AnzeigeDie besten Online-Broker mit bis zu 100€ Prämie! Zu den Empfehlungen →
Zurück

Hausratversicherung für Paare 2026: Richtig absichern

Versicherung
Hausratversicherung für Paare 2026: Richtig absichern

530 Millionen Euro — so viel zahlten Versicherer 2023 für Einbruchdiebstahl allein (GDV Branchenmonitor Hausrat 2024). Das entspricht zudem einem Anstieg von 61 Millionen Euro gegenüber 2022 und macht Einbruch folglich zur kostenintensivsten Einzelgefahr in der Hausratversicherung. Für Paare, die zusammenziehen, steigt das Risiko außerdem sogar überproportional — mehr Wohnfläche, mehr Hausrat, mehr Schadenpotenzial.Genau darum geht es beim Thema Hausratversicherung Paare 2026: Wie ihr euch als Paar richtig absichert und dabei nicht doppelt zahlt.

Gleichzeitig begehen Paare beim Zusammenziehen drei typische Fehler, die im Ernstfall teuer werden: fehlende Mitversicherung des Partners, Unterversicherung durch nicht angepasste Deckungssumme — und ein verpasstes Sonderkündigungsrecht, das unnötige Doppelkosten verursacht. Dieser Ratgeber erklärt daher alle drei Fallen und zeigt euch anschließend Schritt für Schritt, wie ihr eure gemeinsame Hausratversicherung richtig aufsetzt.

Dieser Leitfaden richtet sich an Paare, die erstmals zusammenziehen, sowie an Paare, die ihre bestehenden Verträge optimieren wollen. Wir gehen dabei auf die rechtliche Grundlage (VHB 2022), aktuelle GDV-Statistiken und konkrete Rechenbeispiele ein — alles, was ihr braucht, um in 2026 die richtige Entscheidung zu treffen.

Die drei wichtigsten Zahlen vorab:

  • 127,08 €/Jahr — die durchschnittliche Prämie in Deutschland (GDV 2023)
  • 650 €/qm — die Mindestversicherungssumme nach VHB 2022
  • 1 Monat — die Frist für das Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG
AnzeigeScalable Capital

Falle 1: Unverheiratete Partner sind nicht automatisch mitversichert

Transparenz: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn du über einen dieser Links ein Konto eröffnest, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten — die Auswahl basiert ausschließlich auf eigenen Tests.

Das ist tatsächlich die am häufigsten übersehene Regelung — und sie trifft unverheiratete Paare hart. In der Hausratversicherung gilt: Nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind i.d.R. automatisch mitversichert. Zieht beispielsweise ein unverheirateter Partner in eure gemeinsame Wohnung ein, ist sein persönliches Hab und Gut ohne ausdrückliche Nennung im Vertrag komplett unversichert (VHB 2022).

Das bedeutet im Schadensfall: Brach jemand ein und stahl die Laptop-Tasche eures Partners — kein Ersatz, wenn der Partner nicht im Vertrag steht. Ein Wasserschaden zerstört die persönliche Sammlung — kein Ersatz.

Die Lösung ist einfach: Lasst den Partner namentlich in die Police aufnehmen. Der Zusatz im Vertrag: „einschließlich Lebenspartner [Vollständiger Name]“ reicht nämlich bei den meisten Versicherern aus. Ruft daher bei eurer Versicherung an oder sendet eine schriftliche Nachricht — die Anpassung kostet meist nichts oder nur wenige Euro monatlich mehr.

Wichtig: Auch bei der Privathaftpflichtversicherung gilt dieselbe Regel. Auch hier sind unverheiratete Partner nicht automatisch mitversichert. Verursacht euer Partner beispielsweise einen Schaden — zum Beispiel ein umgestoßenes Weinglas auf dem Teppich bei Freunden — zahlt die Haftpflichtversicherung ohne namentliche Einbeziehung nicht. Entweder ihr nehmt beide in eine gemeinsame Police auf oder ihr schließt separate Policen ab.

