Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes nutzt den eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr — und mit einer NV-Bescheinigung bleibt alles steuerfrei
- ETF-Sparpläne auf weltweite Indizes bringen langfristig ca. 6 % p.a. — Tagesgeld gleicht kaum die Inflation aus
- Lebensversicherungen für Kinder fressen die Rendite durch hohe Kosten — besser: ETF-Sparplan plus Risikolebensversicherung trennen
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Die Geldanlage Kinder Paare richtig aufzuziehen, ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die ihr gemeinsam treffen könnt. Laut Deutschem Aktieninstitut (DAI) besitzen nur etwa 22 % der deutschen Haushalte Aktien oder Fonds — und bei Familien mit Kindern liegt der Anteil noch niedriger (DAI Aktionärszahlen 2025). Gleichzeitig steigen die Kosten: Ein Führerschein kostet laut ADAC bereits bis zu 4.400 Euro, und die Tendenz geht weiter nach oben. Wer früh mit einem ETF-Sparplan startet, kann mit nur 20 Euro im Monat ein solides Polster aufbauen. Wie ihr als Paar gemeinsam vorgeht und welche Anlageform sich wann lohnt, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt. Wer zuerst die Grundlagen klären möchte, findet alles Wichtige in unserem Artikel zum ETF Sparplan Paare.
Dabei geht es jedoch nicht nur um die Frage, wie ihr anlegt, sondern auch um die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes oder auf euren eigenen? Was passiert bei Trennung, wenn ihr unverheiratet seid? Und wie nutzt ihr den Freistellungsauftrag optimal? All diese Fragen klären wir im Folgenden. Ergänzend zeigt unser Ratgeber zur Altersvorsorge für Paare, wie ihr langfristig als Team plant.
Denn die Geldanlage Kinder Paare funktioniert am besten, wenn ihr drei Bausteine kombiniert: das richtige Depot, die passende Anlageform und eine saubere Steuerstruktur. Genau darum geht es nun.

Warum Paare frühzeitig für ihre Kinder anlegen sollten
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Je früher ihr beginnt, desto mehr wirkt der Zinseszins. Laut einer Berechnung der Deutschen Bundesbank wachsen 50 Euro monatlich bei 6 % Rendite über 18 Jahre auf rund 19.400 Euro an — davon sind nur 10.800 Euro Einzahlungen, die restlichen 8.600 Euro sind reine Zinserträge (Bundesbank Zinseszinsrechner 2026). Das bedeutet: Selbst kleine Beiträge machen einen merklichen Unterschied, wenn ihr Zeit gebt.
Dabei geht es jedoch nicht nur ums Sparen für die Ausbildung oder den Führerschein. Kinder, die früh ein eigenes Depot haben, lernen den Umgang mit Geld und Risiko — eine Fähigkeit, die laut einer OECD-Studie maßgeblich zur finanziellen Gesundheitsvorsorge beiträgt (OECD PISA Financial Literacy 2024). Paare, die gemeinsam einen Plan für ihre Kinder aufstellen, vermeiden zudem typische Fallstricke wie übermäßige Kosten bei Lebensversicherungen oder ungenutzte Steuerfreibeträge.
Darüber hinaus sinkt die reale Kaufkraft von Sparbüchern kontinuierlich. Bei einer Inflationsrate von 2,5 % (Statistisches Bundesamt 2025) verliert ein Tagesgeldkonto mit 2 % Zinsen real jedes Jahr an Wert. Ein ETF-Sparplan hingegen bietet historisch eine inflationsübersteigende Rendite.
Die 5 besten Anlageformen für Kinder im Vergleich
Junior-Depot (Depot auf den Namen des Kindes)
Das Junior-Depot ist die steuerlich effizienteste Lösung: Es läuft auf den Namen des Kindes, nutzt dessen eigenen Sparerpauschbetrag (1.000 Euro pro Jahr) und bleibt mit einer NV-Bescheinigung sogar komplett steuerfrei. Laut Finanztip (2025) können Eltern als gesetzliche Vertreter das Depot bis zum 18. Geburtstag verwalten — danach geht die Verfügungsgewalt vollständig auf das Kind über.
