Paare, die gemeinsam investieren, bauen im Durchschnitt 40 % mehr Vermögen auf als Singles mit gleichem Einkommen — weil geteilte Fixkosten mehr Sparkapital freisetzen. Aber das richtige Setup entscheidet darüber, ob ihr am Ende mehr Vermögen oder mehr Steuerprobleme habt.
14,1 Millionen Deutsche besitzen 2025 Aktien oder ETFs — ein historischer Rekord (DAI 2025). Immer mehr Paare stellen sich die Frage: Investieren wir gemeinsam in einem Depot, oder bleibt jeder bei seinen eigenen Wertpapieren? Die Antwort hängt von eurem Beziehungsstatus, euren Einkommensverhältnissen und — ganz konkret — von der Schenkungssteuer ab.
Dieser Ratgeber zeigt euch, wann ein Gemeinschaftsdepot steuerlich sinnvoll ist, welche Broker es 2026 noch anbieten und wie ihr das neue staatlich geförderte AV-Depot als Paar optimal nutzt. Außerdem: Die Schenkungssteuer-Falle, die für 3,26 Millionen unverheiratete Paare real und teuer werden kann.

Was ist ein ETF-Sparplan und warum ist er für Paare besonders relevant?
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Ein ETF-Sparplan ist ein automatischer Investitionsplan: Ihr legt einen festen Betrag fest (z. B. 100 €/Monat), und die Bank kauft automatisch ETF-Anteile für euch — egal ob der Markt gerade hoch oder niedrig steht. Der Cost-Average-Effekt glättet Kursschwankungen über die Zeit.
Für Paare ist der ETF-Sparplan aus mehreren Gründen besonders attraktiv:
- Gemeinsames Ziel: Ihr investiert auf ein gemeinsames Ziel hin — Immobilienkauf, Rente, finanzielle Freiheit
- Sparerpauschbetrag verdoppelt: Als Paar habt ihr zusammen 2.000 € steuerfreien Kapitalertrag pro Jahr (je 1.000 €), egal ob ihr verheiratet seid oder nicht
- Niedrige Einstiegshürde: ETF-Sparpläne bei ING oder Comdirect starten ab 1 € monatlich — auch wenn ihr unterschiedlich viel verdient, könnt ihr proportional einzahlen
- Langfristiger Zinseszinseffekt: 200 €/Monat über 30 Jahre bei 7 % p.a. ergibt ca. 243.000 € — doppelt so viel wie 100 € über 30 Jahre
Der wichtigste Aspekt für Paare: Wie organisiert ihr die Depots rechtlich? Das ist keine Formalität — es entscheidet über Steuern, Haftung und Verhalten bei Trennung oder Todesfall.
Gemeinschaftsdepot oder zwei Einzeldepots: Was ist der Unterschied?
Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot, das von zwei gleichberechtigten Inhabern gemeinsam geführt wird. In der Praxis wird es fast immer als Oder-Depot geführt — jeder Partner kann allein handeln, Sparpläne anpassen und Wertpapiere kaufen oder verkaufen (zendepot.de, 2025).
Die Alternative: Jeder führt sein eigenes Einzeldepot. Beide investieren unabhängig voneinander — eventuell abgestimmt auf eine gemeinsame Strategie, aber rechtlich getrennt.
| Kriterium | Gemeinschaftsdepot | Zwei Einzeldepots |
|---|---|---|
| Eigentum | Hälftig beiden zugeordnet | Klar bei jeweiligem Inhaber |
| Freistellungsauftrag | Gemeinsam bis 2.000 € (nur Ehepaare) | Je 1.000 € pro Person = 2.000 € gesamt |
| Schenkungssteuer-Risiko | Bei ungleichen Einzahlungen | Kein Risiko |
| Trennungsfolgen | Komplizierte Aufteilung | Kein Problem |
| Todesfall | Partner bleibt handlungsfähig | Depot wird gesperrt bis Erbschein |
| Verwaltungsaufwand | Einmal für beide | Doppelter Aufwand |
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht beachten: Die Rendite ist bei beiden Modellen identisch. Zwei getrennte Sparpläne à 100 €/Monat über 20 Jahre bei 7 % p.a. erzielen exakt denselben Endwert (~104.000 €) wie ein gemeinsamer Sparplan von 200 €/Monat (DAI/eigene Berechnung, 2026). Der Unterschied liegt ausschließlich in der steuerlichen und rechtlichen Behandlung.