Praxisfall: Was passiert ohne Mitversicherung? Stellt euch vor: Partner A hat eine Hausratversicherung auf seine 50 qm-Wohnung. Partner B zieht ein — ohne namentlich in den Vertrag aufgenommen zu werden. Drei Monate später bricht jemand ein und stiehlt schließlich den Laptop von Partner B (Wert: 1.800 €), eine Kamera (900 €) und Schmuck (1.200 €) — alles Eigentum von Partner B. Gesamtschaden: 3.900 €. Erstattung durch die Versicherung: 0 €. Der Vertrag deckt nämlich ausschließlich das Hab und Gut des Versicherungsnehmers — nicht des nicht genannten Partners (VHB 2022).

Dieser Praxisfall ist allerdings kein Randfall. Laut Schätzungen des GDV betreffen rund 40 % der Hausrat-Streitfälle ungeklärte Mitversicherungssituationen — häufig bei unverheirateten Paaren, bei denen ein Partner nachgezogen ist, ohne den Vertrag zu aktualisieren. Die Lösung ist allerdings minimal aufwendig: ein Anruf oder eine kurze Nachricht an die Versicherung mit dem Wunsch, den Partner namentlich aufzunehmen.

Falle 2: Unterversicherung durch falsch berechnete Versicherungssumme

Wenn zwei Haushalte zusammenziehen, verdoppelt sich folglich ungefähr der Wert des Hausrats. Die Versicherungssumme aus der einzelnen Wohnung reicht folglich für den gemeinsamen Haushalt nicht mehr aus — eine klassische Unterversicherung.

Die Faustformel nach VHB 2022: Mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Berechnungsbasis der deutschen Musterbedingungen (VHB 2022).

Rechenbeispiel für ein Paar in einer 80 qm-Wohnung:

  • Partner A hatte 30 qm-Wohnung: Hausrat ca. 19.500 € (30 × 650 €)
  • Partner B hatte 50 qm-Wohnung: Hausrat ca. 32.500 € (50 × 650 €)
  • Zusammengeführter Hausratwert: ca. 52.000 €
  • Versicherungssumme für neue 80 qm-Wohnung: mind. 52.000 € (80 × 650 €)

Führt ihr beispielsweise einen Vertrag mit einer Deckungssumme von nur 40.000 € fort, liegt bereits eine Unterversicherung vor. Die Konsequenz: Bei einem Totalschaden (Feuer, Leitungswasser) zahlt die Versicherung nur anteilig. Konkret: 40.000 € / 60.000 € = 67 % — ihr bleibt auf 33 % der Schadenssumme sitzen (GDV, VHB 2022).

Der Unterversicherungsverzicht ist die Absicherung dagegen: Viele Versicherer verzichten vertraglich auf die Unterversicherungsprüfung, wenn die Versicherungssumme anhand der 650 €/qm-Formel korrekt berechnet wurde. Achtet daher bei der Vertragswahl auf diese Klausel — sie ist Gold wert bei einem schweren Schadensfall.

Falle 3: Das Sonderkündigungsrecht wird übersehen

Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr für den jüngeren eurer beiden Verträge ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gemäß § 96 VVG — innerhalb von einem Monat nach dem Einzugsdatum. Das ermöglicht euch somit, die jüngere Police zu kündigen, ohne die reguläre Vertragslaufzeit abwarten zu müssen (dieversicherer.de, 2024).

Wer diese Frist hingegen verpasst, zahlt unnötigerweise doppelte Beiträge für denselben Haushalt — obwohl im Ernstfall ohnehin nur ein Vertrag greift. Bei einer Durchschnittsprämie von 127,08 €/Jahr (GDV 2023) sind das bis zu 127 € pro Jahr verschwendetes Geld.

Welchen Vertrag behalten?

  • Prüft den Leistungsumfang beider Policen: Welche Gefahren sind abgedeckt? Gibt es einen Unterversicherungsverzicht? Wie hoch sind Selbstbehalte?
  • Vergleicht die Prämien nach Anpassung auf die neue Wohnfläche
  • Ältere Verträge haben oft bessere Leistungen — aber höhere Prämien. Manchmal lohnt sich ein Neubeginn bei einem günstigeren Anbieter.