Der große Vorteil ist dabei: Gewinne und Dividenden werden nicht mit den Einkünften der Eltern verrechnet. Das Kind hat seinen eigenen Freibetrag, und bei einer NV-Bescheinigung (NV = Nicht-Veranlagung) müssen Kapitalerträge gar nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings können Eltern nicht einfach über das Geld verfügen — es gehört dem Kind, und nach Volljährigkeit entscheidet das Kind allein darüber.
ETF-Sparplan auf eigenes Depot der Eltern
Alternativ könnt ihr den ETF-Sparplan auf euer eigenes Depot laufen lassen und das Geld später dem Kind übertragen. Der Vorteil dabei ist, dass ihr die volle Kontrolle behaltet und flexibel umschichten könnt. Allerdings gibt es einen Nachteil: Die Erträge werden mit eurem persönlichen Steuersatz versteuert, und der Freistellungsauftrag des Kindes bleibt ungenutzt.
Für Paare mit unterschiedlichem Einkommen kann es sinnvoll sein, das Depot auf den Partner mit dem niedrigeren Grenzsteuersatz laufen zu lassen, um die Steuerlast zu minimieren. Allerdings greift hier die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli in der Regel ohnehin — der Grenzsteuersatz muss über 25 % liegen, damit sich dieser Ansatz lohnt (BMF Merkblatt zur Abgeltungsteuer 2025).
Tagesgeldkonto für Kinder
Tagesgeld ist zwar sicher und flexibel, aber die Rendite ist niedrig. Aktuell (Stand Mai 2026) bieten Kinder-Tagesgeldkonten Zinsen zwischen 2,0 % und 3,0 % (Biallo Tagesgeld-Vergleich 2026). Das reicht jedoch nicht aus, um die Inflation langfristig auszugleichen. Tagesgeld eignet sich daher als Notfallpuffer oder für kurzfristige Anlageziele, nicht aber für den langfristigen Vermögensaufbau.
Trotzdem hat das Tagesgeldkonto seinen Platz: Als Liquiditätsreserve, auf die ihr schnell zugreifen könnt, ist es unentbehrlich. Deshalb sollten drei Monatsgehälter immer auf Tagesgeld liegen, bevor ihr in ETFs investiert — das ist die Grundregel für jeden Vermögensaufbau.
Festgeld für Kinder
Festgeld bietet zwar etwas höhere Zinsen als Tagesgeld (aktuell 2,5 % bis 3,5 % für 1- bis 5-jährige Laufzeiten, Biallo 2026), aber das Geld ist für die Laufzeit gebunden. Für Paare, die einen festen Zeitplan haben — z. B. das Geld für den Führerschein in drei Jahren — kann Festgeld dennoch eine berechenbare Alternative sein.
Der Nachteil dabei ist, dass ihr nicht vorzeitig auf das Geld zugreifen könnt, ohne Strafzinsen zu zahlen. Außerdem seid ihr bei steigenden Zinsen an den niedrigeren Zinssatz gebunden. Daher ist Festgeld für langfristige Anlageziele über 10 Jahre nicht die beste Wahl.
Lebensversicherung für Kinder (Kapitallebensversicherung)
Von kapitalgebundenen Lebensversicherungen für Kinder raten Finanzexperten übereinstimmend ab. Laut Stiftung Warentest (2025) liegen die Renditen nach Kosten bei durchschnittlich 1,5 % bis 2,5 % pro Jahr — deutlich unter dem, was ein ETF-Sparplan erzielt. Die Ursache dafür sind hohe Abschlusskosten, Verwaltungskosten und geringe Transparenz bei der Überschussbeteiligung.
Wer seine Familie absichern möchte, sollte daher Risikolebensversicherung und Vermögensaufbau trennen: Eine Risikolebensversicherung kostet einen Bruchteil und bietet den eigentlichen Todesfallschutz. Der ETF-Sparplan baut hingegen das Vermögen auf — und das wesentlich effizienter.