Steuerliche Vor- und Nachteile 2026 im Detail
Die steuerliche Behandlung ist der wichtigste Faktor bei der Entscheidung für oder gegen ein Gemeinschaftsdepot. Und hier sind die Regeln für Verheiratete und Unverheiratete grundlegend verschieden.
Für verheiratete Paare (und eingetragene Lebenspartner)
Für Ehepaare ist das Gemeinschaftsdepot in der Regel steuerlich optimal. Ihr könnt einen gemeinsamen Freistellungsauftrag von bis zu 2.000 € einrichten (§ 20 Abs. 9 EStG). Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste beider Partner direkt im Depot, und erst wenn die 2.000 € überschritten werden, führt sie die Abgeltungssteuer ab (zendepot.de, 2025). Das ist komfortabel und erfordert keine separate Verwaltung zweier Freistellungsaufträge.
Außerdem schützt der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € alle 10 Jahre Ehepaare vor Steuerproblemen bei ungleichen Einzahlungen (§ 16 ErbStG) — selbst wenn einer von euch deutlich mehr einzahlt als der andere.
Für unverheiratete Paare
Hier sieht die Lage komplett anders aus. Die meisten Banken erlauben einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nur für Ehepaare. Als unverheiratetes Paar wird die Steuer oft ab dem ersten Euro Gewinn abgezogen — ihr müsst sie euch mühsam über die Einkommensteuererklärung zurückholen (zendepot.de, 2025).
Noch wichtiger: Der Schenkungsfreibetrag beträgt für unverheiratete Paare nur 20.000 € alle 10 Jahre (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG). Bei ungleichen Einzahlungen in ein gemeinsames Depot läuft die Uhr schnell ab.
Die Schenkungssteuer-Falle: Konkretes Rechenbeispiel für Unverheiratete
Das Finanzamt geht bei einem Gemeinschaftsdepot (Oder-Depot) davon aus, dass das Vermögen beiden Partnern hälftig gehört — unabhängig davon, wer eingezahlt hat (extraetf.com, 2025). Das führt zu einem konkreten Risiko:
- Partner A zahlt monatlich 400 € in das Gemeinschaftsdepot ein, Partner B zahlt 0 €
- Nach einem Jahr: 4.800 € — das Finanzamt wertet 2.400 € (die Hälfte) als Schenkung an B
- Nach 5 Jahren: 24.000 € Einzahlungen → 12.000 € als Schenkung → 12.000 € über dem Freibetrag von 20.000 €? Nein, aber nah dran
- Genauer: Nach knapp 8,4 Jahren (400 € × 12 × 8,4 = 40.320 € Einzahlungen → 20.160 € als Schenkung) ist der Freibetrag erstmals überschritten
- Auf den übersteigenden Betrag: 30 % Schenkungssteuer (Steuerklasse III) → 160 € × 30 % = 48 € im ersten Jahr des Überschreitens
Tatsächlich: Wenn nur Partner A einzahlt und 400 €/Monat über 10 Jahre (48.000 € Gesamteinzahlung), gelten 24.000 € als Schenkung. Der Freibetrag von 20.000 € wird um 4.000 € überschritten — das ergibt ca. 1.200 € Schenkungssteuer (Steuerklasse III, 30 %) (zendepot.de, 2025).