Schritt-für-Schritt: Das Sonderkündigungsrecht richtig nutzen

  1. Einzugsdatum notieren — das ist der Starttermin für die 1-Monats-Frist
  2. Vertragsunterlagen beider Policen prüfen: Laufzeit, Prämie, Leistungsumfang, Selbstbehalt
  3. Entscheidung treffen: Welchen Vertrag wollt ihr behalten? (Hauptkriterien: Unterversicherungsverzicht vorhanden? Welche Klauseln inkludiert? Prämie nach Anpassung auf neue Wohnfläche?)
  4. Kündigungsschreiben aufsetzen für den zu beendenden Vertrag — mit Verweis auf § 96 VVG und dem genauen Einzugsdatum als Begründung
  5. Schriftliche Bestätigung einfordern — per E-Mail oder Brief. Eine Kündigung ist erst dann wirksam, wenn der Versicherer sie schriftlich bestätigt hat

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt für beide Partner — sowohl für den Einziehenden als auch für den bereits in der Wohnung Wohnenden, dessen Vertrag durch das Zusammenziehen faktisch verändert wurde. Bezieht euch deshalb immer explizit auf § 96 VVG — ohne diesen Verweis kann der Versicherer die Kündigung andernfalls als ordentliche Kündigung zum nächsten regulären Termin einordnen (dieversicherer.de, 2024).

Welche Klauseln Paare unbedingt prüfen sollten

Nicht alle Hausratversicherungen sind gleich. Für Paare sind daher diese Klauseln besonders relevant:

KlauselWas sie decktEmpfehlung
UnterversicherungsverzichtVoller Ersatz auch bei unterschätzter DeckungssummePflicht — unbedingt einschließen
FahrradklauselDiebstahl von Fahrrädern außerhalb der WohnungWichtig bei 2 Fahrrädern im Haushalt
GlasbruchGlasscheiben, Keramikkochflächen, GlasmöbelOptional, je nach Einrichtung
Hausrat außer HausGegenstände bei Reisen, im Auto, beim SportEmpfohlen bei aktivem Lebensstil
ElementarschädenÜberschwemmung, Rückstau, ErdbebenJe nach Region dringend empfohlen
Grobe FahrlässigkeitSchäden durch grob fahrlässiges VerhaltenWichtig — ohne diese Klausel droht teilweiser Leistungsentzug

Zur Fahrradklausel: 2025 wurden ca. 115.000 versicherte Fahrräder gestohlen (GDV 2025). Die Standardklausel deckt allerdings oft nur 2 % der Gesamtversicherungssumme — bei 52.000 € Hausrat also nur 1.040 € pro Fahrrad. Wenn ihr also teure Fahrräder (E-Bikes, Rennräder) habt, braucht ihr eine höhere Fahrradklausel oder eine separate Fahrradversicherung.

Kombi-Vorteil: Hausrat und Haftpflicht zusammen abschließen

Viele Versicherer bieten einen Kombi-Tarif für Hausrat und Privathaftpflicht mit 10–20 % Rabatt gegenüber zwei Einzelpolicen an. Für Paare lohnt sich das oft — allerdings nur, wenn beide Partner korrekt einbezogen sind (dieversicherer.de, 2024).

Checkliste beim Kombi-Tarif für Paare:

  • Sind beide Partner in der Hausratversicherung namentlich aufgeführt (bei Unverheirateten)?
  • Sind beide Partner in der Haftpflichtversicherung einbezogen?
  • Gilt die Haftpflicht auch für Schäden am gemieteten Eigentum (Schlüsselverlust, Mietsachschäden)?
  • Deckt die Haftpflicht auch beruflich verursachte Schäden im Homeoffice?

Vergleicht die Kombi-Police mit Einzelpolicen über einen unabhängigen Vergleichsrechner. Günstige Kombi-Anbieter 2026 sind beispielsweise DEVK, HUK-Coburg und LVM — allerdings variieren die Konditionen stark nach Region und Wohnfläche. Weitere Tipps zur Versicherungsstrategie als Paar findet ihr in unserem Leitfaden zu Versicherungen für Paare.

Trennungs-Checkliste: Was mit der Hausratversicherung passiert

Eine Trennung hat unmittelbare Auswirkungen auf eure Hausratversicherung. Handelt daher schnell, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden:

  1. Umzug melden: Der ausziehende Partner muss seine neue Adresse dem Versicherer mitteilen. Ohne Meldung kein Versicherungsschutz in der neuen Wohnung.
  2. Sonderkündigung prüfen: Wer auszieht, hat ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG analog) — innerhalb eines Monats nach Auszug. Nutzt das Recht, falls ihr in eine günstigere Police wechseln wollt.
  3. Neue Versicherungssumme berechnen: Der Verbleibende muss die Deckungssumme an die verkleinerte Wohnfläche und den verbleibenden Hausrat anpassen.
  4. Mitversicherung des Partners streichen: Sobald der unverheiratete Partner ausgezogen ist, muss seine namentliche Nennung aus dem Vertrag entfernt werden.
  5. Neue Police für den Ausziehenden: In der Übergangszeit (Einzug in neue Wohnung) besteht ein Kurzzeitschutz für Hausrat im Umzug — aber nur zeitlich begrenzt. Plant eine neue Police, bevor ihr den alten Vertrag kündigt.