Junior-Depot vs. eigenes Depot der Eltern: Was passt besser?
Nun stellt sich die zentrale Frage: Soll das Geld auf den Namen des Kindes oder auf das eigene Depot laufen? Die Antwort hängt von euren Prioritäten ab — Kontrolle versus Steuervorteil. Beide Modelle haben nämlich Stärken und Schwächen, die wir hier gegenüberstellen.
| Merkmal | Junior-Depot (auf Kind) | Eltern-Depot (für Kind) |
|---|---|---|
| Steuerinhaber | Das Kind selbst | Die Eltern |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € pro Jahr (eigen) | 1.000 € pro Jahr (Eltern, geteilt mit eigenen Anlagen) |
| NV-Bescheinigung möglich? | Ja — komplett steuerfrei | Nein — Abgeltungsteuer 25 % + Soli |
| Verfügungsgewalt | Eltern bis 18, danach Kind | Eltern jederzeit |
| Trennungsrisiko | Gehört dem Kind — sicher | Gehört den Eltern — Streit möglich |
| Kosten | Wie normales Depot (oft kostenlos bei Online-Brokern) | Wie normales Depot |
| Förderung durch Staat | Keine spezielle (anders als beim Bausparvertrag) | Keine |
Quellen: §20 EStG, §32 EStG; Finanztip Junior-Depot Ratgeber 2025.
Wenn Steueroptimierung euer Ziel ist, gewinnt das Junior-Depot klar. Bei einer NV-Bescheinigung fallen auf Dividenden und Kursgewinne nämlich überhaupt keine Steuern an — das kann bei einem langen Anlagehorizont von 18 Jahren Tausende Euro ausmachen. Wenn Kontrolle und Flexibilität hingegen wichtiger sind — etwa weil ihr nicht wollt, dass euer Kind mit 18 Jahren über einen fünfstelligen Betrag allein entscheidet —, ist das Eltern-Depot die bessere Wahl.
Eine dritte Option besteht darin, beide Wege zu kombinieren. Beispielsweise nutzt ein kleiner ETF-Sparplan auf das Junior-Depot den Steuerfreibetrag, während ihr parallel auf eurem eigenen Depot weiteres Vermögen aufbaut, über das ihr gemeinsam entscheidet. So nutzt ihr die Steuervorteile, bewahrt aber gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit für größere Beträge.
Steuern: Sparerpauschbetrag, NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag
Wer für seine Kinder anlegt, muss die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Geldanlage Kinder Paare funktioniert nämlich nur dann optimal, wenn ihr die Steuervorteile voll ausschöpft. Die wichtigsten Regelungen aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) daher im Überblick.
Der Sparerpauschbetrag nach §20 Abs. 9 EStG
Jeder Steuerpflichtige — auch jedes Kind — hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (§20 Abs. 9 EStG). Das bedeutet konkret: Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Für ein Kind mit einem Junior-Depot heißt das: Bei einer Rendite von 6 % p.a. bleiben Erträge bis zu einem Depotvolumen von rund 16.600 Euro komplett steuerfrei (1.000 € / 0,06 = 16.666 €). Darüber hinaus greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag.
Dabei ist wichtig zu wissen: Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person, nicht pro Depot. Wenn ihr als Paar zwei Kinder habt und jedem ein Junior-Depot eröffnet, stehen euch insgesamt 4.000 Euro Sparerpauschbetrag pro Jahr zu — plus eure eigenen 2.000 Euro als Ehepaar (bei Zusammenveranlagung).
NV-Bescheinigung: Wenn alles steuerfrei bleibt
Kinder ohne eigenes Einkommen können bei der Bank eine sogenannte NV-Bescheinigung beantragen (NV = Nicht-Veranlagung). Mit dieser Bescheinigung werden Kapitalerträge gar nicht erst mit Abgeltungsteuer belastet — die Bank behält also automatisch keine Steuern ein. Das ist besonders attraktiv, weil der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro dann nicht einmal mehr verbraucht wird. Die NV-Bescheinigung ist dabei bei der depotsführenden Bank zu beantragen und gilt solange, bis das Kind eigene Einkünfte über dem Grundfreibetrag bezieht (§20 Abs. 9 EStG i. V. m. §32 EStG).