Die Lösung:
- Beide Unverheirateten führen getrennte Einzeldepots — kein Schenkungssteuer-Risiko
- Oder: Schriftliche Vereinbarung über die exakten Einzahlungsanteile und Eigentumsquoten vor der Depoteröffnung
- Boni, Erbschaften und Einmalzahlungen niemals direkt ins Gemeinschaftsdepot — immer erst aufs Einzelkonto
Vorabpauschale 2026: So berechnet ihr eure Steuerlast
Seit 2018 erhebt das Finanzamt jedes Jahr eine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs — auch ohne Verkauf. 2026 ist diese Steuer wegen des hohen Basiszinses besonders relevant.
Berechnung für ein 50.000 € ETF-Depot 2026:
- Basiszins 2026: 3,20 % (Deutsche Bundesbank)
- Basisertrag = 50.000 € × 2,24 % (= 70 % × 3,20 %) = 1.120 €
- Teilfreistellung Aktienfonds: 30 % → steuerpflichtig: 1.120 € × 70 % = 784 €
- Abgeltungssteuer 25 % + Solidaritätszuschlag: ca. 206 € Steuerlast
Mit einem vollständig genutzten Freistellungsauftrag (2.000 € für Ehepaare im Gemeinschaftsdepot) entfällt die Vorabpauschale vollständig, da 784 € unter dem Freibetrag liegt. Ohne Freistellungsauftrag — wie es bei unverheirateten Paaren im Gemeinschaftsdepot oft passiert — müsstet ihr die 206 € über die Steuererklärung zurückholen.
Broker-Vergleich Gemeinschaftsdepot 2026
Nicht alle Broker bieten 2026 noch ein Gemeinschaftsdepot an. Besonders die Neobroker haben sich aus diesem Segment zurückgezogen:
| Broker | Gemeinschaftsdepot | Depot-Kosten | Sparplan ab |
|---|---|---|---|
| ING | Ja (empfohlen) | Kostenlos | 1 € |
| Comdirect | Ja | Kostenlos | 1 € |
| Consorsbank | Ja | Kostenlos | 10 € |
| Flatex | Ja | 0,10 %/Jahr (Mindestgeb.) | 25 € |
| Trade Republic | Nein | – | – |
| Scalable Capital | Nein | – | – |
Quelle: zendepot.de, extraetf.com, Stand Dezember 2025.
Die ING gilt laut mehreren Vergleichen als das beste Gemeinschaftsdepot 2026 — kostenloses Depot, Sparplan ab 1 €, volle MSCI-World-ETF-Auswahl und ein unkompliziertes Online-Verfahren zur Depoteröffnung (zendepot.de, 2025). Wer Trade Republic oder Scalable Capital nutzt, muss auf das Gemeinschaftsdepot verzichten — ein häufiger Punkt, den viele ETF-Sparer zu spät bemerken.
Tipp: Für unverheiratete Paare, die trotz allem gemeinsam verwalten wollen, ist ein Einzeldepot bei der ING mit Depotvollmacht für den anderen Partner ein guter Mittelweg. Das Depot gehört rechtlich nur einer Person — kein Schenkungssteuer-Risiko, kein gemeinsame Haftung.
Das neue AV-Depot 2026: Staatliche Förderung von bis zu 1.200 € für Paare
Ein echtes Novum, das bislang kein Wettbewerber-Ratgeber für Paare erwähnt: Ab 2026 gibt es das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot (AV-Depot) als Teil des Rentenpakets II.
Die wichtigsten Fakten zum AV-Depot 2026:
- Förderung: Bis zu 600 € staatliche Zulage pro Person pro Jahr
- Für Paare kombiniert: Bis zu 1.200 € Gesamtförderung
- Voraussetzung: Mindesteinzahlung von 3 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
- Anlage: ETF-basiert, kostengünstig, langfristig angelegt
- Steuer: Einzahlungen steuerbegünstigt; Auszahlung im Rentenalter zu niedrigerem Steuersatz
Das AV-Depot ist immer ein Einzelprodukt — jeder Partner beantragt sein eigenes. Aber für Paare, die maximal von staatlicher Förderung profitieren wollen, ist die Kombination aus AV-Depot (je 600 € Förderung) + Einzeldepots (je 1.000 € Sparerpauschbetrag) die optimale Struktur.