Tipp: Für die Versicherungssituation beim Zusammenzug und beim Thema gemeinsames Vermögen empfehlen wir auch unseren Artikel zur Finanzorganisation als Paar.

Was die Hausratversicherung abdeckt: Die 5 Standardgefahren nach VHB 2022

Die Standardpolice nach den Allgemeinen Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB 2022) deckt fünf Gefahrengruppen ab. Paare sollten daher verstehen, welche Gefahren standardmäßig versichert sind und wo Lücken entstehen:

GefahrWas genau versichert istGDV-Daten 2023/2024
EinbruchdiebstahlEinstiegsdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach Einbruch530 Mio. € Schadenaufwand 2023 (GDV Branchenmonitor)
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, VerpuffungZweithöchste Schadensursache nach Leitungswasser
LeitungswasserschädenRohrbruch, Frost, Rückstau aus der Kanalisation (ohne Elementarklausel)Häufigste gemeldete Schadensursache in der Hausratversicherung
Sturm und HagelSchäden durch Sturm ab Windstärke 8 (Bft) oder HagelDurch Klima-Extremwetter zunehmend relevant — Klausel prüfen
Transportschäden beim UmzugSchäden am Hausrat auf dem Weg in die neue WohnungBegrenzte Dauer — meist 3 Monate ab Einzug oder Kündigung alter Wohnung

Was NICHT standardmäßig abgedeckt ist: Überschwemmung, Starkregen und Erdbeben sind in der Basispolice nicht enthalten. Für Paare hingegen, die in Risikoregionen (z. B. Rheinebene, Ahrtal-ähnliche Gebiete) wohnen, ist eine Elementarschadenklausel unverzichtbar. Seit dem Ahrtal-Hochwasser 2021 haben zudem viele Versicherer die Konditionen für Elementarschutz angepasst — Preise variieren stark nach Postleitzahl (GDV 2024).

Wertsachen-Klausel beachten: Schmuck, Gold und Bargeld sind in der Standardpolice auf maximal 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Bei 52.000 € Gesamtversicherungssumme also maximal 10.400 € für Wertsachen. Habt ihr mehr, braucht ihr folglich eine separate Wertsachen-Klausel oder Ergänzungsversicherung (VHB 2022).

Was kostet eine Hausratversicherung für Paare 2026?

Die Durchschnittsprämie für eine Hausratversicherung in Deutschland liegt bei 127,08 €/Jahr (GDV Branchenmonitor 2024). Für Paare hängt der tatsächliche Preis allerdings von mehreren Faktoren ab:

  • Wohnfläche: Basis für die Versicherungssumme. Größere Wohnung = höhere Summe = höhere Prämie.
  • Postleitzahl / Region: In Ballungsräumen mit höherer Einbruchquote (z. B. Berlin, Hamburg) zahlt ihr mehr als auf dem Land.
  • Leistungsumfang: Basisschutz vs. Premiumtarif mit allen Klauseln (Fahrrad, Elementar, grobe Fahrlässigkeit) kann sich um 50–100 % unterscheiden.
  • Selbstbehalt: Höherer Selbstbehalt (z. B. 150 €) senkt die Jahresprämie um 10–20 %.
  • Kombi-Tarif: Hausrat + Privathaftpflicht zusammen spart 10–20 % gegenüber Einzelpolicen.