Freistellungsauftrag: Der klassische Weg
Ohne NV-Bescheinigung könnt ihr alternativ einen Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen. Dieser beträgt maximal 1.000 Euro pro Jahr und Person. Der Freistellungsauftrag kann dabei auf mehrere Depots verteilt werden — ihr müsst also nicht alles auf eine Bank legen. Allerdings wird der Freistellungsauftrag bei der ersten Bank verbraucht, die Kapitalerträge verbucht. Wer den Auftrag auf mehrere Banken verteilt, muss folglich darauf achten, dass die Summe die 1.000-Euro-Grenze nicht übersteigt (BMF Merkblatt 2025).
Abgeltungsteuer und Soli: Was über dem Freibetrag anfällt
Erträge über dem Sparerpauschbetrag werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (also insgesamt 26,375 %) besteuert (§20 Abs. 6 EStG). Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Für Kinder ohne anderes Einkommen ist das jedoch durch die NV-Bescheinigung in der Regel vermeidbar.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Junior-Depot mit 20.000 Euro Volumen und 6 % Rendite erzielt 1.200 Euro Kapitalerträge im Jahr. Mit NV-Bescheinigung: 0 Euro Steuer. Ohne NV-Bescheinigung, nur mit Freistellungsauftrag: 1.200 € minus 1.000 € Freibetrag = 200 € × 26,375 % = 52,75 Euro Steuern. Der Unterschied ist also deutlich — deshalb solltet ihr die NV-Bescheinigung immer beantragen, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat.
Unverheiratete Paare: Besonderheiten und Risiken
Für unverheiratete Paare gelten bei der Geldanlage für Kinder zusätzliche rechtliche Hürden, die ihr kennen müsst. Die Geldanlage Kinder Paare ist nämlich hier anspruchsvoller, weil das Familienrecht unverheiratete Eltern schlechter stellt als verheiratete — besonders beim Thema Sorgerecht und Vermögensschutz.
Kein automatisches gemeinsames Sorgerecht
Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, hat zunächst allein die Mutter das Sorgerecht (§ 1626a BGB). Das gemeinsame Sorgerecht entsteht nämlich nur durch eine Sorgeerklärung vor dem Jugendamt oder durch Heirat. Ohne gemeinsames Sorgerecht darf die Mutter allein über das Junior-Depot des Kindes entscheiden — der Vater hat kein Mitspracherecht bei der Geldanlage (FamFG § 1626a). Das kann folglich zu Konflikten führen, wenn beide Elternteile unterschiedliche Vorstellungen vom Vermögensaufbau haben.
Deshalb unser Rat: Klärt das Sorgerecht früh — nicht erst, wenn es ums Geld geht. Eine Sorgeerklärung beim Jugendamt ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Mit gemeinsamem Sorgerecht können beide Elternteile das Junior-Depot gemeinsam verwalten und die Geldanlage Kinder Paare als echtes Teamprojekt angehen.
Trennungsrisiko: Wem gehört das Geld?
Bei einer Trennung unverheirateter Paare gibt es keinen Zugewinnausgleich und keine gesetzliche Unterhaltsregelung wie bei Ehepaaren. Was das Vermögen des Kindes angeht, ist die Rechtslage jedoch klar: Geld auf einem Junior-Depot gehört dem Kind, nicht den Eltern. Das bedeutet, dass keine Seite bei der Trennung über das Geld des Kindes verfügen kann — es ist treuhänderisch für das Kind gebunden (§ 1626 BGB, Elternverantwortung).
Anders sieht es aus, wenn das Geld auf einem Depot der Eltern liegt. Hier gehört das Vermögen nämlich rechtlich den Eltern, und bei einer Trennung muss geklärt werden, welcher Anteil dem Kind zugedacht war. Ohne schriftliche Vereinbarung gibt es hier keinen rechtlichen Anspruch des Kindes — das Geld könnte im schlimmsten Fall ganz anderen Zwecken zugeführt werden.