Tipp für Paare: Richtet zuerst das AV-Depot ein und schöpft die staatliche Förderung aus. Den Rest investiert ihr über eure Einzeldepots oder — falls verheiratet — über ein Gemeinschaftsdepot. Weitere Strategien für gemeinsame Geldanlage findet ihr in unserem Ratgeber zur Geldanlage für Paare.
Was passiert bei Trennung oder Tod?
Das Gemeinschaftsdepot zeigt seine wahre Natur erst in der Krise. Zwei Szenarien, die ihr kennen solltet:
Szenario 1: Trennung
Beim Oder-Depot kann jeder Partner allein handeln — auch mitten in einer Trennung. Das bedeutet: Ein Partner kann alle Wertpapiere verkaufen, bevor der andere reagiert. Rechtlich gilt bei der Aufteilung das 50/50-Prinzip nach § 430 BGB, unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat (zendepot.de, 2025).
Bei Ehepartnern mit Zugewinngemeinschaft wird das Depot zum Zeitpunkt der Trennung bewertet und fließt in den Zugewinnausgleich nach § 1374 BGB. Das ist rechtlich geregelt, aber organisatorisch aufwendig.
Szenario 2: Todesfall
Hier zeigt das Gemeinschaftsdepot einen echten Vorteil: Beim Oder-Depot bleibt der überlebende Partner handlungsfähig und kann das Depot weiter verwalten, Sparpläne anpassen oder Wertpapiere verkaufen — ohne auf einen Erbschein warten zu müssen. Bei einem Einzeldepot hingegen wird das Depot nach dem Tod des Inhabers oft zunächst gesperrt. Dieser Prozess kann Monate dauern (zendepot.de, 2025).
Aber: Die hälftige Erbmasse des Verstorbenen fällt an dessen Erben — nicht automatisch vollständig an den überlebenden Partner. Ohne Testament kann es für unverheiratete Paare hier teuer werden.
Entscheidungsmatrix: Welches Modell passt zu euch?
Basierend auf Beziehungsstatus, Einkommensverhältnissen und Risikobereitschaft ergibt sich folgende Empfehlung:
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Verheiratet, ähnliche Einkommen | Gemeinschaftsdepot | Gemeinsamer Freibetrag, Schenkungssteuer kein Thema |
| Verheiratet, starke Einkommensschere | Gemeinschaftsdepot oder Kombination | 500k€ Freibetrag schützt, aber Eigentumsanteil dokumentieren |
| Unverheiratet, gleiche Einzahlungen | Zwei Einzeldepots | Sauber, kein Steuerproblem, gleiche Rendite |
| Unverheiratet, ungleiche Einkommen | Zwei Einzeldepots + Vollmacht | Kein Schenkungssteuer-Risiko, trotzdem gemeinsam verwaltbar |
| Jedes Paar | AV-Depot zuerst | Bis 1.200 € Förderung kostenlos mitnehmen |
Für den ETF-Sparplan selbst empfehlen wir unabhängig vom Modell: breite Streuung via MSCI World oder FTSE All World, Kosten unter 0,2 % TER, automatische Wiederanlage (thesaurierend) für maximalen Zinseszinseffekt. Wie ihr als Paar eine gemeinsame Anlagestrategie entwickelt, lest ihr in unserem Leitfaden zu ETF für Einsteiger.
So richtet ihr euren ETF-Sparplan als Paar ein: Schritt für Schritt
Sobald ihr euch für ein Modell entschieden habt, geht es an die praktische Umsetzung. Hier ist ein vollständiger Leitfaden:
Schritt 1: Depot eröffnen
Bei Neobroker-Fans wie Trade Republic müsst ihr umdenken: Für ein Gemeinschaftsdepot kommt nur ING, Comdirect oder Consorsbank infrage. Die Depot-Eröffnung läuft vollständig online ab — Videoident für beide Partner, fertig. Für Einzeldepots habt ihr die volle Broker-Auswahl.