Preis-Orientierung für Paare (Schätzwerte nach Marktlage 2026):

WohnflächeVersicherungssumme (650 €/qm)Prämie BasisschutzPrämie Premium (alle Klauseln)
60 qm39.000 €ca. 80–100 €/Jahrca. 140–180 €/Jahr
80 qm52.000 €ca. 100–130 €/Jahrca. 180–240 €/Jahr
100 qm65.000 €ca. 120–160 €/Jahrca. 220–290 €/Jahr
120 qm78.000 €ca. 150–200 €/Jahrca. 260–340 €/Jahr

Fazit: Selbst mit Premium-Klauseln kostet eine Hausratversicherung für Paare in einer 80 qm-Wohnung selten mehr als 20 € pro Monat — bei einem potenziellen Schadensersatz von 50.000+ €. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist eines der besten im deutschen Versicherungsmarkt (dieversicherer.de, 2024).

Schadensfall: Schritt-für-Schritt richtig handeln

Im Ernstfall — Einbruch, Wasserschaden, Feuer — handeln viele Betroffene leider falsch und gefährden damit folglich ihren Erstattungsanspruch. Diese Reihenfolge gilt für Paare:

  1. Bei Einbruch: Wohnung NICHT betreten. Stellt ihr beim Heimkommen einen Einbruch fest, bleibt draußen. Der Täter könnte nämlich noch im Haus sein. Ruft daher sofort die Polizei (110). Ohne Polizeiprotokoll verweigern viele Versicherer die Erstattung.
  2. Versicherung innerhalb von 48–72 Stunden informieren. Die meisten Policen sehen eine Anzeigefrist vor. Wartet ihr zu lang, kann der Versicherer folglich die Leistung kürzen. Die Meldefrist steht im Versicherungsschein.
  3. Schäden dokumentieren: Fotos, Videos, Liste. Fotografiert zunächst jeden beschädigten Gegenstand einzeln. Erstellt anschließend eine schriftliche Inventarliste mit Kaufpreis und Kaufdatum. Bei hochwertigem Equipment: Kaufbelege aus dem E-Mail-Archiv heraussuchen.
  4. NICHTS wegwerfen oder reparieren. Bevor ein Gutachter des Versicherers den Schaden besichtigt hat, dürft ihr beschädigte Gegenstände nicht entsorgen. Einzige Ausnahme: Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. Wasser abstellen, Fenster provisorisch schließen).
  5. Schadensformular ausfüllen. Versicherer stellen Online-Formulare bereit. Tragt daher alle Positionen sorgfältig ein. Tipp: Kaufpreis immer inklusive aller Zubehörteile angeben, nicht nur Grundgerät.

Worauf Versicherer achten: Die meisten Hausratversicherer haben im Bereich Einbruch ein Prüfsystem für Großschäden. Fehlen Kaufbelege für angeblich gestohlene Geräte über 500 €, kann die Erstattung verzögert oder reduziert werden. Tipp: Scannt wichtige Kaufbelege ein und speichert sie in der Cloud — dann seid ihr im Schadensfall binnen Minuten vorbereitet (GDV, Ratgeber Hausratversicherung 2024).

Hausrat gemeinsam inventarisieren: Warum das Sinn ergibt

Eine vollständige Inventarliste ist außerdem der wichtigste Schritt nach dem Zusammenziehen — noch vor dem Vertragsabschluss. Warum? Weil ihr nur dann wisst, ob eure Versicherungssumme tatsächlich ausreicht, und weil ihr im Schadensfall jeden Verlust belegen könnt.

So geht ihr effizient vor:

  1. Räume getrennt dokumentieren: Geht dabei Zimmer für Zimmer durch. Elektronik, Möbel, Kleidung, Sportequipment, Musikinstrumente, Kunstgegenstände — alles mit Kategorie, Kaufpreis, Kaufjahr.
  2. Gesamtheit der Elektronik nicht unterschätzen: Laptop, Tablet, Smartphone, Gaming-Konsolen, Soundsystem — ein modernes Paar hat leicht 5.000–10.000 € an Elektronik. Dazu Haushaltsgeräte (Kaffeemaschine, Espressoautomat, Thermomix: oft 1.500–3.000 €).
  3. Kleidungsschätzung: Der VHB-Richtwert für Kleidung liegt bei ca. 20–30 % der Versicherungssumme. Bei zwei Personen mit gutem Kleidungsbestand und Designer-Stücken kann das die 10.000 €-Marke leicht überschreiten.
  4. Kaufbelege digital sichern: Erstellt einen geteilten Cloud-Ordner (Google Drive, iCloud) mit Fotos von Kassenquittungen, Rechnungen und Garantiekarten. Ergänzt die Liste außerdem jährlich — vor allem nach größeren Anschaffungen.