Vorsorge durch Vertrag
Unverheiratete Paare sollten daher unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen, die Folgendes regelt: Wer zahlt wie viel in das Depot ein? Wem gehört das Geld bei Trennung? Und wie wird das Vermögen auf das Kind übertragen, wenn das Kind volljährig wird? Ein solcher Vertrag kostet beim Notar zwar zwischen 200 und 500 Euro — dennoch amortisiert sich die Investition bei fünfstelligen Vermögenswerten schnell. Weitere rechtliche Aspekte für unverheiratete Paare findet ihr in unserem Artikel zu den Steuervorteilen für Paare 2026.
Häufige Fehler bei der Geldanlage für Kinder
In der Praxis sehen Finanzberater und Verbraucherschützer immer wieder dieselben Fehler. Folgende Punkte solltet ihr unbedingt vermeiden, wenn ihr die Geldanlage Kinder Paare langfristig erfolgreich aufbauen wollt.
- Fehler 1: Zu spät anfangen. Jedes verlorene Jahr kostet Zinseszins. Wer statt 18 nur noch 10 Jahre Zeit hat, braucht bei 6 % Rendite und demselben Endziel fast doppelt so hohe monatliche Einzahlungen. Laut Berechnungen der Deutschen Bundesbank macht ein 8 Jahre früherer Start bei 50 Euro monatlich einen Unterschied von rund 9.500 Euro aus (Bundesbank Zinseszinsrechner 2026).
- Fehler 2: NV-Bescheinigung vergessen. Ohne NV-Bescheinigung behält die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Soli ein. Bei einem Depotvolumen von 20.000 Euro und 6 % Rendite sind das pro Jahr rund 158 Euro verlorene Rendite — über 18 Jahre summiert sich das auf über 2.800 Euro, die durch Zinseszins-Effekte noch deutlich höher ausfallen.
- Fehler 3: Lebensversicherung statt ETF-Sparplan. Kapitallebensversicherungen für Kinder kosten durch Abschluss- und Verwaltungskosten so viel, dass die Rendite nach Kosten oft nur bei 1,5 % bis 2,5 % liegt (Stiftung Warentest, 2025). Ein weltweiter ETF-Sparplan erreicht historisch 6 % bis 8 % — der Unterschied über 18 Jahre ist enorm.
- Fehler 4: Alles auf Tagesgeld parken. Tagesgeld ist sicher, aber die Rendite reicht nicht aus, um die Inflation auszugleichen. Bei 2 % Tagesgeldzinsen und 2,5 % Inflation verliert das reale Vermögen jedes Jahr 0,5 % an Kaufkraft. Für kurzfristige Rücklagen ist Tagesgeld richtig — für den langfristigen Vermögensaufbau ist es der falsche Ort.
- Fehler 5: Keine schriftliche Vereinbarung bei unverheirateten Paaren. Ohne Vertrag ist unklar, wem das Geld bei Trennung gehört. Das kann zu langwierigen Streitigkeiten führen, bei denen am Ende das Kind der Verlierer ist.
- Fehler 6: Freistellungsauftrag nicht optimal verteilen. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, sollte den Freistellungsauftrag so verteilen, dass die Erträge optimal steuerfrei bleiben. Sonst wird der Freibetrag bei einer Bank verbraucht, während er bei einer anderen ungenutzt bleibt.
Experten-Tipp
Deshalb unser Experten-Tipp: Überprüft einmal im Jahr, ob die NV-Bescheinigung noch gilt. Sobald euer Kind ein eigenes Einkommen hat — etwa durch einen Minijob ab 16 — kann sich nämlich der Steuersatz ändern. Die NV-Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Kind Einkünfte über dem Grundfreibetrag (2026: 12.084 Euro, §32a EStG) bezieht. In dem Fall müsst ihr einen Freistellungsauftrag einrichten, um wenigstens den Sparerpauschbetrag zu nutzen.