Schritt 2: Freistellungsauftrag einrichten
Direkt nach der Depoteröffnung: Freistellungsauftrag stellen. Ehepaare können den gemeinsamen Betrag von 2.000 € beim Gemeinschaftsdepot einrichten. Bei Einzeldepots stellt jeder seinen eigenen Auftrag über 1.000 €. Habt ihr mehrere Depots oder Konten mit Kapitalerträgen (Tagesgeld, Gemeinschaftskonto), müsst ihr den Freibetrag aufteilen — insgesamt nicht mehr als 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare zusammenveranlagt).
Schritt 3: ETF auswählen
Für Paare ohne Vorerfahrung: Beginnt mit einem einzigen breit gestreuten ETF:
- MSCI World (ca. 1.400 Unternehmen aus 23 Ländern) — ideal für den Einstieg
- FTSE All World (ca. 3.700 Unternehmen inkl. Schwellenländer) — noch breiter gestreut
- MSCI ACWI IMI (ca. 9.000 Unternehmen) — maximale Diversifikation
Achtet auf TER (Total Expense Ratio) unter 0,20 % — die meisten MSCI World ETFs von iShares oder Vanguard liegen bei 0,12–0,20 %.
Schritt 4: Sparplanrate festlegen
Legt gemeinsam fest, wer wie viel einzahlt. Nutzt das proportionale Modell (jeder zahlt prozentual zu seinem Nettoeinkommen), um spätere Schenkungssteuer-Diskussionen zu vermeiden. Dokumentiert die Absprache schriftlich — das schützt euch bei einer späteren Trennung und gegenüber dem Finanzamt.
Schritt 5: AV-Depot beantragen (neu 2026)
Bevor ihr alle freien Mittel in den regulären ETF-Sparplan steckt: Prüft das neue AV-Depot 2026. Bis zu 600 € staatliche Zulage pro Person sind geschenktes Geld — das entspricht einem Jahreszins von über 10 % auf die Mindesteinzahlung. Erst das AV-Depot maximal ausschöpfen, dann erst den ETF-Sparplan aufstocken.
Schritt 6: Rebalancing und Überprüfung
Überprüft das Depot einmal jährlich. Hat sich die Gewichtung durch unterschiedliche Kursverläufe stark verschoben, kauft nach (günstigere Anlageklasse aufstocken) anstatt zu verkaufen. Beim Gemeinschaftsdepot solltet ihr beide am Rebalancing-Entscheid beteiligt sein — schließt Alleinhandlungen großer Beträge ausdrücklich schriftlich aus, wenn ihr das Risiko minimieren wollt.
Rendite-Simulation: Was 200 Euro monatlich für Paare bedeuten
Zahlen sind überzeugender als Theorie. Hier seht ihr, was ein gemeinsamer ETF-Sparplan langfristig für Paare bedeutet — auf Basis historischer Durchschnittsrendite des MSCI World von 7 % p.a.:
| Laufzeit | 200 €/Monat (gemeinsam) | 2x 100 €/Monat (getrennt) | Rendite-Unterschied |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | ca. 34.700 € | 2 × 17.350 € = 34.700 € | 0 € |
| 20 Jahre | ca. 104.000 € | 2 × 52.000 € = 104.000 € | 0 € |
| 30 Jahre | ca. 243.000 € | 2 × 121.500 € = 243.000 € | 0 € |
Das Ergebnis ist identisch (DAI/eigene Berechnung, 2026). Ein gemeinsamer Sparplan bringt also keine Rendite-Vorteile gegenüber getrennten Sparplänen. Die Entscheidung für oder gegen ein Gemeinschaftsdepot ist rein steuerlich und rechtlich motiviert — nicht rendite-technisch.