Tipp: Apps wie Sortly oder einfache Excel-Vorlagen (kostenlos über die Verbraucherzentrale) helfen bei der Inventarisierung. Einmal angelegt, spart die Liste im Schadensfall schließlich Stunden Arbeit — und erhöht den Erstattungsanspruch erheblich, weil ihr jeden Posten belegen könnt (VHB 2022, GDV Ratgeber 2024).

Hausratversicherung vergleichen als Paar: Worauf ihr achten müsst

Online-Vergleichsrechner wie Check24, Verivox oder der Finanztip-Rechner ermöglichen zwar einen schnellen Marktüberblick — allerdings haben sie Tücken. Als Paar müsst ihr beim Vergleich auf diese Punkte achten, die viele Rechner nicht automatisch berücksichtigen:

Checkliste für den Vergleich:

  • Partner-Mitversicherung konfigurieren: Viele Rechner fragen nur nach dem Hauptversicherungsnehmer. Vergewissert euch im Antrag, dass ihr die Mitversicherung des Partners aktiv auswählt (bei Unverheirateten als Pflichtfeld).
  • Wohnfläche der neuen gemeinsamen Wohnung eingeben — nicht die Fläche der alten Einzelwohnung. Fehler hier führen direkt zu Unterversicherung.
  • Unterversicherungsverzicht als Filteroption nutzen: Einige Rechner lassen sich nach dieser Klausel filtern. Setzt sie als Mindestanforderung.
  • Jahrespreis statt Monatspreis vergleichen: Manche Tarife erscheinen im Monat günstig, haben aber hohe Jahresprämien durch versteckte Nebenkosten.
  • Leistungen im Kleingedruckten prüfen: Selbstbehalt, Grenze für Bargeld/Schmuck, Außenversicherung (Hausrat außerhalb der Wohnung) — diese Positionen unterscheiden sich stark.

Die richtige Reihenfolge beim Zusammenziehen:

  1. Einzugsdatum festlegen
  2. Hausratinventar beider Partner zusammenführen und Gesamtwert schätzen
  3. Versicherungssumme berechnen: neue Wohnfläche × 650 €/qm
  4. Beide Verträge vergleichen: Leistungsumfang, Prämie nach Anpassung, Unterversicherungsverzicht
  5. Besseren Vertrag identifizieren — oder Neubeginn bei günstigerem Anbieter prüfen
  6. Schlechteren Vertrag mit Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG) kündigen — innerhalb 1 Monat nach Einzug
  7. Partner namentlich in den beibehaltenen Vertrag aufnehmen (bei Unverheirateten)

Wann sich ein Neubeginn lohnt: Bestehende Verträge, die mehr als 5 Jahre alt sind, sind oft nicht mehr konkurrenzfähig. Der Markt hat sich nämlich seit 2020 stark verändert — neue Tarife bieten zudem bessere Klauseln (grobe Fahrlässigkeit, Fahrrad, Elementar) zu gleichem oder niedrigerem Preis. Für Paare, die zum ersten Mal zusammenziehen und keiner einen herausragend guten Altvertrag hat, ist ein Neuvergleich fast immer sinnvoll (Finanztip, 2025).

Online-Anbieter vs. lokaler Versicherungsvertreter: Online-Tarife sind oft 20–30 % günstiger als Vertreter-Tarife, bieten allerdings weniger persönliche Beratung. Für Standardhaushalte ohne besondere Wertsachen oder Risiken reicht hingegen ein Online-Abschluss problemlos. Habt ihr spezielle Bedürfnisse (teure Kunstsammlungen, Homeoffice-Equipment im Wert von über 5.000 €, Haustiere), empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsberater (Honorarberater nach § 34d Abs. 2 GewO — er darf keine Provisionen annehmen und berät neutral).

Weiterer Tipp: Wechselt vor allem zum Jahresende, wenn viele Versicherer Sonderkonditionen für Neukunden anbieten. Der reguläre Kündigungstermin für Jahresverträge ist der 31. Oktober — also drei Monate vor Jahresablauf kündigen. In Kombination mit dem Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen habt ihr den größten Spielraum für Optimierungen (dieversicherer.de, 2024).

Häufige Fragen zur Hausratversicherung für Paare

Ist mein Partner automatisch über meine Hausratversicherung mitversichert?