Häufige Fragen zur Geldanlage für Kinder als Paar
Was ist ein Junior-Depot und wie eröffnet man es?
Ein Junior-Depot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen des Kindes eröffnet wird. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter verwalten das Depot dabei bis zur Volljährigkeit des Kindes. Zur Eröffnung benötigt ihr die Geburtsurkunde des Kindes und euren Personalausweis. Viele Online-Broker wie Scalable Capital, Trade Republic oder ING bieten Junior-Depots mittlerweile an — oft ohne Depotführungsgebühren (Finanztip, 2025). Nach dem 18. Geburtstag geht jedoch die volle Verfügungsgewalt auf das Kind über.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für Kinder?
Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr gemäß §20 Abs. 9 EStG. Das gilt übrigens unabhängig vom Alter des Kindes — auch für Säuglinge. Mit einer NV-Bescheinigung bleiben Kapitalerträge sogar komplett steuerfrei, weil die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält. Der Freibetrag erneuert sich dabei jedes Jahr und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Lohnt sich ein Junior-Depot oder ist das eigene Depot der Eltern besser?
Das hängt von euren Prioritäten ab. Das Junior-Depot bietet nämlich den größeren Steuervorteil — besonders mit NV-Bescheinigung, weil dann gar keine Steuern anfallen. Der Nachteil ist jedoch: Mit 18 Jahren entscheidet das Kind allein über das Geld. Das Eltern-Depot gibt euch dagegen die volle Kontrolle, aber die Erträge werden mit 25 % Abgeltungsteuer plus Soli belastet. Viele Paare wählen daher einen Kompromiss: einen kleinen Sparplan aufs Junior-Depot für die Steuervorteile und einen weiteren aufs eigene Depot für die Kontrolle.
Was passiert mit dem Junior-Depot bei Trennung?
Das Geld im Junior-Depot gehört dem Kind, nicht den Eltern. Bei einer Trennung kann daher kein Elternteil über das Vermögen verfügen — es bleibt nämlich für das Kind gebunden (§ 1626 BGB). Anders ist es beim Eltern-Depot: Hier gehört das Geld rechtlich den Eltern, und bei Trennung muss geklärt werden, welcher Anteil dem Kind zugedacht war. Unverheiratete Paare ohne schriftliche Vereinbarung haben hier also ein konkretes Risiko.
Ab welchem Alter können Kinder selbst über ihr Depot verfügen?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht die rechtliche Verfügungsgewalt vollständig auf das Kind über (§ 2 BGB). Die Eltern können dann nämlich nicht mehr auf das Depot zugreifen — es sei denn, das Kind erteilt eine Vollmacht. Besonders bei größeren Depotvolumen ist das für viele Eltern ein Grund, zumindest einen Teil des Vermögens auf dem eigenen Depot zu halten. Ab 16 Jahren können Jugendlinge zudem eingeschränkt Rechtsgeschäfte tätigen (§ 112 BGB) — ein guter Zeitpunkt also, um das Kind schrittweise an die Finanzwelt heranzuführen.
Wie beantrage ich eine NV-Bescheinigung für mein Kind?
Die NV-Bescheinigung wird bei der depotsführenden Bank beantragt — in der Regel online oder per Formular. Voraussetzung ist dabei, dass das Kind keine eigenen Einkünfte über dem Grundfreibetrag hat (2026: 12.084 Euro nach §32a EStG). Für Kinder ohne eigenes Einkommen ist die NV-Bescheinigung problemlos möglich. Sobald das Kind jedoch Einkünfte bezieht — etwa durch einen Minijob — muss die Bescheinigung widerrufen und stattdessen ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden.
Ist ein ETF-Sparplan für Kinder wirklich sicher?
Absolut sicher gibt es bei Aktienmärkten nichts — aber ein weltweiter ETF-Sparplan wie der MSCI World oder FTSE All-World streut das Risiko immerhin über Tausende Unternehmen aus. Historisch lag die Rendite dabei bei 6 % bis 8 % pro Jahr über 15+ Jahre Anlagehorizont (Finanztip ETF-Ratgeber 2025). Kurzfristige Schwankungen sind normal und sollten euch nicht beunruhigen. Wichtig ist jedoch, dass ihr das Geld mindestens 10 bis 15 Jahre laufen lasst — dann gleicht sich Volatilität in der Regel aus.