Was das für eure Planung bedeutet:
- Unverheiratete: Wählt zwei Einzeldepots — ihr verliert keine Rendite, aber vermeidet alle rechtlichen und steuerlichen Risiken
- Verheiratete: Das Gemeinschaftsdepot vereinfacht die Verwaltung und schöpft den gemeinsamen Freibetrag optimal aus
- Alle: Maximal das AV-Depot 2026 ausschöpfen, bevor ihr zusätzliche ETF-Sparpläne anlegt
Typische Fehler beim ETF-Sparplan für Paare — und wie ihr sie vermeidet
Aus der Praxis: Das sind die häufigsten Fehler, die Paare beim gemeinsamen Investieren machen:
- Fehler 1: Gehalt direkt aufs Gemeinschaftsdepot
Das Gehalt geht aufs Einzelkonto, und nur der vereinbarte Sparplan-Betrag fließt ins Gemeinschaftsdepot. Wer das Gehalt direkt überweist, läuft in die Schenkungssteuer-Falle. - Fehler 2: Keinen Freistellungsauftrag gestellt
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 % Abgeltungssteuer ab. Stellt den Auftrag direkt bei der Depoteröffnung — es kostet fünf Minuten und spart jährlich bis zu 500 € Steuern. - Fehler 3: Neobroker ohne Gemeinschaftsdepot gewählt
Viele Paare eröffnen bei Trade Republic oder Scalable Capital — und stellen erst bei der Hochzeit oder Familiengründung fest, dass kein Gemeinschaftsdepot möglich ist. Dann wird ein Depotübertrag nötig, der steuerliche Folgen haben kann. - Fehler 4: Kein schriftlicher Eigentumsnachweis
Bei ungleichen Einzahlungen — und das ist die Realität bei den meisten Paaren — solltet ihr die Eigentumsanteile im Depotvertrag oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung dokumentieren. Ohne das gilt bei Trennung die 50/50-Regel, unabhängig von den tatsächlichen Einzahlungen (zendepot.de, 2025). - Fehler 5: AV-Depot 2026 übersehen
Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot mit bis zu 600 € Zulage pro Person ist einer der größten Rendite-Booster 2026. Kein Wettbewerber erwähnt es im ETF-Kontext für Paare. Nutzt es — kombiniert ergibt sich eine staatliche Förderung von bis zu 1.200 € pro Jahr.
Zusammenfassung: Das optimale ETF-Setup für Paare 2026
Ihr habt jetzt alle Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Hier noch einmal das optimale Setup für die häufigsten Paar-Konstellationen:
Setup für verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen:
Je ein AV-Depot (Förderung ausschöpfen) + ein Gemeinschaftsdepot mit gemeinsamem Freistellungsauftrag von 2.000 €. MSCI World oder FTSE All World ETF, thesaurierend, TER unter 0,20 %. Broker: ING oder Comdirect.
Setup für unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen:
Je ein AV-Depot + zwei Einzeldepots bei jedem Broker nach Wahl (inkl. Trade Republic oder Scalable Capital). Je 1.000 € Freistellungsauftrag. Schriftliche Abstimmung über ETF-Strategie für gemeinsame Ziele, aber rechtlich vollständig getrennt.
Setup für Paare mit starker Einkommensschere (unverheiratet):
Je ein AV-Depot (Förderung proportional nutzen) + zwei Einzeldepots. Kein Gemeinschaftsdepot — zu hohes Schenkungssteuer-Risiko. Wer trotzdem gemeinsam verwalten will: Einzeldepot des Besserverdienenden mit Depotvollmacht für den anderen Partner.
In allen Szenarien gilt: Das AV-Depot 2026 hat die höchste staatliche Förderquote — schöpft es zuerst aus. Danach erst den freien ETF-Sparplan aufstocken. Und: Sprecht regelmäßig (mindestens jährlich) über eure Finanzziele als Paar — eine gemeinsame Strategie ist langfristig wertvoller als die perfekte Depot-Struktur.
