerträge zählen ebenfalls zum Gesamteinkommen. Rechnet daher alle regelmäßigen Einnahmen zusammen.
- Fehler 2: PKV-Effekt übersehen. Wechselt der Hauptverdiener in die PKV, entfällt die Familienversicherung komplett. Das vergessen viele beim PKV-Wechsel.
- Fehler 3: Minijob-Grenze ignorieren. Wer im Minijob über 603 € rutscht, verliert die Beitragsfreiheit. Behaltet die Grenze deshalb genau im Auge.
- Fehler 4: Selbstständigkeit nicht melden. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit müsst ihr der Kasse melden. Sonst drohen Nachforderungen.
💡 Expertentipp: Prüft einmal im Jahr, ob euer Partner noch alle Voraussetzungen erfüllt. Besonders nach einem Jobwechsel, einer Gehaltserhöhung oder einer Erbschaft lohnt sich der kurze Check bei der Kasse. So vermeidet ihr teure Nachzahlungen.
Fazit: So holt ihr das Maximum heraus
Die Familienversicherung Ehepartner ist ein starker finanzieller Hebel für Paare mit ungleichem Einkommen. Solange der Partner unter 565 € (oder 603 € im Minijob) bleibt und der Hauptverdiener gesetzlich versichert ist, spart ihr jährlich mehrere Tausend Euro. Achtet jedoch auf die drei Fallen: PKV des Hauptverdieners, hauptberufliche Selbstständigkeit und ein zu hohes Einkommen. Wer diese Punkte im Blick behält, nutzt die beitragsfreie Mitversicherung optimal aus.
Unser Rat: Prüft eure Konstellation einmal im Jahr und vor jeder größeren Veränderung. Ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse kostet nichts und schützt euch vor teuren Nachzahlungen. So bleibt die Familienversicherung das, was sie sein soll – ein verlässlicher und kostenloser Schutz für eure Familie.
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung 2026?
2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 € im Monat, das entspricht 6.780 € im Jahr. Sie berechnet sich als ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 €. Übt der Partner ausschließlich einen Minijob aus, gilt die höhere Grenze von 603 € im Monat. Diese Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 € pro Stunde steigt.
Kann ich meinen Partner mitversichern, wenn ich privat versichert bin?
Nein, das geht nicht. Die beitragsfreie Familienversicherung existiert ausschließlich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bist du privat versichert, muss sich dein Partner selbst versichern – entweder freiwillig gesetzlich oder ebenfalls privat. Beides kostet einen eigenen Beitrag. Das ist eine der häufigsten Fallen, wenn Paare über einen PKV-Wechsel nachdenken.
Was passiert mit der Familienversicherung bei Selbstständigkeit?
Wird der mitversicherte Partner hauptberuflich selbstständig, endet die Familienversicherung in der Regel. Das gilt auch bei anfangs niedrigem Gewinn, denn entscheidend ist die hauptberufliche Tätigkeit. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mit geringem Einkommen bleibt die Mitversicherung dagegen oft bestehen. Die Krankenkasse prüft das jedoch im Einzelfall.
Zählen Mieteinnahmen und Kapitalerträge zum Einkommen?
Ja, zum Gesamteinkommen zählen alle regelmäßigen Einnahmen, nicht nur das Gehalt. Dazu gehören Mieteinnahmen, Renten, Betriebsrenten und Kapitalerträge. Deshalb solltet ihr alle Einkünfte zusammenrechnen, bevor ihr die Grenze prüft. Viele Paare überschreiten die Grenze unbemerkt durch zusätzliche Einnahmen und erhalten später eine Nachforderung.
Sind Kinder auch in der Familienversicherung mitversichert?
Ja, Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag beitragsfrei mitversichert. Bei Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich das bis zum 25. Geburtstag. Es gelten dieselben Einkommensgrenzen wie beim Partner. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient – dann kann die kostenlose Versicherung für die Kinder entfallen.
Wie viel spart die Familienversicherung im Jahr?
Die Ersparnis hängt vom Mindestbeitrag der freiwilligen Versicherung ab. Üblicherweise spart ein Alleinverdiener-Paar rund 2.400 bis 3.000 € im Jahr, weil der mitversicherte Partner keinen eigenen Beitrag zahlt. Damit ist die beitragsfreie Mitversicherung einer der größten Spareffekte überhaupt für Paare mit ungleichem Einkommen.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
- GKV-Spitzenverband: Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.gkv-spitzenverband.de
- vdek (Verband der Ersatzkassen): Familienversicherung – Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen. https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 – Bezugsgröße 3.955 € monatlich. Bundesrat, Beschluss vom 21.11.2025.
- Finanztip: Einkommensgrenze für die Familienversicherung (Stand März 2026). https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2026 (13,90 €). https://www.bmas.de
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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