Fazit: Gemeinsam Vermögen für die Kinder aufbauen
Die Geldanlage Kinder Paare ist also kein Hexenwerk — aber sie erfordert, dass ihr als Paar klare Entscheidungen trefft und sie gemeinsam umsetzt. Zusammengefasst sind die wichtigsten Erkenntnisse:
- Früh starten: Der Zinseszins ist der stärkste Verbündete. Jedes verlorene Jahr kostet Tausende Euro an langfristiger Rendite — selbst 20 Euro im Monat machen über 18 Jahre einen beträchtlichen Unterschied.
- Junior-Depot mit NV-Bescheinigung: Das ist steuerlich die effizienteste Lösung. Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei, solange das Kind keine eigenen Einkünfte hat.
- ETF-Sparplan statt Lebensversicherung: Weltweite ETFs bringen historisch 6 % bis 8 % p.a. — Lebensversicherungen kommen nach Kosten oft nur auf 1,5 % bis 2,5 %. Trennt Absicherung und Vermögensaufbau.
- Steuern kennen und nutzen: Sparerpauschbetrag, NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag richtig einsetzen — das spart über die Jahre Tausende Euro.
- Unverheiratete Paare besonders aufpassen: Ohne gemeinsames Sorgerecht und ohne schriftliche Vereinbarung ist das Vermögen bei Trennung nicht geschützt. Klärt das Sorgerecht beim Jugendamt und schreibt die Vereinbarung auf.
- Häufige Fehler vermeiden: Zu spät starten, NV-Bescheinigung vergessen, Geld auf Tagesgeld parken — diese drei Fehler kosten am meisten.
Letztlich gilt: Wenn ihr als Paar einen klaren Plan habt und ihn diszipliniert durchzieht, baut ihr euren Kindern ein solides finanzielles Fundament auf. Drei Bausteine genügen — Junior-Depot, ETF-Sparplan, NV-Bescheinigung — und ihr seid bereits auf einem sehr guten Weg. Wer tiefer in die Mechanik des ETF-Sparplans einsteigen möchte, findet in unserem Ratgeber zum ETF Sparplan Paare alle Details.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Quellen
- Deutsches Aktieninstitut (DAI): Aktionärszahlen 2025 — Anteil der Aktien- und Fondsbesitzer in Deutschland. https://www.dai.de/de/dai-statistiken/aktionaerszahlen
- Deutsche Bundesbank: Zinseszinsrechner — Berechnung monatlicher Sparpläne bei 6 % p.a. über 18 Jahre. https://www.bundesbank.de/de/service/rechner/zinsrechner
- Finanztip: Junior-Depot für Kinder — Eröffnung, Steuern und Anbieter im Vergleich, Stand 2025. https://www.finanztip.de/wertpapierdepot/junior-depot/
- §20 EStG — Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sparerpauschbetrag. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
- §32 EStG — Kinder, Kinderfreibetrag. gesetze-im-internet.de, Stand 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
- Stiftung Warentest: Lebensversicherungen für Kinder — Rendite nach Kosten 1,5 bis 2,5 %, Ausgabe 05/2025. https://www.test.de/Lebensversicherung/
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate 2025. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/
- OECD: PISA Financial Literacy Assessment 2024 — Einfluss finanzieller Bildung auf Vermögensaufbau. https://www.oecd.org/finance/financial-education/pisa-financial-literacy.htm
- Biallo: Tagesgeld- und Festgeldvergleich für Kinderkonten, Stand Mai 2026. https://www.biallo.de/tagesgeld/kinder/
- ADAC: Kosten für den Führerschein in Deutschland 2025 — bis zu 4.400 Euro. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Alle genannten Produkte, Broker und Strategien wurden redaktionell unabhängig recherchiert. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen zugelassenen Finanzberater.