Häufige Fragen zum ETF Sparplan für Paare
Können unverheiratete Paare überhaupt ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?
Ja — die Bank verlangt nicht, dass ihr verheiratet seid. Aber die steuerlichen Nachteile (kein gemeinsamer Freistellungsauftrag, Schenkungssteuer-Risiko bei ungleichen Einzahlungen) machen das Gemeinschaftsdepot für Unverheiratete in den meisten Fällen unattraktiver als zwei Einzeldepots.
Bietet Trade Republic ein Gemeinschaftsdepot an?
Nein. Trade Republic, Scalable Capital und andere Neobroker bieten 2026 kein Gemeinschaftsdepot an. Wer als Paar gemeinsam investieren will, muss auf Direktbanken wie ING, Comdirect oder Consorsbank ausweichen.
Was ist die Vorabpauschale und müssen wir die bezahlen?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf thesaurierende ETFs — auch ohne Verkauf. 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %, was für ein 50.000 € ETF-Depot eine Steuerlast von ca. 206 € ergibt. Mit einem vollständig genutzten Freistellungsauftrag (2.000 € für Ehepaare) entfällt die Vorabpauschale vollständig.
Was ist das AV-Depot und wer bekommt die Förderung?
Das AV-Depot ist ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2026 (Rentenpaket II). Pro Person gibt es bis zu 600 € Zulage jährlich — für Paare also bis zu 1.200 € kombiniert. Voraussetzung: Mindesteinzahlung von 3 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Es ist immer ein Einzelprodukt, beide Partner beantragen es separat.
Was passiert mit dem Gemeinschaftsdepot bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung wird das Depot zum Zeitpunkt der Trennung bewertet. Bei der Zugewinngemeinschaft (Standard für Ehepaare ohne Ehevertrag) fließt der Depotwert in den Zugewinnausgleich. Ohne schriftliche Vereinbarung über Eigentumsanteile gilt die 50/50-Regel nach § 430 BGB — unabhängig davon, wer mehr eingezahlt hat.
Lohnt sich ein Gemeinschaftsdepot nur für verheiratete Paare?
In der Praxis ja — wegen des gemeinsamen Freistellungsauftrags (2.000 €) und des hohen Schenkungsfreibetrags (500.000 ��). Für unverheiratete Paare sind zwei Einzeldepots in fast allen Szenarien die steuerlich bessere und rechtlich klarere Wahl. Die Rendite ist identisch.
Kann ich mein bestehendes Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Nein — ein bestehendes Einzeldepot kann nicht durch Hinzufügen eines zweiten Namens in ein Gemeinschaftsdepot umgewandelt werden (zendepot.de, 2025). Ihr müsst ein neues Gemeinschaftsdepot eröffnen und die Wertpapiere übertragen (Depotübertrag). Das kann steuerliche Folgen haben — lasst euch beraten.
Quellen
- DAI — Deutsches Aktieninstitut (2025): Aktionärszahlen 2025. 14,1 Mio. Anleger, Rekordstand. deutsches-aktieninstitut.de.
- § 20 Abs. 9 EStG: Sparerpauschbetrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de.
- § 16 ErbStG: Freibeträge Schenkungssteuer. Bundesministerium der Finanzen.
- Deutsche Bundesbank (2026): Basiszins 2026: 3,20 %. bundesbank.de.
- zendepot.de (2025): Gemeinschaftsdepot-Vergleich 2026: Die 6 besten Broker für Paare. zendepot.de.
- extraetf.com (2025): Gemeinschaftsdepot: Vorteile, Steuern, Anbieter. extraetf.com.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Rentenpaket II — AV-Depot ab 2026. bmas.de.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Alle genannten Produkte, Broker und Strategien wurden redaktionell unabhängig recherchiert. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen zugelassenen Finanzberater.