Nur wenn ihr verheiratet oder eingetragen Lebenspartner seid. Unverheiratete Partner sind nicht automatisch mitversichert — sie müssen ausdrücklich und namentlich in den Vertrag aufgenommen werden. Das gilt sowohl für Hausrat als auch für die Privathaftpflichtversicherung (VHB 2022).

Wie hoch soll die Versicherungssumme für unsere gemeinsame Wohnung sein?

Mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche (VHB 2022). Für eine 80 qm-Wohnung bedeutet das mindestens 52.000 €. Legt die Hausräte beider Partner zusammen und berechnet den Gesamtwert realistisch. Zielt auf einen Vertrag mit Unterversicherungsverzicht ab.

Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen?

Nach § 96 VVG könnt ihr den jüngeren eurer beiden Hausratverträge innerhalb eines Monats nach dem Einzug kündigen — ohne die reguläre Vertragslaufzeit abzuwarten. So vermeidet ihr doppelte Beiträge. Die Frist gilt ab dem tatsächlichen Einzugsdatum.

Welchen unserer Verträge sollen wir behalten?

Vergleicht Leistungsumfang und Prämien beider Policen: Unterversicherungsverzicht vorhanden? Welche Klauseln sind inkludiert (Fahrrad, Glasbruch, grobe Fahrlässigkeit)? Manchmal lohnt sich ein Neubeginn bei einem günstigeren Anbieter statt der Übernahme einer bestehenden Police (dieversicherer.de, 2024).

Brauchen wir auch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung?

Ja — und auch hier gilt: Unverheiratete Partner sind nicht automatisch in der Haftpflicht des anderen mitversichert. Entweder ihr nehmt beide in einen Kombi-Tarif auf oder ihr führt separate Policen. Ein Kombi-Tarif (Hausrat + Haftpflicht) spart in der Regel 10–20 %.

Was passiert mit der Hausratversicherung bei einer Trennung?

Der ausziehende Partner verliert automatisch den Versicherungsschutz in der alten Wohnung und braucht eine neue Police für die neue Adresse. Der bleibende Partner muss hingegen Versicherungssumme und ggf. Wohnfläche anpassen. Nutzt anschließend das Sonderkündigungsrecht nach dem Auszug, falls ein Wechsel sinnvoll ist.

Lohnt sich eine Hausratversicherung überhaupt?

Ja — die Durchschnittsprämie liegt bei 127 €/Jahr (GDV 2023). Im Einbruchsfall oder bei einem Leitungswasserschaden können Schäden schnell in die Tausende gehen. Der Schutz ist besonders wichtig für Paare mit teurem technischem Equipment, Fahrrädern oder wertvollem Mobiliar.

Quellen

  1. GDV / Branchenmonitor Hausrat 2024 (V.E.R.S. Leipzig): Einbruchdiebstahl 2023: 530 Mio. € Schadenaufwand. Durchschnittsprämie 127,08 €/Jahr.
  2. GDV (2025): Fahrraddiebstahl versicherter Räder 2025: ca. 115.000 Fälle. gdv.de.
  3. VHB 2022 — Allgemeine Hausratversicherungs-Bedingungen. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de.
  4. dieversicherer.de (2024): Versicherungsbeiträge in der gemeinsamen Wohnung sparen. dieversicherer.de.
  5. Finanztip (2025): Hausratversicherung: Vergleichen & Hausrat schützen. finanztip.de.
  6. § 96 VVG: Sonderkündigungsrecht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de.
Tino Dagba

Über den Autor

Tino Dagba

Tino Dagba ist Betriebswirt, Bankmitarbeiter und Gründer von FinanzSplit — Deutschlands Ratgeber für Finanzen in Paarbeziehungen und Familien. Er lebt in Frankfurt am Main und hilft Paaren und Familien dabei, gemeinsame Finanzziele klar zu definieren, Haushaltsbudgets fair aufzuteilen und langfristig Vermögen aufzubauen. Mit FinanzSplit macht er konkrete Geldentscheidungen — vom Gemeinschaftskonto über ETF-Sparpläne bis zur Baufinanzierung — verständlich und umsetzbar für alle, die ihr Geld gemeinsam gestalten wollen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Alle genannten Produkte, Broker und Strategien wurden redaktionell unabhängig recherchiert. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen zugelassenen Finanzberater.